celeste
Hallo, kann mir jemand helfen bitte...ich bin ae mit 3 Kindern und lebe im Moment noch vom Unterhalt meines Ex. Ab Dezember beginne ich wieder zu arbeiten. (Flugbegleiterin 50%). Da ich für meinen beruflichen Wiedereinstieg eine 2,5monatige Schulung brauche, betreut mein Ex solange die Kinder. Heute sagte er, dass er so lange keinen Kindsunterhalt zahlt, sondern für die Zeit Unterhalt von mir will und dass er auch das Kindergeld in der Zeit haben will. Unterhalt leuchtet mir ein. Aber da ich in der Zeit ca. 1100 Euro habe, davon ja trotzdem die Wohnung für uns 4 weiterzahlen muss (800 Euro), wovon und wie soll ich das leisten? Kennt sich jemand aus? Ich wäre sehr dankbar! Liebe Grüße, Nadja
Ich denke ich würde veruschen ihm das Kigeld zu geben bevor er sonst sagt er hat doch keine Zeit oder hättest du eine alternative, Rechtlich gesehen weiß ichs leider nicht...
Arbeitet er trotzdem wieder Allimente würde ich nicht verlangen, auch das Kindergeld würde ich ihm überlassen.
An deiner Stelle würde ich genau ausrechnen, wieviel du ihm zahlen kannst und ihm das dann Vorschlagen. Klar wirst du den vollen Kindesunterhalt bei der Miete nicht stemmen können. Aber es ist ja auch in seinem Interesse, dass du wieder arbeitest, das würde ich ihm klar machen, falls er sich darauf nicht einlassen will.
Hey, du solltest dir beim Jugendamt ausrechnen lassen, was du ihm zahlen musst. Das Kindergeld müsstet ihr euch eigentlich sowieso teilen. Bzw. er zahlt vermutlich entsprechend weniger Unterhalt, weil es ihm zur Hälfte zusteht? Ohne zu wissen, wie das rechtlich geregelt ist, würde ich mich an so eine Sache nicht ranwagen! Viele Grüße
Ob sie das zahlen würde ist doch gar nicht die Frage... wenn ich von 1100€ 800€ abziehe bleiben 300€ und ich denke nicht, daß das reicht um die anderen Fixkosten, ihr Essen und Fahrkosten usw. zu bezahlen.
Naja, vielleicht hat sie ja Rücklagen? Immerhin geht es hier nur um 2 Monate.
2.5 Monate Schulung? Selbst bei der LH sind es nur 8 Wochen Ausbildung *staun* M.E. ist es so, dass Unterhalt und Kindergeld dem zusteht, bei dem die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Kinder bleiben bei Dir gemeldet, der Aufenthalt beim KV ist vorübergehen, also stehen Dir m.E. die Gelder zu. Beim Kindergeld weiß ich es sicher. Da geht es nach der überwiegenden Betreuung. Gruß Corinna
hallo wenn sie die volle zeit dort leben würde ich ihm das kg geld geben und auf den kindesunterhalt für die zeit verzichten,aber von denem lohn wird da nicht viel überbleiben.
ich hatte 6 wochen ausbildung und hab auf 4 flugzeugmuster gelernt..... 10 wochen ist ja wahnsinn!!! frage kann ich nicht beantworten, aber mich würde interessieren, wie du die die betreuung der kinder jetzt geregelt hast?
Hallo, ich möchte mich für die zahlreichen Antworten bedanken. Ich denke, ich warte jetzt erstmal ab, im Oktober haben wir einen Anwaltstermin und der wird dann seinen (hoffentlich versierten) Senf dazu abgeben. GlG, Nadja
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