Elternforum Alleinerziehend, na und?

Kennt sich jemand mit Wohngeld aus?

Kennt sich jemand mit Wohngeld aus?

VanillaCreamy

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Hallo Ich ziehe ab 1.7. in eine eigene Wohnung *freu* und wollte dann Wohngeld beantragen. Da ich ein geringes Einkommen habe, bekomme ich das Geld für die Miete erstmal von meinen Eltern. Eigentlich sollte mein Vater als Bürge im Mietvertrag stehen, jetzt bekam ich den Mietvertrag per Mail und da steht nun mein Vater auch als Mieter drin. Ich steh an 1. Stelle und mein Vater an 2. Stelle. Kann das zu Problemen führen? Weiß jemand zufällig wie das dann ist? Soll ich den Vermieter VOR der Unterschrift fragen, ob er das ändern kann? LG Christine


mf4

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Antwort auf Beitrag von VanillaCreamy

Wird er nicht tun... den Bürgen wollte er, weil er solvent ist und du nicht. Ob es Probleme gibt beim WG kann ich nicht sagen.


nociolla

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Antwort auf Beitrag von VanillaCreamy

Bei mir im Mietvertrag stand noch mein Ex , da ich angst hatte als Alleinerziehende die Wohnung nicht zu bekommen hat er mit Unterschrieben und nach 12 Monaten haben wir beim Vermieter gefragt ob er raus kann da wir uns getrennt haben . Beim Wohngeld habe ich damals angegeben das ich alleine hier wohne aber mein noch Mann noch im Mietvertrag steht . War kein Problem den man braucht ja auch eine Aktuelle Meldebestätigung und da waren nur ich und meine Kinder drauf . Mein Ex hat mir seine Meldebescheinigung kopiert von da wo er wohnte und das wurde auch mit eingereicht und schon war alles ok .


shinead

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Antwort auf Beitrag von VanillaCreamy

Bei meiner Azubi-Wohnung stand mein Vater als Bürge drin. Allerdings im Freitext. Ich war alleinige Mieterin. Genauso habe ich es auch bei meiner Wohnung gemacht. Die Eltern waren Bürgen, alleiniger Mieter allerdings der Sohn. Sowas macht man m.E. in einem extra Part. Mieter ist der, der die Wohnung nutzt, nicht zwangsläufig der, der die Miete zahlt. Gruß Corinna


Maffine 123

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Antwort auf Beitrag von VanillaCreamy

Di brauchst nur eine melde bestätigung von deinem vater das er nicht dort wohnt und vom vermiter das du da alleine wohnst