Mitglied inaktiv
Sind Kinderbetreuungskosten auch steuerlich geltend zu machen, wenn die Betreuung durch Großeltern oder andere Verwandte erfolgt? Gibt es Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen? Einen Vertrag würden wir aufsetzen usw. Danke und LG S
da die pauschale extrem hoch ist, glaube ich nicht, daß du glaubwürdig versichern kannst, daß du verwandten soviel bezahlt hast. aber leena weiß das besser!
Wieso Pauschale? "Für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. die zum Haushalt gehören, können zwei Drittel der Betreuungskosten, höchstens aber 4.000 Euro je Kind, in der Steuererklärung geltend gemacht werden. " Soll keine Riesensumme sein!
ist das neu? mir war so, als ob das im monat an die 300€ gewesen wären, da war ich immer drunter...wollte das mal bei val geltend machen, da hab ich 137€ hort bezahlt... wenn das so ist, dann wird das sicher gehen...aber frag mal lieber das leenchen.
Es ist schon seit ein paar Jahren, dass man ab dem ersten Cent absetzen kann. Was die eigentliche Frage angeht: ich glaube, die einzige Vorrausetzung ist, dass das Kind nicht bei einem zu Hause betreut wird und dass man nachweisen kann, dass man gezahlt hat (also keine Barzahlung). Aber da finden sich bestimmt viele Infos im Netz..
Grundsätzlich sind Kinderbetreuungskosten auch dann steuerlich absetzbar, wenn die Betreuungsperson die Großeltern oder andere nahe Angehörige sind. Zunächst gelten hier die üblichen Voraussetzungen - die Kinderbetreuungskosten entstehen Dir, weil Du als Alleinerziehende arbeitest (mind. 10 Std./Woche überlicherweise), Dich in Ausbildung befindest oder längerfristig wegen Krankheit oder Behinderung auf eine Kinderbetreuung angewiesen bist. Außerdem muss ein schriftlicher, detaillierter Betreuungsvertrag abgeschlossen sein und (in Kopie) bei Abgabe der Steuererklärung mit eingereicht werden. Außerdem ist es wichtig, dass das Geld grundsätzlich unbar gezahlt werden muss, d.h. es muss vom Konto der Eltern auf das Konto der Betreuungsperson überwiesen werden und die Kontobewegungen müssen auch entsprechend bei der Steuererklärung nachgewiesen werden. Im Übrigen reicht (theoretisch) auch der Vertrag nicht, sondern es muss immer eine Rechnung gestellt werden, die dann jeweils auch bei der Erklärung vorgelegt werden muss. So, das sind erstmal die allgemeinen Voraussetzungen, die grundsätzlich in jedem Fall für die Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten gelten. Bei "Verträgen zwischen nahen Angehörigen" kommt dann immer noch dazu, dass der Vertrag einem Fremdvergleich standhalten muss, d.h. auch zwischen fremden Dritten müsste es vorstellbar sein, dass der Vertrag genauso abgeschlossen würde, die vertraglichen Verpflichtungen müssen entsprechend sein, auch in Sachen Urlaub o.ä., der Vertrag muss - nachweislich - auch vertragsgemäß umgesetzt werden und auch die Zahlungen müssen angemessen sein. Verträge zwischen nahen Angehörigen sind steuerlich immer ein sehr schwieriges Thema und ein sehr weites Feld... Zumal da auch immer noch die Abgrenzung dazu kommt - was ist normale Mithilfe innerhalb der Familie, was ist tatsächlich einer fremden Tagesmutter vergleichbar... schwierig! Wenn eine Oma einen Vormittag im Monat die Enkelchen nimmt, während die Mutter arbeitet, und das am besten auch nur unregelmäßig, weil sie jeden 6. Montag einen Friseurtermin hat, fällt das NICHT unter absetzbare Kinderbetreuungskosten. Wenn die Großmutter mehrere Tageskinder hat, alle mit demgleichen Vertrag, und eines davon ist eben auch ihr Enkelkind - dann fällt das sehr wohl unter steuerlich berücksichtigungsfähige Aufwendungen. Tja, und alles, was dazwischen liegt... ist dann eben eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich würde ich Dir vielleicht raten, möglicherweise einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft bei Deinem Finanzamt zu stellen, allerdings kann das kostenpflichtig sein. Ansonsten einfach so anfragen, ob die Voraussetzungen für eine Abziehbarkeit Deiner Kinderbetreuungskosten gegeben sind, wobei der Vertrag (oder zumindest der Vertragsentwurf) mit den Angaben zu den Betreuungszeiten, gegenseitigen Verpflichtungen, Bezahlung etc. vorgelegt werden müsste, weil das Ganze ja sonst nicht beurteilt werden könnte. Allerdings wäre eine allgemeine Anfrage nicht rechtsverbindlich, d.h. wenn es hinterher Probleme gäbe und die Kosten dann nicht anerkannt würden, könntest Du Dich nicht darauf berufen... Bei einem Antrag auf verbindliche Auskunft ist das anders (wie der Name schon sagt), allerdings sind hier diverse Formvorschriften zu beachten, die Anfrage muss sehr präzise gestellt werden und es können dabei auch Kosten entstehen. Das wäre so aus dem Stehgreif das, was mir auf Anhieb spontan zu dem Thema einfallen würde... Ist bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen eben immer ein bisschen schwierig... Bei Verträgen zwischen fremden Dritten kann man halt davon ausgehen, dass jeder schon seine eigenen Interessen wahrt und Leistung und Gegenleistung angemessen sind, bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen kann man aber grundsätzlich nicht unbedingt von einem Interessengegensatz ausgehen, von daher muss man da einfach genauer gucken.
darf ich dich vielleicht noch etwas per PN fragen? Möchte hier aus gewissen Gründen nicht zu viele Details schreiben. LG S
Klar darfst Du fragen,gerne - ich kann nur nicht versprechen, heute noch zu antworten, für meine Verhältnisse ist es jetzt schon spät. ![]()
na das mit val´s hort ist auch schon ein paar jahre her. dann weiß ich ja bescheid, daß ich sie ab september absetzen kann.
120 Euro im Monat - das ist die Summe, die ich meinem Vater überweise und dann bei der Einkommensteuer geltend mache. Aber überweisen - das ist wichtig.
ja die kennen das nur noch an, wenn man es per Überweisung nachweisen kann, habe 2007 im August als meine Tamu krank war die Ersatztagesmutter für den einen Monat bar bezahlt und wurde nicht anerkannt
Die letzten 10 Beiträge
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt