ed
Hallo Wann ist was vom Jugendamt binden und man muss sich dranhalten Gilt das schon wenn die Sachbearbeiterin was sagt oder muss das ein Gericht entscheiden
Jugendamt darf nur beraten, nix entscheiden, Wird das Jugendamt vom Gericht gehört, dann richtet es sich aber meist danach. Von daher ist es schon richtungsweisend .
Wenn die Sachbearbeiterin sagt Du musst das machen ohne Begründung ohne das sie alle Beteiligten gehört hat muss ich mich danach richten
nein.
Super danke für die Antwort dann bekommt sie mal was zu hören da sie nur auf eine Seite hört und nicht neutral ist
Ich denk das kommt schon auch auf den Sachverhalt an. Worum ging es denn konkret? Beispiel (völlig überzogen, nur zum Verständnis): Wenn die Tante sagt "Du musstdafür sorgen, dass Dein Kind in die Schule geht!" dann gilt das selbstverständlich und du musst es tun. Wenn sie sagt "Du darfst Deinem Kind nur noch blaue Schuhe kaufen" ist es Nonsens. Eine Begründung und eine schriftliche Aufforderung würde ich IMMER verlangen. Nur so kann später nicht alles interpretiert und verdreht werden und nur so haben beide Seiten Klarheit. Und: Schriftlich wird sie sich dreimal überlegen, was genu Du "tun musst" und warum. Trotzdem wäre ich mit Konfrontationen sher vorsichtig. Selbst wenn Du im Recht bist solltest Du unbedingt auf ruhige, sachliche Klärung achten. Bestimmt sein: JA! - Aber "Kriegt mal was zu hören" klingt mir gefährlich emotional. Warum? Weil man es Dir (später) als negative Impulsivität oder vielleicht sogar Aggressivität auslegen könnte. Wenn Du richtig Wut hast - egal ob zu Recht oder nicht - lass sie erst woanders aus. Dann freundlich aber nachhaltig zu der Dame. Und wenn Du da nicht weiter kommst: Sie hat immer auch Vorgesetzte. Aber pass auf den Umgangston auf!! LG!
Hallo Es geht nicht um mich sondern um meine Schwester die Kinder leben aus gesundheitlichen Gründen mein kv und meine Schwester will den normalen Umgang haben Kv will aus fadenscheinigen Begründungen nur betreutesumgangsrecht das heißt sie darf die Kinder nur sehen wenn ich oder die Großeltern dabei Das heißt wir fahren pro Umgang mehrere hundert km damit sie die Kinder sehen darf Das Jugendamt hat nicht mal gefragt ob wir uns das leisten können sondern macht nur das was kv sagt Meine Schwester war auch schon mal dort und konnte alle Anschuldigungen wiederlegen aber trotzdem macht das ja nur das was kv sagt Für mich ist das nicht neutral da es für sie kein Notfall bearbeitet sie den Fall auch nicht wirklich das heißt sie hat noch nicht mal mit den Kids gesprochen Wir machen das gerne aber wir können es uns bei den Spritpreisen uns es auf Dauer nicht mehr leisten
Und ohne Punkt und Komma ist es nochmal schwieriger zu verstehen
Bei betreutem Umgang muß zwar jemand dabei sein, aber das muß ja keinesfalls eine verwandte Person sein. In der Stadt / dem Ort in dem das Kind lebt, gibt es sicherlich Einrichtungen, die die "Überwachung" der Umgangskontakte übernehmen können. Diese Menschen sind auch entsprechend geschult und können nachvollziehen, wenn der KV hier nur dummes Zeug redet. Darum solltet Ihr Euch kümmern und diesen Blödsinn von wegen hunterte km abzufahren sein lassen.
Hä??? Deine Schwester möchte Umgang haben und ihr müsst da jedes Mal hunderte km fahren???? Wieso???? Klär mich auf, wenn ich was falsch verstanden habe
Deiner Schwester steht es doch frei ihr Umgangsrecht einzuklagen. Wer hat denn die Entfernung geschaffen zu den Kindern ? Noch einmal : Das Jugendamt darf da. In bestimmen, nur beraten. Und das haben sie dann nun auch hier, sonst würde der Vater die Kinder wohl nicht rausrücken. Wenn ihr das nicht reicht, dann muss sie einen Gerichtsentscheid erreichen.
Hallo Meine Schwester und ihre Familie sind damals in eine andere Stadt gezogen und wohnen auch noch dort Meine Eltern werden jetzt einen Termin beim Jugendamt ausmachen und mal nachfragen mit welcher Begründung sie das machen mit dem betreuten Umgang Wir waren auch schon beim Kinderschutzbund ob die Betreuung übernehmen können haben aber zur Zeit keine Kapazität Wenn
Das ist keine Sache, die Deine Eltern klären können sondern das muss Deine Schwester tun. Hier geht es auch um den Aspekt, ob sie in der Lage ist, ihrer Verantwortung gerecht zu werden - gerade bei der von Dir genannten Fragestellung. Gibt es etwas schriftlich? Wenn betreuter Umgang festgelegt wird/wurde, muss das begründet werden/sein. Die Begründung kann man prüfen - ob sie (noch) zutrifft oder nicht. Und daraus ergeben sich mögliche weitere Schritte. An sich ist es nicht so einfach, betreuten Umgang durchzusetzen...
Wer genau ist in eine andere Stadt gezogen ? Deine Schwester und ihre Familie ? Wo waren die Kinder dann und wie kam es zu der Entfernung ? Und wieso sollen Eure Eltern was machen, sie ist doch die Mutter. Schreib doch mal genauer wie es dazu kam.
Also Meine Schwester ist während der ehe mit Mann Kinder in eine andere Stadt gezogen Dort leben sie seit da 10Jahren und jetzt kam es zur Trennung und aufgrund gesundheitlichen Gründen kann sie die Kinder nicht nehmen und somit wohnen sie beim Vater Der KV hat jetzt eine neue und somit bekann die schlammschlacht Er ist zum Jugendamt und hat lügen erzählt darauf ist auch meine Schwester zum Jugendamt und hat die lügen wiederlegt aber das war der Dame egal und hat gesagt nur betreutes Umgang Als meine Schwester alleine die Kinder holen wollte rückt er sie nicht raus auch nicht wenn es eine Freundin macht sondern nur die Familie Es gibt nichts schriftliches vom Jugendamt nach nachfragen ob was kommt kam keine Antwort
Aber wie kam denn die Entfernung zustande ? Wieso klagt Deine Schwester nicht ihr Umgangsrecht ein ? Sind die gesundheitlichen Gründe denn nun überwunden ? Zahlt sie Unterhalt ?
Meine Schwester wohnt noch dort sie hat keine Entfernung zu den Kinder aber wir die die Kinder holen haben die Kilometer Die Kinder werden weiterhin beim kv wohnen da die Krankheit nicht weggehen wird Wir wollten es auf friedlicher Art regeln und nicht gleich klagen
Ahhhh, jetzt begreife ich das , war etwas verwirrend. Tja, aber ohne Klage scheint es ja nix zu werden. Sie soll sich einen Anwalt nehmen. Zahlt sie Unterhalt ?
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