Mitglied inaktiv
Hallo, vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen ... Es geht um den Zugewinnausgleich. Wenn man sich getrennt hat und auch 2 verschiedene Wohnung bezieht und der einzelne Partner dann schafft, Geld anzusparen, muß er dann bei der Scheidung bzw. eben danach dem anderen Geld davon abgeben? Da ich immer höre, der Stichtag für das Endvermögen ist der Tag des Scheidungsantrags. Dann ist ja der,der sparsam und vorsichtig lebt der Blöde, wenn der Partner HalliGalli-Leben führt ...
also bei uns war der stichtag der trennungstag.
mein gatte hat nach der trennung angefangen, in aktien zu investieren, wie einige im jahre 2000. ich hatte gehofft, am gewinn beteiligt zu sein. 1. ist das nicht so und 2. hat er sich eh verspekuliert ![]()
Das war dann ja Glück im Unglück für dich ;-) Dann seid ihr euch wohl am Trennungstag einigen gewesen - das habe ich auch schon gelesen, dass das dann ggf geht. Aber wie ist das dann? Muß man dann per Kontoauszügen offen dar legen, was man zur Eheschließung und dann zum Trennungstag hin an Vermögen hatte? Mitsamt Auto, Versicherungen etc.?
ich denk mal, die wenigsten haben wirklich einen zugewinn, den sie teilen müssen. wir haben ganz normal beide gearbeitet, nichts zusammen gekauft, was durch zinsertrag oder wertsteigerung einen zugewinnausgleich notwendig gemacht hätte. du mußt ja eh einen anwalt beauftragen, der macht das sicher für dich. wir hatten schriftlich eine mobiliaraufteilung gemacht, sonst nichts.
Stichtag für das Endvermögen ist der Tag, an dem die Scheidungsantragsschrift zugestellt wurde. Stichtag für das Anfangsvermögen ist der Tag der Eheschließung. http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/scheidung/content_02_03.html So ist es eigentlich rechtlich und ja ich habe auch in weiten bekannten kreis diesen Fall gehabt sie haben bei der Trennung das Geld vom Sparbuch hälftig geteilt ganz gerecht und im Frieden . Er hat alles auf den Kopf gehauen sie nicht und dann musste sie laut Zugewinnausgleich von ihrer hälfte noch mal die Hälfte raus geben , da er bei Scheidungsantrag nichts mehr hatte sie ja .
Ist doch Wahnsinn, oder?! Nun les ich gerade, dass es ab 1.9. da eine Gesetzesänderung zu geben soll ... Ich glaub, ich muß nochmal zum Anwalt. Ah, mir steigt gerade so die Wut auf ...
weil ich mich eh gerade über das Thema aufrege, schimpfe ich mal, ohne nachgeguckt zu haben. wir haben zwar gütertrennung, aber ich habe dennoch und immernoch und sowieso gespart, was geht, den kindern jeweils fette aussteuerversicherungen angelegt, und mein mann hat nichts auf dem konto, sobald sein sein gehalt eingegangen ist. wo ich ihm eh schon so viel "geliehen" habe, sollte er nochmal was kriegen? na, da sei hoffentlich die gütertrennung davor. zumal er voll arbeitet, und ich lange nicht wg. ausbildung und jetzt nur tz. *totalalbernrumkreischundaufreg* shortie
www.isuv.de und dann unter Foren
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