Mitglied inaktiv
Philipps Erzeuger mußte bisher 245 zahlen und nun ab Januar 272€.Das hab ich dem Amt mitgeteilt und in der Neuberechnung bekomm ich halt 2€ weniger, dafür erhält mein Sohn nix und auch keine einmaliges Schulgeld( 100€ Im August) mehr.ist das so richtig??? Kann er dann zusätzlich Wohngeld beantragen, da er ja kein Harzt IV mehr bekommt?Aber ist doch Quatsch, den das müßte mir ja dann wieder angerechnet werden. LG Chrissie
doch das ist so... meine Jüngste fällt mich Unterhaltsvorschuss und Kindergeld auch über den Harz 4 Satz... und muss sogar von dem was sie über hat "ihren" Anteil an Miete zahlen...
das mit dem Wohngeld habe ich mich auch gefragt... normal zählt es dann ja auch als Einkommen... ![]()
ja so ist das. Söhnchen bekommt 133 UVG + Kindergeld und ist somit über H4 und rausgefallen, musste für ihn Wohngeld beantragen. Er bekommt jetzt 122€ Wohngeld das mir als Einkommen angerechnet und von H4 abgezogen wird.
Also das Schulgeld müßte er aber trotzdem bekommen, solange zumindest du noch Alg2 bekommst.
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