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kann kv auf Wechselregelung Umgang bestehen?

kann kv auf Wechselregelung Umgang bestehen?

Butterfly06

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Er droht mit ganzen Sorgerecht. Entzug wenn ich das nicht willige


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Butterfly06

So wie ich bisher las haben die beiden eine gute Bindung. Was spricht dagegen. Bist Du jetzt bei Deinen Eltern ?


sweetberry33

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Antwort auf Beitrag von Butterfly06

Entschuldige bitte, für dich ist das sicher ne Katastrophe, aber ich musste über diese Kackfreche Drohung grade lachen! Klare Antwort: Kann er nicht !!! Gemeinsames Sorgerecht heisst nicht, dass man mit dem Kopf durch die Wand geht und im Zweifel, wen es nicht so läuft wie man will, den anderen seiner Rechte entmachtet! (Da hat wohl jemand Allmachtsgefühle!!!) Um einem Elternteil das Sorgerecht "wegzunehmen" müssen schon eklatante Verfehlungen/Mängel aufgetreten sein, die trotz Abhilfe NICHT beseitigt werden können/wollen. Ich an deiner Stelle würde bei solch massiven Drohungen ab sofort JEGLICHEN Kontakt OHNE Zeugen einstellen. . Natürlich soll er sein Kind sehen- ich nehme an er nimmt das Kind regelmässig- ÜBERGABE nur noch im Beisein von Zeugen, Gespräche das Kind betreffend NUR im Beisein von Zeugen. Lg


Butterfly06

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Antwort auf Beitrag von sweetberry33

Ich ziehe Ende des Monats aus.solange wie es ruhig ist bleib ich hier bis dahin kündige sämtliche meiner Betriebe usw. Bisher während unserer bestandenen Beziehung führten wir aus beruflichen Gründen nur teilweise das wechselmodell. Er besteht jetzt nach Trennung darauf- 1 Woche bei ihm und im Wechsel bei mir. Würde aber nicht funktionieren.Punkt 1. I seiner frühdienstwoche hätte er sie komplett wollen und in seiner spätdienst ich. Er ist nicht bereit dies anders zu organisieren. Ich hab geregelte Zeiten die für unser Kind bestehen bleiben sollten. Punkt 1 er bringt sonst den gewohnteh Rhythmus durcheinander. Punkt 2. Unser Kind ist von Seite des kv noch nicht über Trennung informiert in keinster Weise. Punkt 3 er wäre zeitlich nicht in der Lage die Therapien zu machen. Und aufgrund ihrer schon jetzt unsicheren Verhaltensweisen und sie ist erst 3 Jahre halte ich dad derzeit nicht für angemessen.


Butterfly06

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Antwort auf Beitrag von Butterfly06

Später vielleicht wenn sie versteht was die räumliche Trennung von uns bedeutet gern. Aber nicht wo er sich so verhält. Er will damit nur dem Unterhalt entgegen gehen damit er nicht zählen muss.


Butterfly06

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Antwort auf Beitrag von Butterfly06

Hab vergessen. Das alleinige Sorgerecht für meinen Große hab ich seit seiner Geburt. Und einer Geschwistertrennung in dem Fall ist meinem Sohn nicht zu zumuten sowie seiner Schwester gegenüber nicht fair. Denn eine Bindung sollte gerade auch bestand halten um die sozialen und emotionallen Kontakte zu fördern. Auch bei einem großeh altersunterschied sollte man dies beachten.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Butterfly06

Hast Du einen Anwalt? Lass' den das klären und lass Dich von solchen Drohungen nicht einschüchtern. Eine Drohung ist es ganz klar, weil er Dir mit dem Entzug des Sorgerechts (?) droht. Er meint bestimmt ABR, kann das aber nicht unterscheiden, spricht nicht für den Anwalt. Gleichzeitig solltest Du Dich ans Jugendamt wenden. Frag' nach Unterstützung bezüglich der Elternebene. Ihr bleibt ja weiterhin Eltern und müsst jetzt irgendwie sehen, wie ihr euch zumindest zum Wohle des Kindes wieder zusammen raufen könnt. Schlage eine Paartherapie zur Trennung vor. Das Wechselmodell bedeutet keineswegs, dass kein Unterhalt gezahlt werden muss. Wenn ein Elternteil wesentlich mehr verdient als der andere, kann es durchaus zu einer "Ausgleichszahlung" kommen.


Butterfly06

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Antwort auf Beitrag von shinead

Ich habe einen Anwalt die bereits sämtliche Anträge für mich gestellt hat. Sie erfuhr bereist von den Drohungen meines Expartners. Mein Ex Partner droht damit mir das Sorgerecht zu entziehen wenn ich dem Wechselmodell nicht zustimme, und wenn es gerichtlich festgelegt werden muss. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde meinerseits beantragt, damit ich Sicher unsere Tochter mitnehmen kann und der feste Wohnsitz bei mir behalten wird. Er weiß genau den Unterschied zwischen ABR und ASR. Beim Jugendamt bzw. der Familiengerichtshilfe wurde bereits eine Familientherapie bzw. Paartherapie empfohlen. Diese Termin laufen jetzt an. All das habe ich bereits in die Wege geleitet. Und was meinst du damit, das es nicht für den Anwalt spricht?????? Danke


shinead

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Antwort auf Beitrag von Butterfly06

Entweder hat Dein Ex vor seiner Drohung nicht mit dem Anwalt gesprochen (was seine Unkenntnis erklären würde), oder sein Anwalt hat keine Ahnung vom Thema und schwimmt selbst bezüglich der einzelnen Begriffe herum. Lass Deinen Anwalt auf die Drohung antworten und mache Deinen Ex darauf aufmerksam (ggf. auch über den Anwalt), dass er bezüglich der der Streitpunkte keinen Kontakt mit Dir persönlich aufnehmen soll. Das vermeidet einfach Streit am Küchentisch, den dann unweigerlich auch die Kinder mit bekommen.


Butterfly06

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Antwort auf Beitrag von shinead

Wird ich machen, danke. Dennoch ist derzeit eine räumliche Trennung noch nicht offenbart, da wir derzeit noch im gemeinsamen Haus wohnen. Da ist Streit und Terror vorprogrammiert. Und er ist ein typ der immer auf sein Recht behaart. Aber mit solch einem Verhalten macht er schon selbst alles kaputt. Ich führe schon Tagebuch. Ich habe keine Kenntniss über seinen Anwalt- er scheint in Sachen Familienrecht nicht angagiert zu sein und mein Ex merkt nicht was er macht....Sol nicht mein Problem sein. ich schreibe mir alles auf.