angry.me
So, jetzt muss ich doch mal posten, wollte ja eigentlich meine Hand schonen, aber das ist jetzt wirklich wichtig.... Wir hatten leider (!!!) dummerweise... jaaa,ich könnte mich dafür selbst treten!! Das Abkommen, dass ich das Kindergeld plus Zuschlag für alle drei Kinder behalte, und mein Ex dafür keinen Unterhalt zahlt. Damit wären wir bei meiner Frage angekommen... Keiner von uns weiss genau, wer was von wem bekommen müsste, da wir beide mit diesem Abkommen zufrieden waren. Nun hat er das aber bei der Agentur für Arbeit angezeigt und ich muss stramm nachzahlen UND auf das Geld verzichten!!! Kann mir irgendwer hier sagen, wie es bei uns unterhaltsmäßig aussehen könnte? Angenommen, ich würde nur noch geringfügig arbeiten (da ich mein Studium zum Ende bringen möchte), wäre er dann eheunterhaltspflichtet, weil das bei mir lebende Kind letztendlich auch einen Mehrbedarf an Betreuung hat (LKGS)? auch wenn wir nicht verheratet waren, aber über acht Jahre ein "eheähnliches Verhältnis" hatten? Und was wäre mit Kindesunterhalt? jeder von uns hat ein Kind bei sich wohnen, hebt sich das dann gegenseitig auf??? Oder müsste er zahlen, weil er ca. 1000 € mehr verdient als ich??? Zumal ich ja noch weniger verdienen würde, wenn ich mich geringfügig beschäftigen ließe...!? Danke für Antworten!
Es hebt sich auf jeden Fall nicht auf, weil die Einkommensverhältnise unterschiedlich sind. Und eventuell verschiedene Zahlstufen. Was sollst Du genau nachzahlen ?
ähm, blöd nachgefragt: du verdienst, bist aber als aufstockerin bei der arge? und das kindergeld für das kind, das bei deinem ex lebt hast du dennoch bekommen, aber bei der arge nicht angegeben?
So, noch einmal durchgelesen. Wieso zeigt er das beim Amt an, wo er doch bei Eurem Deal und 2 Kindern bei Dir vermutlich besser weg kommt ? Wie auch immer : Er sollte eine Beistandschaft einrichten und Du auch, dann prüft das Amt die Finanzen. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit ( oder wie das heisst ) hast Du natürlich auch, und wirst angehalten dann mehr zu arbeiten wenn es für den Regelsatz nicht langt. Ehegattenunterhalt gibt es nur wenn man auch eine Ehe hatte, und die Kinder sind schon alle über 3, oder ? Also auch keinen Betreuungsunterhalt mehr.
Hm - ich denke, du darfst auch nicht vergessen, dass du einer erhöhten Erwerbsobliegenheit unterliegst, wenn Du Unterhalt zahlen mußt...ich weiß ja nicht, wieviel weniger Du dann verdienen würdest...
Aufstockerin bei der Arge bin ich nicht. Ich verdiene mit 85% in der Pflege genau so viel, dass es für den Lebensunterhalt reicht. Allerdings nicht mehr SO!
er wird ja wohl kaum alg2 bekommen, wenn er 1000 euro mehr verdient als du?
Dann ist es doch super, wenn er beginnt Unterhalt zu zahlen. Der Unterhalt wird mehr sein als Du verlierst denke ich.
Ich versteh auch nicht genau, WAS Du so stramm nachzahlen mußtest und worauf Du verzichten mußt?!
Ich verstehe es doch selbst noch nicht so genau!? ich muss das Kindergeld ab Mitte 2012 (glaub September) an die Familienkasse zurückzahlen (ist nicht die Arge,sorry, ich hab dieses "A" auf dem Briefkopf falsch interpretiert). Echt?? ich bekäme dann mehr an Unterhalt, als die 190.- Kindergeld?
na wenn er mehr als 1000 euro mehr verdient als du aber sicher. habt ihr zwei gemeinsame kinder oder sind alle drei von ihm?
es sind nur zwei der drei kinder von ihm? dann muss er zwar mehr unterhalt zahlen als du, aber dass du quasi weiterhin 190 euro mehr hast, das wird dann nach meiner milchmädchenrechnung eher nicht so sein, sondern weniger.
... das muß ich ihm lassen, absolut genial!
Das nenne ich mal strategisch perfide zuende geplant.
1. Akt: Ihr habt ein Abkommen, Du bekommst komplett Kindergeld, er zahlt keinen Unterhalt
2. Akt: Er findet heraus, daß, wenn er das nicht mehr will, dies sogar rückwirkend geltend machen kann, schließlich ist nachweisbar, seit wann das eine Kind (wieder) bei ihm lebt. Also meldet er das der Familienkasse (eine Abteilung der Bundesagentur für Arbeit, dies nur zum Verständnis) und macht seine Forderung nach Kindergeld rückwirkend geltend.
