Mitglied inaktiv
Hab mal eine Frage zur Kinderbetreuung bei Bezug von ALG2. Es ist ja so,. daß man arbeiten muß soweit man einen Job bekommt wenn man ALG2 bezieht. Jetzt ist meine Frage wie es aussieht wenn die Betreuung der Kinder nur 30 Stunden in der Woche geregelt ist (bei mir VÖ Kindergarten), wenn ich da auch noch Fahrzeit abziehe bleibt ja nur Teilzeit übrig. Ich kann ja aber schlecht eine Tagesmutter bezahlen nur weil ich vielleicht in ein paar Wochen oder Monaten (wer weiß?) eine Stelle mit mehr Stunden bekommen würde. Im Moment habe ich ja gar keinen Job und würde nehmen was kommt. Es ist doch so- ohne längere Betreuung schlechtere Chancen auf einen Job, aber ohne Job kein Geld für eine längere Betreuung. Und so schnell eine Tamu oder so finden ist ja auch nicht, daß müste ja vor Arbeitsantritt geregelt sein. Also kann es sein, daß mir das JA oder die ARGE eine zusätzliche Betreuung schon jetzt zahlt auch wenn ich noch keinen Job habe oder sagen die dann es reicht wenn ich innerhalb der jetztigen Betreungszeit (d.h. 75%) arbeite. bei mir sind 100% 40 Stunden plus Fahrzeit, d.h. bräuchte für Vollzeit noch eine Betreuung von mind 15 Std. in der Woche. Oder muß ich die Kinder vorsorglich in einer Ganztageskita anmelden und auf einen Platz hoffen (wobei ja auch hier höhere Kosten anfallen). Wenn ich ehrlich bin für mich die schlechteste Lösung weil es bei mir im Ort keine gibt und ich die kinder ja erst in die Stadt fahren müsste und dann weiter zur arbeit, Kigawechsel usw. Da keine Familie oder so greifbar ist muß ich für eine Betreuung über den Kindergarten hinaus ja zahlen.
oder kriegst du nur keinen längeren platz? den längeren Platz bekjommst du erst, wenn du vorweisen kannst, dass du arbeiten gehst. und, je nach Gehalt, musst du den dann selbst zahlen oder bekommst ihn bezahlt vom Amt
Hi, ich habe genau das gleiche Problem wie Du ! Ich bin zum 1.8. arbeitslos geworden, habe 34 h gearbeitet. Mein Sohn hat jetzt eine Zusage für einen heilpädagogischen Kindergarten, wo wir auch hingehen werden. Der macht aber auch um 14 Uhr zu, danach wird mein Sohn per Fahrservice zu mir nach Hause gefahren, im Idealfall ist das dann halb drei oder gar um Drei, wenn er hier ist... so könnte ich wenigstens bis halb drei oder um zwei arbeiten und könnte auch morgens schon vor neun anfangen, da der Kiga um 8 Uhr losgeht. ABER ich habe ebenfalls, wie Du, keine Nachmittagsbetreuung für meinen Sohn. Ich habe jetzt bei betreut.de eine Anzeige geschalten und viele Zuschriften von Tagesmüttern bekommen. Nur, die kosten natürlich auch !!!! Eine Möglichkeit ist, dass Du das JA um finanzielle Unterstützung bittest. Desweiteren muss Dich der KV bei der Kinderbetreuung finanziell unterstützen. Aber wenn Du die Möglichkeit hast, Dein Kind in einem Volltagskindergarten unterzubringen, dann ist doch im Grunde genommen Dein Problem gelöst. Und mir wäre es egal, wie weit ich da fahren müßte !!!! LG Sue
Ich hatte das vor nem Jahr, daß ich mich per EGV verpflichten mußte, für eine weitergehende Betreuung zu sorgen, als ich die dann hatte, wollte keiner die Kosten tragen, die mußte ich dnan vom Hartz4-Regelsatz zahlen. Das fand ich nun wirklich nicht fair, wenn ich keine Betreuung genommen hätte, wär mir der Regelsatz gekürzt worden, so mußte ich sie selbst zahlen, was vom Finanziellen das Gleiche ausgemacht hat. (Vom Jugendamt gabs dafür keine Zuschüsse, die zahlen nur Kita, Hort und Tagesmutter, ich hatte die Mittagsbetreuung in der Schule gewählt aufgrund Juniors Handycaps, weil ich ihn sonst nirgends unterbekam, die Arge zog sich aus der Affäre, in dem die Fallmanagerin argumentierte, ich hätte keine Kostenzusage dafür schriftlich vorliegen (sie sagte es mir zwar mündlich, daß es natürlich selbstverständlich sei, wenn ich per EGV für eine Betreuung sorgen muß, daß die Kosten die Arge übernimmt, aber ich bin daran gescheitert, weil eben nur mündlich, ich würde nie wieder eine EGV unterschreiben, ohne daß jemand, der davon Ahnung hat nen Blick drauf geworfen hat)
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