Keksraupe
Mein Ex zahlt ja keinen Unterhalt mehr. Kann ich unsere Tochter dann auf meine Lognsteuer komplett drauf packen? Und: könnte mein Lebensgefährte der ja uberwiegend für sie auf kommt sie auch zur Hälfte oder sogar ganz nehmen? Und: wenn unser Baby kommt, kann er das so lange ich zu Hause bin auch vollständig auf seine Lohnsteuer setzen? Fragen über Fragen.. Alles so kompliziert derzeit
Hallo euer gemeinsames kind kann er nur voll drauf nehmen wenn ihr verheiratet seid. Und wie es mit deinem kind aussieht kann ich dir leider nicht sagen.
"Mein Ex zahlt ja keinen Unterhalt mehr. Kann ich unsere Tochter dann auf meine Lohnsteuer komplett drauf packen?" Für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird grundsätzlich 0,5 Kinderfreibetrag bei jedem Elternteil eingetragen. Wenn der eine Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht mind. zu 75 Prozent nachkommt, kann der andere einen Antrag stellen, dass bei ihm 1,0 Kind eingetragen wird (und beim nicht-ausreichend-zahlenden Elternteil eben 0,0). Bringt allerdings nicht wirklich viel, da der Ki-FB sich insoweit nur beim Soli und bei der Kirchensteuer auswirkt, wenn vorhanden. "Und: könnte mein Lebensgefährte, der ja überwiegend für sie aufkommt, sie auch zur Hälfte oder sogar ganz nehmen?" Ki-FB können auf Antrag und unter bestimmten Bedingungen auf Großeltern und Stiefelternteile übertragen werden. Da Dein Lebensgefährte aber kein Stiefelternteil ist... nein, Deine Große kann nicht bei ihm auf die Lohnsteuerkarte. "Und: wenn unser Baby kommt, kann er das so lange ich zu Hause bin auch vollständig auf seine Lohnsteuer setzen?" Nein, Ihr bekommt dann jeder 0,5 Kind dafür. 'Bei nicht verheirateten Eltern wird auf Antrag eines Elternteils der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen, wenn er, nicht aber der andere Elternteil, seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt. ... Der Elternteil, in dessen Obhut sich ein minderjähriges Kind befindet, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes'. Sprich - solange Du Dich ums Baby kümmerst, kann Dein Lebensgefährte insoweit nur 0,5 Kind auf seine Karte bekommen, auch wenn das andere 0,5 Kind auf Deiner Karte Euch nichts nutzt, wenn Du in der Zeit nicht auf Lohnsteuerkarte arbeitest. Ansonsten - schau mal hier, das müsste das entsprechende BMF-Schreiben zu dem Thema sein: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2013-06-28-freibetraege-kinder.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Danke ;) das hilft mir doch schon sehr weiter...
Freu dich aber nicht zu früh, dass halbe Kind bringt - glaube ich - nichts - rein gar nichts, erst ab einer sehr hohen Gehaltsstufe
es bringt meinem Freund was... denn wer in der Firma ein Kind hat kriegt besondere Vergütungen, Firma zahlt pro Kind z.B. einen Teil der Betreuungskosten, zahlt 100,-€ mehr Urlaubsgeld... Man bekommt seinen Urlaub wenn man schulpflichtige Kinder hat in den Ferienzeiten (derzeit hat er weder auf der Lohnsteuerkarte ein Kind noch ist er der Vater von irgendeinem, als Stiefvater mit 0,5 auf Lohnsteuer gilt es dort als seins...) Hätte er also meine Tochter jetzt schon drauf nehmen können, bekäme er diese Sachen schon diesen Sommer, so leider erst ab Oktober (oder September, smile)
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