3. Akt: Die Familienkasse, die von Eurem Deal nichts weiß und auch nichts wissen muß, nimmt die bloßen Fakten zur Kenntnis, und handelt, wie sie handeln muß, nämlich von Dir die Rückerstattung des rechtlich zuviel bezogenen Kindergeldes zu verlangen
4. Akt: Da Ihr natürlich Euren Deal nirgends schriftlich festgehalten habt, machts Du leider Nase, denn Unterhalt kannst Du nicht rückwirkend einfordern, im Gegensatz zum Kindergeld. Perfekt und brillant, wenn man diabolisch denkt!
Eheähnlicher Unterhalt? Aufgrund welcher Ehe? Wo keine Ehe, da auch später keine ehelichen Unterhaltspflichten. Punkt.
Es gibt nur eines: Ganz schnell eine Beistandschaft einrichten und den Herrn Papa durch das Jugendamt zwingen, die Hosen runter zu lassen. Du hast natürlich auch eine gesteigerte Unterhaltspflicht, sich dieser durch ein Studium zu entziehen, geht wohl eher nicht. Du hast bereits zwei abgeschlossene Ausbildungen, da muß kein weiteres Studium her, insofern ist Arbeit für Unterhalt angesagt und keine Selbstverwirklichung.
Derzeit sieht es so aus, als ob Du sehr schlechte Karten hast - vorerst. Solange Du einigermaßen "vernünftig" arbeitest, wird man Dir mit zwei Kindern nicht groß ans Zeug flicken können. Auf Dauer wird er finanziell sich selbst ans Bein geschossen haben. Du kannst natürlich auch versuchen, per Anwalt und aufgrund von Indizien den Unterhalt rückwirkend einzufordern, aber ob das wirklich zielführend ist, wage ich zu bezweifeln, versuchen würde ich es allerdings. Laß Dich auf jeden Fall beraten.
Dein Ex hat da ein Manöver der besonderen Art auf's Parkett gelegt. Wäre ja nicht untypisch für ihn, oder?
Viele Grüße
Snoopy
Wie viele der 3 Kinder sind denn von ihm ? Bei allen drei macht er den mieseren Schnitt. Bei nur 2 Du leider..... Arsch ! Sorry, aber die Nummer ist dann echt fies.
Ganz genau DAS habe ich nämlich befürchtet. Warum er den Deal rückgängig gemacht hat? na, er hat spitz gekriegt, dass ich wieder einen Freund habe --> seine persönliche Rache!
Ich bin begeistert, einmal mehr: Wie gut, dass DER weg ist. Schöner wär's natürlich, wenn ich mit diesem Wesen keine Kinder hätte. Mit einem negativen Vaterschaftstest kann ich aber leider nicht dienen, ich war dummerweise treu wie Gold :(
o.t.
Auch auf die Gefahr hin, dass das jetzt total überflüssig ist weil du bereits selber zu der Erkenntnis gekommen bist: Bitte mach keine "Deals" mehr mit einem Menschen, der dich vorher schon schlecht behandelt oder rein gelegt hat. Du kannst immer nur dabei verlieren. Geh den formal korrekten Weg, auch wenn der erst mal schwerer scheint. Dann stehst du langfristig besser da. Die Rückzahlung des Kindergeldes wird jetzt wahrscheinlich Lehrgeld sein, um das du nicht umhin kommst. Bei mir wäre jetzt der Ofen aus, ich würde bei dieser Gelegenheit auch die Frage des ABR wieder aufrollen. Mädel, ich wünsch dir viel Glück.
Dein Ex könnte wirklich ein Buch schreiben, wie man sich nachhaltig für's Verlassenwerden rächen kann. Der Typ ist ja wirklich mit allen Wassern gewaschen!! Aber... ...jeder geht immer so weit, wie man ihn lässt. Warum machst du mit diesem A.... denn irgendwelche Deals? Warum vertraust du immer wieder darauf, dass er sein Wort hält? Gefühlte 1000mal bist du jetzt schon drauf reingefallen. Wann hast du endlich gelernt, dass man ihm kein Wort glauben kann und dass er bei allem erstmal deinen Nachteil im Auge hat?? (((angry))) LG Schräubchen
nach Euren Antworten, Ralphs PNs und einem laaaaangen Gespräch mit dem Paar, das mich "da" rausgeholt hat, habe ich verstanden--- und könnte den ganzen Tag nichts mehr anderes tun, als mir selbst in den Bauch zu beissen.
JA, das dümmste, was ich danach noch tun konnte, war, diesem "das-geht-doch-aussergerichtlich"- Gelaber nachzukommen und einen auf Elternebene zu machen
Wie die meisten von Euch ja schon immer und immer wieder versucht haben, mir klarzumachen: Es gibt keine Elternebene, wo nur einer rational und schlichtend arbeitet. Das Prinzip "Stell Dir vor, es ist Krieg, und keiner geht hin" funktioniert hier nicht.
Ich büße weiter meine Idiotie, mich je auf dieses Wesen eingelassen zu haben
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