Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe versucht, den Kindergeldzuschlag zu bekommen. Das ist abgelehnt worden, weil die Höhe des Zuschlages unter dem Unterhalt der Kinder liegt. Nun hat mir die Bürgerbeauftrage gesagt, das ich Wiederspruch einlegen könnte, mit der Begründung, das der Unterhalt der Kinder nicht den Regelbedarf und die anteiligen Mietkosten deckt. Kennt ihr das? Und hat das von euch schon jemand versucht? Liebe Grüße von einer von den Ämtern total angenervten Traumwolke
Ich habe mich vor ein paar Tagen erkundigt, ob ich den Zuschlag beantragen kann und sie meinte, ich brauche es nicht versuchen, weil ich 200 Euro Unterhalt bekomme.... Susi
Als meine Jobtante meinte ich solle es versuchen.Meist wird erst abgelehnt aber nachdem Wiederspruch wären es doch gut 20 die diesen kriegen
Ich hab leider vergessen den Widerspruch ´zu begründen und hab die weitere Frist verdrängt
Versuchs mit der Begründung.
gruss Chrissie
Die letzten 10 Beiträge
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt