mf4
Habe morgen Termin, betrifft die UH-Schulden des KV an das Jobcenter (fast 10.000€ inzwischen). Da soll ich die Originale der Unterhalsttitel mitbringen. Ich habe beglaubigte Kopien... ist das auch okay? Hoffe ja. lG mf4
owt
Ich sollte das Original mitbringen ! Falls es zur Klage kommt.
Hm, wo ist denn das Original...ich würde sagen, besser eine beglaubigte Abschrift als gar nichts....falls das Original nicht zu finden ist....
Ich denke ich habe Altzheimer (oder so), denn ich weiß nicht mehr, warum ich seit Jahren nur die begl. Kopie habe. Ich erinnere mich nicht mehr, weggekommen?
Kann nur hoffen die Kopie reicht, habe nichts anderes.
Ist das Original beim Jugendamt? Ich habe auch nur beglaubigte Kopien, die Originale liegen wegen der Beistandschaft beim JA.
Das wollte ich auch gerade sagen.Weiß ja nicht ob du UVG bekommen hast.Dann ist das Orginal beim JA. War jedenfalls bei mir so. Michela
Hatte ich mal aber ich entsinne mich nicht, ob ich die Kopien habe, weil das sie Originale sind oder ob sie weg waren... irgendwie hab ich dazu nix im Kopf... ob ich alt werde?
Auf dem Original kann ein STempel "Zur Vollstreckung" (oder ähnlicher Text) sein, der auf der beglaubigten Kopie (die man meistens gemeinsam mit dem Original vom Gericht bekommen hat) fehlt. Tja, in dem Fall wäre NUR das Original für die Unterhaltsstelle nutzbar. Hast du in der Vergangenheit - einen Anwalt zum Eintreiben beauftragt - der ARGE das Original gegeben - es gut abgeheftet????
Brief von der SB kam heute, morgen ist schon Termin und da will sie die Urkunden. Wenn die Kopien nicht gehen muss ich mich kümmern, sehen ob ich sie u.U. mal irgendwo abgegeben habe, och ich neue Originale bekommen kann. Bin da im Moment echt überfragt. Morgen weiß ich mehr.
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