Elternforum Alleinerziehend, na und?

Keine AE Frage aber ich brauch Hilfe...

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Conny2012

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Hallo zusammen, ich in 35 jahre alt und habe 2 Kinder. Tochter 6 Jahre, Sohn fast 3 Jahre alt. Seit 2 Jahren bin ich alleinerziehend. Ich in seit 2002 bei einer Firma angestellt. 2005 wurde ich schwanger, Anfang 2006 bekam ich ein Berufsverbot vom Arzt, im August 2006 kam meine Tochter zur Welt. 3 Jahre Elternzeit. Kurz vor Ablauf der Elternzeit wurde ich wieder schwanger und ich bekam wieder ein Berufsverbot ausgestellt. Im März 2010 kam mein Sohn zur Welt und ich ging wieder in 3 Jahre Elternzeit. Diese endet nun im März 2013. Die Abteilung für die ich gearbeitet habe wurde aufgelöst. Nun hatte ich ein Telefonat mit der Personalabteilung. Man kann mir einen Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung anbieten, allerdings mit Gehaltskürzung und andern Dingen die ich nicht so gut find. Ich soll mir Gedanken machen ob ich die Stelle annehme oder lieber einen Aufhebungsvertrag möchte. Wenn ich den Aufhebungsvertrag möchte soll ich mir Gedanken machen zu welchen Konditionen ich ihn möchte. Nun läuft es in der Tat auf so einen Aufhebungsvertrag hinaus (aus verschiedenen Gründen) - aber ich kenn mich da gar nicht damit aus. Welche Konditionen kann ich denn nennen? Also ich mein, was gibt es denn - was kann ich da denn sagen? LG und Danke Conny


shinead

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Antwort auf Beitrag von Conny2012

Der AG muss Dich unter gleichen Gehaltsbedingungen zurück nehmen! Ein Auflösungsvertrag ist auf dieser Basis für das Unternehmen gar nicht möglich. Wenn Du selbst entscheidest, dass Du dort nicht mehr arbeiten möchtst: Lass' Dir das (sehr) gut bezahlen! Für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit (und die Elternzeit und die Schwangerschaften mit Berufsverbot gehören dazu!) würde ich mindestens 1-1.5 Monatsgehälter fordern, das ganze dann zu schönen Summe aufrunden und das mal auf den Tisch legen. Wie gesagt - einen Job in einer anderen Abteilung ist ok, aber mit gleichem Gehalt. Damit kommt die Firma nicht durch. Sie können froh sein, wenn Du den Vertrag unterschriebst!


KKM

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Antwort auf Beitrag von Conny2012

Ein Auflösungsvertrag führt - soweit ich das weiß - zu einer Sperre beim Arbeitsamt!!! Lass Dich besser vorher mal beraten (Anwalt), was Du tun kannst... KKM


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Conny2012

Wieso Aufhebungsvertrag? Er soll dir kündigen, wenn er dir keine Stelle gemäß deinem Arbeitsvertrag bieten kann.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Pamo

... und die drei Monate ohne Arbeitslosengeld kann man in die Abfindungssumme einrechnen lassen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von shinead

Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es auch nicht immer eine Abfindung. Das ist doch alles Verhandlungssache.


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von Pamo

in Form einer angemessen Abfindung unterschreibt, ist selbst schuld. LG fk


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von Conny2012

Ich würde 1,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit als Basis veranschlagen, zzgl. 3 Monatsgehälter in denen Du kein Arbeitslosengeld bekommst, großzügig aufrunden, wie Shinead schon schrieb ..... Sie wollenDich los werden, können es aber nicht so einfach. Gute Vorraussetzungen für Dich, um die Abfindung erst mal hoch anzuschlagen. Sie werden dann einen Gegenvorschlag machen, gefällt er Dir nicht, fragst Du nett, in welcher Abteilung Du nach der Elternzeit zu gleichen Gehaltskonditionen anfangen kannst. Signalisiere erst mal, das Du gerne wieder dort arbeiten würdest und wirklich nur ungern gehen möchtest ..... es sei denn, die Summe lässt Dich lächeln... :-)


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Conny2012

Ich würde mir nen beratungsschein holen undauch von einem fachanwalt für ArbR beraten lassen, damit nix verrutscht!


shinead

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Ob man dafür schon einen Beratungsschein bekommt bezweifle ich. Nach Erhalt der Kündigung ggf. ja - oder doch nicht um die Modalitäten eines Aufhebungsvertrages auszuloten.