zwergdackel89
Mit 300 euro h4 sein 3jägriges kind 1-2 mal im mon für ein Umgangswe oder eine umgangsnacht zu sich zu holen? Windeln u kleidung sind immer dabei, geht nur um bus und lebensmittel. Grosse ausflüge müssen auch nich sein.
das kommt doch darauf an, wie weit die KM und der KV auseinander wohnen. wohnt er in münchen, sie in berlin, reichen die 300€ nicht.
... (wenn er ihn holt UND bringt - was nur der fall ist, wenn ich selbst beim abholen verhindert bin... ich fahre ihm die halbe strecke entgegen. sprich, ich zahle das selbe - geteilte kosten)
Mehr entegenkommen kannst du ihm ja nun nicht mehr...gibst alles mit, erwartest auch kein Programm und mimmst ihm die Fahrtkosten z.T. ab...Wird Dir auch nicht viel helfen, wenn wir hier alle der Meinung sind, dass es nicht am Geld liegen kann...denn das weißt du doch im Grunde selbst.
Kommt sicherlich auf die Entfernung an bzw. wie teuer die Fahrkarte wird. Notfalls müsstes Du eventuell das Kind hinbringen und wieder abholen. Ich teile mir das Holen und Bringen auch mit dem Papa meiner Kinder. LG Christine
Das kommt drauf an. Was kostet der Bus? Ist die Wohnung groß und spielzeugbestückt genug, um ein Kind darin kostenfrei zu bespaßen? Und - auch das: Reicht der Wille? Es gibt Ausgaben, die sind auch mit ganz viel gutem Willen nicht zu stemmen - eine Busfahrt von Berlin nach München, wie Groschi schrieb, zum Beispiel. Es gibt Ausgaben, die sind mit viel gutem Willen möglich. Es gibt Ausgaben, die sind mit etwas gutem Willen möglich. Und ganz ohne den Willen können auch 1.000,- Euro zu wenig sein.
spielzeug ist da, spielplatz kostenfrei erreichbar. mein kind lässt sich gern und gaaanz leicht entertainen. stift und papier oder ein radio, oder ne handvoll luftballons und gut isses. ansonste eben aufn spielplatz, er hat windersachen dabei.
du weißt es doch selbst, daß es am willen liegt.
Es war also nur eine rhetorische Frage? Ach, so.....
Bei regelmäßigen Umgang kann der KV eien Zuschuss beim Jobcenter bekommen für die Umgangstage. Da soll er mal hinmarschieren und das beantragen. Gibt dann den Verpflegungstagessatz für Kinder pro Umgangstag. Und ja: Dann ist das auf jeden Fall machbar. Vorher auch :-)
Sollte die Frau auch H4 beziehen, dann werden ihr die Tage, an denen die Kinder nicht bei ihr sind, vom Regelsatz abgezogen. Es gibt ja nicht 2x Geld für dieselben Kinder für dieselben Dinge. Fahrgeld kann er beantragen, wenn der Umgang klar und nachweislich geregelt ist. Ralph
Er muss halt zum Amt gehen und das beantragen. Kenne , wenn auch nur online, einige die das bekommen. Wenn sie von H4 lebt dann kann es sein dass es da abgezogen wird. Aber um die Bindung zu erhalten sollte das ja kein Streitpunkt werden.
hallo - keine ahnung, wie du auf einen betrag von 300 euronen kommst. aber wenn diese 300 euro das geld sind, das er pro monat für sich zum leben hat (also zum finanzieren von nahrung, sonstiger gebrauchsgüter und auch diverser, notwendiger konsumgüter wie kleidung - ich lege jetzt mal gedanklich die aufteilung zugrunde, die die GfK macht), dann sind das 75 euro pro woche - und das finde ich für eine alleinstehende person schon reichlich wenig. da lasse ich mal seinen willen, das kind zu sich zu nehmen ausser acht, aber da sind dann auch 12.80 EUR (wenn man mal von einem umgangswochenende pro monat ausgeht) schon recht viel geld. aber das ist eben nur meine meinung. lg, martina.
wenn jemand nur noch 300,- € hat, dann gehe ich davon aus, daß vom Amt irgendetwas gegengerechnet wird. Von den 300,- € gehen ja noch Strom ab, er muß Telefon/Handy bezahlen, auch wenn alles supergünstig sein sollte, so sind das Kosten, die erforderlich sind, die kann man nicht auf Null runterfahren kann. Dazu vielleicht noch eine Haftpflichtversicherung, kostet auch mindestens um die 4-5 Euro/Monat, etwas Rücklage für Kleidung und Reparaturen... wenn ich das alles mal mit 90,- € anrechne bleiben noch 210,- € übrig, also ganze 7,- € pro Tag. Da sind 12,- € im Monat ein gewaltiger Posten und bei 300,- € nicht zu stemmen. Dem Mann fehlen monatlich rund 20% des Regelsatzes. Ralph
300€ minus Strom, Versicherungen, Telefon, TV
(von extra Kosten wie z.B. Kleidung mal ganz abgesehen)
minus 25€ Fahrkosten für Umgang
die extra Nahrung für ein Kleinkind fällt da kaum ins Gewicht
kann mir nicht vorstellen, wie das gehen soll
Strom u telefon... Sonst nix. Ich komme ihm immer entgegen u habe letztlich auch nicht recht viel mehr als er, und ich koche tagl. Gesund u mit frischobst u fleisch.
Bei diesem "sonst nix" ist aber kein großer Staat mehr zu machen. Er kann zum Amt gehen, aber mit 300,- € ist Umgang m.E. nicht finanzierbar.
Und das war Deine Frage.
Ralph
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln