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Keine Vaterangabe nach der Geburt

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Hallo! Habt ihr Erfahrung damit, als berufstätige und selbstversorgende Frau, den Vater nicht anzugeben, da ihr wußtet, dass dieser eh kein Vater sein will und Frau sich somit vor viel Ärger schützt. Ist das einfach so möglich? Oder hat das Konsequenzen beim Jugendamt?


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Ich sehe das weniger finanziell als mit dem ethischen Auge. Jeder Mensch hat das Recht zu wissen, wer sein Vater ist. Auch "offiziell" auf der Geburtsurkunde. Nur damit kann spätzer mal ein Nachweis erbringen. Viele Grüße Désirée


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hallo hab Dir im anderen Forum geschrieben aber warum willst Du ihn nicht angeben?Der Unterhalt steht dem Kind zu und er wollte das Kind doch auch also soll er doch zumindest seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen meinst Du nicht?


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Hallo, Probleme mit Ämtern wirst Du nicht bekommen, solange Du keinerlei öffentliche Leistungen für das Kind beantragst (Hartz IV, UVG). Aber bedenke: Dein Kind hat ein Recht zu wissen, wer sein Vater ist. Und Unterhaltsschulden bleiben 30 Jahre lang gültig, Dein Kind kann sich also später selbst an den Vater wenden. Habe ich gerade bei meinem Vetter erlebt: sein Vater war jahrelang mit unbekanntem Aufenthalt im Ausland und darf nun Zigtausende Euro an meinen mittlerweile erwachsenen Vetter nachzahlen.


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"... und die Frau sich somit vor viel Ärger schützt..." der WIE aussieht? LG Sue


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Wenn ich mich noch mal entscheiden müßte, würde ich den Vater nicht angeben ich hätte mir wirklich viel ärger erspart aber dein Kind sollte trotzdem wissen wer sein vater ist und auch er sollte es wissen und das du Ihm die Chance auch gibst es zu sehen. Aber rein wegen der Finanziellen sache und überhaupt würde ich Ihn nicht angeben. Wir haben später eine Vaterschaftserklärung abgegeben und solange ich keine neue Geburtsurkunde beantrage stehe ich auch alleine auf der Geburtsurkunde.


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welchen ÄRGER hat es Dir denn erspart? LG Sue


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Ich habe Erfahrung damit - aus diversen Gründen (und mit Wissen des leiblichen Vaters) habe ich den Vater meines ältesten Kindes nicht angegeben, und ich halte diese Entscheidung, jedenfalls in unserem konkreten Fall, nach wie vor für richtig. Ich war die ganze Zeit "selbstversorgend" und berufstätig, und habe mit meiner Arbeit genug für das Kind und mich verdient. Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe o.ä. habe ich nicht beantragt - da hätte es Schwierigkeiten gegeben, wenn man den Vater nicht angibt, obwohl man ihn kennt. Aber ansonsten - nein, war gar kein Thema, keinerlei Probleme! Das Jugendamt hat zweimal nachgefragt, ob sie helfen sollten, den Vater zu ermitteln, ich habe zweimal gedankt - und das war's denn. Wir haben keinerlei Probleme durch die fehlende Vaterangabe gehabt. Wie gesagt - ich halte diese Entscheidung, den leiblichen Vater nicht anzugeben, nach wie vor für richtig. Unterhalt - naja, er hätte eh nie zahlen können, so wie's aussieht, und meinem Kind ist es ja wohl, mehr oder weniger, egal, ob sein Unterhalt (auch) von Unterhaltszahlungen des Vaters, der sich aber nie zeigt, oder nur von mir als Mutter bestritten wird. Und was den Anspruch des Kindes angeht, zu wissen, wer sein Vater ist - mein Kind weiß, wer sein Vater ist, ich erzähle ihm von ihm, zeige Fotos etc., da denke ich, ist dieses Recht des Kindes sichergestellt, auch wenn er nicht in der Geburtsurkunde steht. Allerdings habe ich schon gemerkt, dass so eine Meinung zum Thema "keine Vaterangabe" nicht gerade besonders verbreitet ist! ;-)


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Damit enthaltet Ihr Euren Kindern aber Unterhalts- und Erbansprüche sowie Kind UND Vater ein Umgangsrecht vor... WARUM? Ich verstehe die Gründe nicht *sorry* Hat das Kind nicht auch ein Recht, evtl. vorhandene Geschwister, Großeltern etc. kennenzulernen (und umgekehrt)? Vielleicht klärt mich ja jemand auf?


