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Kennt sich jemand etwas mit Kindergeld aus?

Kennt sich jemand etwas mit Kindergeld aus?

schneckchen19

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Hallo ihr Lieben, ich muss mal eine kleine Frage zum Kindergeld stellen. Mein Sohn wurde vor ein paar Jahren mit Hauptsitz bei Papa gemeldet. Der bezog auch ab dem Monat wo das Kind bei ihm gemeldet war das Kindergeld. Für mich auch richtig. Nun sind wir aus unserer Stadt weggezogen und mein Sohn ist mitgekommen. Habe ihn am 18.7. umgemeldet. Auf der Haushaltsbescheinigung für die Kindergeldkasse zum 1.8. Kindergeld bekomme ich nun ab September. Für August steht es dem Vater zu haben sie mir erklärt- Es würde immer für den Folgemonat gelten, ansonten müsste ich schriftlich Einspruch einlegen. Ist das wirklich so? Vater bekommt für August Kindergeld, obwohl Kind schon bei mir lebt? Mir leuchtet der Grund nicht ein? Ich habe doch auch ab August alle Kosten? Ich hoffe jemand hat eine Antwort für mich ;-) Viele Grüße Sylvia


32+4

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Antwort auf Beitrag von schneckchen19

ich mußte beim wegfall zählkindervorteil alles exakt zurückzahlen. da war nix mit folgemonat


Leena

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Antwort auf Beitrag von schneckchen19

V 34 DA - KG 2014, Besonderheiten beim Beteiligtenwechsel Wird der Familienkasse ein Beteiligtenwechsel bekannt (wie hier beim Umzug vom Vater zu Dir), ist nach Paragraf 70 Abs. 2 Satz 1 EStG mit Wirkung der Änderung zum Folgemonat das Kindergeld dann entsprechend festzusetzen. Hättest Du zum 31.07. auf der Haushaltsbescheinigung umgemeldet, sähe die Sache anders aus.


Garnele08

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Antwort auf Beitrag von schneckchen19

Hallo, schriftlichen Einspruch machen. Der KV muss das KG an die Familienkasse zurück zahlen und Du bekommst es rückwirkend ausbezahlt. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von schneckchen19

Oder kurzen Amtsweg und den Vater auffordern es dir zukommen zu lassen. Er ist ja jetzt eh dazu verpflichtet dir den Kindesunterhalt zu zahlen.


schneckchen19

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Nach dem Link oben scheint es ja richtig zu sein, aber warum?


Garnele08

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Antwort auf Beitrag von schneckchen19

Nach Anruf der Familienkasse wurde mir ab dem Monatsersten des Ummeldemonats das KG nachträglich erstattet. Die FK hat die KG-Zahlung überprüft (da wird der KV angeschrieben) und nach Überprüfung dem KV mitgeteilt, dass er für diesen Monat keinen Anspruch hat und er musste dies zurück zahlen (wird bei der FK wie Steuerschulden behandelt). Das ist der lange Dienstweg. Der kurze ist, es direkt vom KV zu verlangen ;-) Das KG für den Umzugs-/Meldemonat steht Dir zu.