Jennifer5926
Hallo, Ich bin Alleinerziehend, meine Sohn ist gerade 11wochen alt und der Kindesvater zahlt gerade mal 150€ Unterhalt das sind soweit ich weiß gerade mal 60% vom mindestunterhalt ...nun habe ich gelesen das wenn der Vater unter 75% des Mindestunterhaltes zahlt ich die 0,5freibetrag von ihm auf mich beantragen kann... Stimmt das oder habe ich da etwas falsch verstanden? Mfg
Grundsätzlich stimmt das, man kann den Freibetrag übertragen lassen, wenn ein Elternteil der Unterhaltsverpflichtung nicht zu mind 75% nachkommt- nur müsste er denn mehr zahlen? Vielleicht erstreckt sich seine Leistungspflicht ja nur über die 150,-? Und bringt dir der Freibetrag überhaupt etwas im Vgl zum Kindergeld?
Wie meinst du das, dass er evtl nur 150€ leistungspflichtig ist...? Ich habe das so verstanden das wenn er keine 75% vom Mindestunterhalt (342€ nach neuer DT -96€ KG also bei 246€ liegt) dh. 150€ wären demnach 60% des Mindestunterhaltes... oder seh ich das falsch? Denn wenn er nur 150€ zahlen kann ist das doch ein Mangelbedarf oder? Mfg
Ich denke, es sind nicht 75% vom Mindestunterhalt, sondern 75% SEINER Unterhaltspflicht.

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