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"Damit enthaltet Ihr Euren Kindern aber Unterhalts- und Erbansprüche sowie Kind UND Vater ein Umgangsrecht vor..." Mal rein finanziell gesehen - der leibliche Vater war damals - ist über 7 Jahre her! - nach -zig Versuchen in Ausbildung, hat die Ausbildung dann auch noch vor der Geburt geschmissen, lebt seitdem von Sozialhilfe bzw. mittlerweile Hartz IV und Zuwendungen seiner jetzigen Lebensgefährtin, dabei ist er schon reichlich über 30 Jahre alt. Ich glaube nicht, dass er jemals in der Lage wäre, Unterhalt fürs Kind zu bezahlen, Erbansprüche haben sich ebenfalls erledigt mangels Masse. Vielleicht sollte man es ja eher so sehen - so muss das Kind später mal nicht für seine Sozialleistungen eintreten... :-/ Und was das Umgangsrecht betrifft - der Vater lehnt es strikt ab, die Existenz des Kindes überhaupt nur zur Kenntnis zu nehmen, hat es noch nie gesehen, will es nicht sehen, und als wir ihn einmal zufällig getroffen haben, hatte er nicht einen einzigen winzig kleinen Blick für sein eigenes Kind übrig. Er weiß, wo er uns findet, wenn er es sich jemals anders überlegen sollte, aber die Entscheidung sollte dann wenigstens von ihm kommen, nicht von mir (auf Druck). "Hat das Kind nicht auch ein Recht, evtl. vorhandene Geschwister, Großeltern etc. kennenzulernen (und umgekehrt)?" Ich denke schon... auch wenn's nicht immer alles so einfach ist! In unserem Fall kann ich nur sagen, mein Kind kennt die gesammelte Familie des Vaters, soweit vorhanden, nur eben den Vater nicht, da dieser es strikt ablehnt. Weitere Geschwister gibt es da übrigens nicht... "WARUM? Ich verstehe die Gründe nicht *sorry*" Im Grunde war die Entscheidung für mich sehr einfach - die Schwangerschaft war von uns beiden gewollt und gewünscht, aber als sie eingetreten war, wollte er es sich anders überlegen, wollte eine Abtreibung, sonst Trennung,... okay, Trennung konnte er bekommen. Soweit mal die "Kurzfassung", ohne die ganzen unerfreulichen Details etc., dies auch noch gibt :-(. Aber von daher bin ich der Meinung, er wollte nicht Vater werden, als werde ICH ihn auch nicht dazu zwingen, wenn er es sich anders überlegt, soll das SEINE Entscheidung sein. Wie gesagt, Kontakt zu seiner Familie besteht, er weiß also, wo er uns finden kann... (Wenn das Kind Interesse zeigt, werde ich natürlich schon versuchen, über die Familie etwas zu erreichen, aber das wäre etwas anderes.) Mittlerweile bin ich übrigens verheiratet, und mein Mann hat mein Kind adoptiert (hatte die Familie des Vaters vorsichtshalber darüber informiert, falls doch Interesse bestehen sollte!), also hätten sich Unterhalts- und Erbansprüche mittlerweile sowieso erledigt, ebenso wie Umgangsrecht... wobei ich nicht einsehen würde, mich da stur zu stellen, wenn er denn Interesse hätte - ich denke, man sollte nicht alles nur nach formalrechtlichen Kriterien betrachten.


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Hallo Leena! Kann dich verstehen und glaube dir sofort, dass es für dich das Beste war/ist, es so zu tun. Aus unterschiedlichsten Gründen halte ich es bei mir inzwischen auch für denkbar, dass hat sich in den letzten Tagen entwickelt. Das Kind soll schon wissen wer sein Vater ist und wenn er will, kann er es auch sehen etc. Ich will mir nur viel Schriftkram ersparen und Ärger, seitens einer sich ewig einmischenden "Schwiegermutter in spä". Ich kenne manche Frauen die das betrifft und die nur Ärger mit den Vätern haben. Und da es hier scheinbar für viele keine Thema ist, mag wohl auch daran liegen, dass die meisten Frauen nicht weiterarbeiten wollen, wenn das Kind da ist. Nehme ich an. In den Köpfen scheint diesbezüglich immer noch das klassische Modell des "Ernährers" zu stecken, so, wie sich die meisten mehr über die Geburt eines Jungen freuen, anstatt eines Mädchens. Hat sicher auch was mit der Rollenverteilung zu tun. Eines ist klar, für das Kind werde ich das Beste tun, so darf/soll es auch den Vater wissen und kennenlernen, aber ich kann uns selber versorgen... LG Rose33


