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Kinderbetreuungskosten teilen

Kinderbetreuungskosten teilen

suchepotentenmannfürsleben

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Vielleicht könnt ihr mir helfen: 1.Ich suche die gesetzliche Grundlage, dass sich der barunterhaltspflichtige Elternteil (Kindesvater) an den Kinderbetreuungskosten beteiligen muss. 2. Gesetz dem Falle, der betreuende Elternteil (Mutter) hat nur eine Teilzeitstelle inne - muss sich der Kindesvater dann nur an den Kosten eines Teilzeitkinderbetreuungsplatzes beteiligen? De facto reicht eine prozentual dem Umfang der Teilzeittütigkeit entsprechende Kinderbetreuung aufgrund Fahrzeiten und Arbeitszeiten nicht aus. Oder spielt das keine Rolle. 3. Wie ist das bei euch? Danke euch und LG S


nociolla

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Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Mein Anwalt sagte mal das es auch auf den Unterhalt ankommt . Bei Mindestunterhalt ist das mindeste gedeckt darum muss er so etwas 1/2 tragen wie auch Klassenfahrten und Co . Wenn man mehr bekommt kann man etwas zurücklegen für diese Dinge bei Mindestunterhalt aber nicht . Sonst vielleicht : http://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/news/Kindesunterhalt_–_Vaeter_muessen_Betreuungskosten_mittragen Lieben Gruß


Mitglied inaktiv

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soweit ich nach kieselchens info des jugendamtes weiß, gilt das erst ab dem hort und wenn du glück hast, läßt sich der kv auf sowas ein. nachgehen tun die jugendämter dem nicht. also müßtest du einen anwalt beauftragen, der das einklagt. kostet also wieder. 3. ich bin immer froh gewesen, daß der kv seinen unterhalt bezahlt hat und habe nur mal wegen beteiligung an der zahnspange angefragt. er wollte mich erpressen, daß ich das kind zum treffen mit ihm überrede, da hab ich stecken lassen.


dani-h

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Hallo, Gesetz weiß ich nicht, aber mein Anwalt und mein JA-Mitarbeiter teilten ihm das mit und er schluckte es dann endlich auch. Ich arbeite bis 30 h die Woche, aber im Schichtdienst. Das JA hat unsere Einkommen verglichen und somit mußte er mehr zahlen als ich, weil er auch mehr verdient. Genaue Zahlen sind egal, aber er muß fast 3/4 des Betrages zahlen. Gilt nur rein für die Betreuungskosten, nicht für die (ggf) Verpflegung in der Betreuung. Gilt auch für Ferienbetreuung, wenn nötig. Bei mir nötig. LG


dani-h

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Antwort auf Beitrag von dani-h

Nachtrag: Kind ist 6