Mitglied inaktiv
Nun bin ich ganz verwirrt Mädels. Also bei uns ist es so, dass Sohnemann in einem privaten Kiga ist. Dieser wird staatlich nicht bezuschusst, d.h. ich trage die Kosten alle aus eigener Tasche, JA bezahlt nix. Müsste mein Ex dann die Hälfte der Kosten mittragen? Und wie wäre es dann mit dem Essensgeld dort? LG, kruemel
Essensgeld kann nicht aufgeteilt werden - nur die reine Besuchsgebühr. LG twohearts
... und: nicht die Hälfte muß der andere Elternteil tragen, sondern entsprechend seinem Einkommen der auf ihn entfallende Anteil.
Aha, interessant, danke für die Antwort :-) Noch eine Frage hätte ich noch: wie berechne ich denn den Anteil meines Ex-Partners, den er für die Kiga-Gebühr zahlen müsste?
Hallo, hier noch ein interessanter Link dazu: http://www.welt.de/finanzen/article3759487/Alleinerziehende-koennen-mehr-Unterhalt-verlangen.html Berechnung: halbe-halbe?! Hab jetzt nur kurz drübergeflogen... lg heike
Wenn man die betreuungskosten geltend machen möchte, wird der Unterhalt neu berechnet. Darum habe ich "unten" ja noch den "Achtung"-Zusatz nachgereicht ... ;o)
Sorry! ;-))
hab noch eine Frage: ich lese immer irgendwas von ganztags...was ist, wenn ich mein Kind 6h/täglich betreuen lasse? Mein Ex verdient jetzt genauso viel, wie zum Zeitpunkt, als ich den Unterhalt beantragt habe. Dann müsste rein theoretisch schon bissel mehr rauskommen, oder?
http://www.familienrecht-deutschland.de/Rechtsprechung/Neueste_Rechtsprechung_zum_Neuen_Unterhaltsrecht_UAendG/Neueste_Rechtsprechung_zum_Neuen_Unterhaltsrecht/26.11.2008 Vielleicht liest Du Dir das mal durch und stößt auf eine Antwort zu Deiner Frage? In meinem Anschreiben von der Beistandschaft stand nichts von Unterscheidung zwischen ganztags oder stundenweiser Betreuung. LG twohearts
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