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Nachtrag: Ich kann dich in deiner Meinung nur unterstützen, sie zeugt von viel Kraft und Weisheit! Wenn die Väter die Möglichkeit haben, etwas für ihr EIGENES Kind zu tun und frau ihnen diese Möglichkeit gibt, aber sie sie dennoch nicht nutzen, ist frau doch irgendwann machtlos... Es geht um das Wohl des Kindes und ich bin mir nicht sicher, ob solche Väter zum Wohle des Kindes beitragen... darüber sollten kritische Meinungsgeberinnen auch mal nachdenken. Auch Frauen wurde Kraft fürs Arbeiten gegeben... Das ist kein Privileg der Männer! Meine Mutter hat ein Leben lang gearbeitet, nebenher 4 Kinder großgezogen, dass hat sie gut gemacht und aus uns allen Vieren ist was geworden! Wir leben alle redlich und gehen arbeiten! Ich kann das nur positiv bewerten und achte meine Mutter sehr für ihre Kraft! LG Rose33


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Hallo Rose, ob meine Meinung nun unbedingt von "Kraft und Weiheit" zeugt, weiß ich nun nicht, aber für mich war es gewissermaßen nur "fair" so. Ich hätte mich in den ersten Schwangerschaftswochen noch für eine Abtreibung unseres geplanten Wunschkindes entscheiden können, er nicht - auch wenn er in den ersten Wochen feststellte, er hätte sich mit einem Kind zuviel zugemutet etc. :-/ Er konnte da, im Grunde, nicht mehr entscheiden, ich schon - also ist es doch nur logisch, dass ich für diese Entscheidung dann auch alleine gerade stehe, oder? Zumal ich da auch meinen "Stolz" hatte - ich wollte nichts von ihm, was er dem Kind oder mir nicht freiwillig gegeben hätte (und das war nun einmal nichts...) Allerdings weiß ich auch, dass ich es sehr gut hatte, finanziell durch meinen Beruf so abgesichert zu sein. So gut geht es definitiv nicht allen Müttern, und dann kann man es sich irgendwann solchen "Stolz" nicht mehr "leisten". Und im Grunde hat es ja auch wieder seine Berechtigung, wenn man sagt, beide Eltern sollen sich ums Kind kümmern, und wer sich nicht kümmert, soll wenigstens zahlen... Da gibt es sicherlich keine "Patentlösung"! Weder so noch so...


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hallo an alle kritischen Meinungsgeberinnen... ... es geht dabei nicht darum, dass das Kind nicht seinen Vater kennenlernt, im Gegenteil, dass soll es auf jeden Fall, sofern der Kv Interesse daran hat... das ist das Problem, das mangelnde Interesse des Kvs an uns, er hat sich aus dem Staub gemacht nachdem er uns das Leben schwer machte. ich bin eine Frau, der es absolut wichtig ist, dass das Kind beide Elternteile hat/kennenlernt oder wie auch immer die individuelle Situation einer Frau ist. Es geht hier um finanzielle Belange, dass eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Vater ist man im Herzen, wie Mutter. Darum geht es: Um Liebe und dem Wohl des Kindes! Meint ihr nicht auch, dass beide Vorbild sein sollen: Mutter und Vater? LG Rose33


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Ja, natürlich sollen beide Elternteile Vorbild sein! Trotzdem verstehe ich nicht ganz, warum dies als Argument herangezogen wird, den Vater nicht anzugeben. Ich halte das für nicht korrekt. Wenn der Vater einwandfrei feststeht, sollte er auch in der Geburtsurkunde stehen. Ganz im Gegenteil: den Vater nicht amtlich anzugeben, ist in meinen Augen ein schlechtes Vorbild *sorry* Pfusch und Heimlichkeit sind kein Vorbild für Korrektheit. Auch zwingt Dich TROTZ Angabe des Vaters niemand, von ihm Geld zu nehmen oder zu fordern. Darauf kannst Du ja privat im Innenverhältnis verzichten. Wie gesagt kann Dein Kind auch noch als Erwachsener Unterhalt vom Vater fordern (wenn es dies will), da für Unterhalt eine besonders lange Verjährungsfrist gilt. LG Murmeline (auch voll berufstätig;-)