Mitglied inaktiv
Geht nicht um mich. Mein neues Tageskind wird morgen 3 J. alt. Die Mama ist ae und geht ab morgen wieder in ihren alten Job (20 std/Woche) arbeiten. Sie arbeitet 4 std am Tag plus 1,5 std Fahrtzeit (insgesamt). Ihr Ex will sie jetzt verklagen, dass sie auf VZ erhöht und er ihr nichts mehr zahlen muss. Hat er da Chancen? Ihr Anwalt hat gesagt, dass ich evtl. sogar vor Gericht aussagen muss, wie sich die Kleine bei mir verhält und ob sie eine doppelt so lange Betreuung verkraften würde. Kennt sich da wer aus?
Hallo Joni, Kerstin hatte neulich einen recht übersichtlichen Link dazu: http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/wannarbeit.htm Das ist eben der Streitpunkt und wird in diesem Fall eben als Einzelfall geprüft werden müssen. Grundsätzlich ist sie gehalten, sich selbst zu versorgen und wenn sie länger Leistungen von ihm haben will, müssen dafür entsprechende, wichtige Gründe vorhanden sein. Kann sie denn z.B. überhaupt erhöhen? Er kann sie z.B. wohl nicht zwingen, einen sicheren (unbefristet) Arbeitsplatz zugunsten eines unsichereren (befristet, Probezeit) aufzugeben...auch, wenn der mehr Geld bringen würde... Theoretisch hat er da denke ich schon Chancen, daß der Richter sagt, sie kann / soll mehr tun und den Ex von der Unterhaltspflicht für sie entbindet... lg heike
Hallo, der Richter kann ihren Ex auch evtl. von Unterhaltszahlungen für sie entbinden, auch wenn sie nicht auf Vollzeit erhöht. Seit dem neuen Gesetz von 2008 ist Ehegattenunterhalt nämlich nur noch verpflichtend, bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist. Danach gibt es viele Gründe, warum der eben nicht mehr gezahlt werden muß. LG Kerstin
aber er kann sehr wohl vor Gericht durchsetzen, dass sie - eigentlich - mehr arbeiten muss und seine Unterhaltszahlungen einstellen oder vermindern. Allerdings ist es für sie vielleicht schwer, einen Vollzeitjob zu finden? Dann muss eventuell der Staat einspringen (Hartz IV). Auch keine tolle Lösung. Ich finde, dann sollte ER weiter zahlen müssen....
LG Ilona
Und wenn sie Hartz4 beantragt wird die Arge wiederum ihn auffordern sein Einkommen offen zu legen, ob er zahlungsfähig ist..... Mein ehem. Nachbar hats übrigends nicht durchbekommen, daß seine Ex Vollzeit arbeiten muß, Kind wird nun 6 Jahre alt, sie soll zum Einstieg erstmal in ihrem alten Halbtagsjob arbeiten und dann wenns Kind in der Schule ist (wird erst nächstes Jahr eingeschult) und auch feststeht, daß es eine Nachmittagsbetreuung gibt, dann muß sie anfangen Vollzeitstellen zu suchen.Da er aber nur wenig leistungsfähig ist, bekommt sie ergänzend Hartz4.Die Arge fordert ihn regelmäßig auf, sein Einkommen offen zu legen.
Ersteinmal dürfte es wohl klar sein, dass jeder für sich selber sorgen muss. Wenn ein Kind da ist, kann es die Situation geben, dass man auf Unterstützung angewiesen ist. Beim Betreuungsunterhalt ist es dann so, dass der Unterhaltsbedarf festgelegt wird auf die Höhe des bisherigen netto. Wenn sie also vorher schon 20h/Woche gearbeitet hat, dürfte damit die alte finanzielle Situation bestehen. Wenn ihr Einkommen den Mindestbedarf für den Betreuungsunterhalt (770 EUR) entspricht, dann sehe ich auch nicht, warum noch vom Vater an die "Betreuerin" seines Kindes zu zahlen wäre. Anders ist die situation, wenn sie verheiratet waren, dann errechnet sich der Unterhalt nach dem ehel. Einkommen.
Bin ich blind....??? LG Ilona
Hallo Ilona, Rainer hatte ja deshalb unterschieden;-) erst unverheiratet...und dann anders ist es, wenn... lg heike
.... Frau versteht mich nicht....naja, bis auf eine, und die ist eine Möhre *pruuuust*
*kicher..... ![]()
Wie viel Unterhalt bekommt sie denn? Lohnt es sich, für den Betrag auf die Barikaden zu gehen? M.E. müsste Sie, wenn der Betreuungsunterhalt wegfällt mehr Kindesunterhalt bekommen. Die DT geht ja von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Gibt es nur einen, wechselt der Unterhalt in die nächst höhere "Einkommensklasse". Dann sollte sie mal durchrechnen, wieviel mehr sie für die Betreuung bezahlen müsste. Einen angemessen Betrag (proportional zum Einkommensverhältnis) der Kosten für Kinderbetreuung muss der Unterhaltspflichtige ja zusätzlich zahlen. Je nachdem, wie die Rechnung ausgeht, lohnt es sich für den Vater garnicht, den Betreuungsunterhalt streichen zu wollen. Gruß Corinna
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