schneckchen19
Hallo ihr Lieben, ich muss mal eine kleine Frage zum Kindergeld stellen. Mein Sohn wurde vor ein paar Jahren mit Hauptsitz bei Papa gemeldet. Der bezog auch ab dem Monat wo das Kind bei ihm gemeldet war das Kindergeld. Für mich auch richtig. Nun sind wir aus unserer Stadt weggezogen und mein Sohn ist mitgekommen. Habe ihn am 18.7. umgemeldet. Auf der Haushaltsbescheinigung für die Kindergeldkasse zum 1.8. Kindergeld bekomme ich nun ab September. Für August steht es dem Vater zu haben sie mir erklärt- Es würde immer für den Folgemonat gelten, ansonten müsste ich schriftlich Einspruch einlegen. Ist das wirklich so? Vater bekommt für August Kindergeld, obwohl Kind schon bei mir lebt? Mir leuchtet der Grund nicht ein? Ich habe doch auch ab August alle Kosten? Ich hoffe jemand hat eine Antwort für mich ;-) Viele Grüße Sylvia
ich mußte beim wegfall zählkindervorteil alles exakt zurückzahlen. da war nix mit folgemonat
V 34 DA - KG 2014, Besonderheiten beim Beteiligtenwechsel Wird der Familienkasse ein Beteiligtenwechsel bekannt (wie hier beim Umzug vom Vater zu Dir), ist nach Paragraf 70 Abs. 2 Satz 1 EStG mit Wirkung der Änderung zum Folgemonat das Kindergeld dann entsprechend festzusetzen. Hättest Du zum 31.07. auf der Haushaltsbescheinigung umgemeldet, sähe die Sache anders aus.
Hallo, schriftlichen Einspruch machen. Der KV muss das KG an die Familienkasse zurück zahlen und Du bekommst es rückwirkend ausbezahlt. LG
Oder kurzen Amtsweg und den Vater auffordern es dir zukommen zu lassen. Er ist ja jetzt eh dazu verpflichtet dir den Kindesunterhalt zu zahlen.
Nach dem Link oben scheint es ja richtig zu sein, aber warum?
Nach Anruf der Familienkasse wurde mir ab dem Monatsersten des Ummeldemonats das KG nachträglich erstattet. Die FK hat die KG-Zahlung überprüft (da wird der KV angeschrieben) und nach Überprüfung dem KV mitgeteilt, dass er für diesen Monat keinen Anspruch hat und er musste dies zurück zahlen (wird bei der FK wie Steuerschulden behandelt). Das ist der lange Dienstweg. Der kurze ist, es direkt vom KV zu verlangen ;-) Das KG für den Umzugs-/Meldemonat steht Dir zu.
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln