xIntirax
Hallo, meine Tochter ist ein Integrationskind im Kindergarten und wir gewöhnen sie gerade in einem neuen Kindergarten ein. Dieser ist nun völlig anders als der alte Kindergarten, was ich eigentlich recht positiv empfand. Nun ist es so, dass sie Logopädie sowie Ergotherapie braucht (beides wird 1x wöchentlich im Kindergarten gemacht). Soweit alles gut, aber nun kommt der Punkt "Umgang mit dem Vater". Er wohnt 300 km weit weg (zog nach unserer Trennung zurück in seine Heimatstadt), somit fällt der Umgang alle 14 Tage flach und er findet nur noch in den Ferien statt bzw. wenn er Urlaub hat. Nun macht der Kindergarten aber nicht mehr zu, sondern nur noch an Feiertagen bzw. Brückentagen und die Leiterin meinte, sie dürfte nur 3 Wochen in den Urlaub fahren. Tja 2 Wochen sind ja nun schon weg, wegen der Winterferien. Es blieben für den Sommer also nur noch 1 Woche und damit ist der Vater nicht einverstanden, was ich ja verstehen kann. Nur geht unsere Tochter nur noch bis nächstes in den Kindergarten und die Therapien müssen ja auch sein (Argumente der Leiterin). Tja was mach ich denn nun? Klar er kann her kommen (im Hotel, Appartment, Jugendherberge usw. nur nicht zu mir in die Wohnung), aber ich kenne ihn und das wird ihn gegen den Strich gehen. Nur unseren Sohn für 3 Wochen hin lassen finde ich aber auch ungerecht, denn meine Tochter müsste ja nach 1 Woche zurück und das geht ja auch ins Geld bei diesen Fahrten. Wie ist denn das bei euch geregelt? Darf sie wirklich nur 3 Wochen im Jahr in den Urlaub? Ach er bekommt ALG2 und somit wären ja die Übernachtungen hier also eher weniger möglich.
Guck doch mal in den Vertrag den du mit dem Kindergarten geschlossen hast, ob da etwas über Anwesenheitspflicht steht. Falls nicht, sehe ich kein Problem mit dem Urlaub, sofern es auch bei den Therapeuten rechtzeitig angekündigt wird und diese nicht umsonst wegen deiner Tochter zur Kita kommen.
Im Vertrag steht dazu nichts, aber im Bescheid vom Sozialamt steht nur, dass ich Bescheid geben muss, wenn sie länger als 3 Wochen abwesend ist. Natürlich würde ich rechtzeitig Bescheid geben :)
Ich würde dann beim Sozialamt nachfragen. Beziehen sich die 3 Wochen im Bescheid z.B. auf die Jahresgesamtsumme oder auf "am Stück". Bei letzterem könnte ich mir vorstellen, das z.B. Verpflegung nicht mehr gezahlt wird (wenn dieser bezuschusst wurde), das die Therapeuten nicht unnötig in den KiGa kommen und entsprechend vielleicht anderweitig in dieser Zeit eingesetzt werden können... Es kann ja durchaus auch durch Erkrankung eine längere Abwesenheit vorkommen.
Selbst Schulkinder haben ja mehr als 3 Wochen Urlaub. Man kann doch keinem Kind verwehren, Umgang mit dem Papa zu haben, weil Anwesenheitspflicht im Kiga ist. Wenn das im Voraus schriftlich entschuldigt wird, dann ist das eben so. LG Schräubchen
Umgang(recht) geht vor Beschäftigung der Fachkräfte, Stichwort "Kindeswohl", und da dürfte der väterliche Umgang ganz weit oben auf der Rangliste stehen. Kläre das mit dem Sozialamt als "finanzierende Dienststelle" ab, damit niemand umsonst in den Kindergarten fährt, teile mit, von wann bis wann die Kinder beim Vater weilen, und gut ist. Da würde ich mich ganz entspannt zurücklehnen. Der Vater hat recht, wenn er sich darauf nicht einläßt. Wo kämen wir denn da hin?` Ralph
Es hat mich nur sehr irritiert, dass sie nur 3 Wochen IM JAHR Urlaub haben darf. Ich verstehe ja, dass sie bei 3 Wochen am Stück was sagen KÖNNTEN, aber doch nicht bei 2 Wochen (insgesamt also 4 Wochen im Jahr bzw. diesmal auch Weihnachten). Im alten Kindergarten durfte sie im übrigen 3 Wochen im Sommer weg, sowie zwischen durch mal für 2 Wochen (wenn es mit dem Urlaub vom Vater passte) und das soll nun nicht mehr möglich sein laut der Leiterin? Ich wende mich mal an die Dame vom Sozialamt und werd sehen was da nun stimmt. Ich danke euch.
Meine Tochter ist auch in einer Integrationsgruppe und DAS habe ich noch nie gehört. Das du das mit dem Sozialamt absprechen musst und mit den Fachkräften, aber ich bin mir ganz sicher, dass unsere Kitaleiterin das völlig anders handhabt.
Ich auch nicht, da ich es ja aus dem alten Kindergarten eben anders kenne. Vielleicht steht ja die Leiterin auf "dem Schlauch" und sieht die 3 Wochen aus dem Bescheid vom Sozialamt als maximal Urlaub an? Nun ja, ich schau mal, ob ich die Dame morgen erreiche.
Ich glaub eher dass die Kitaleiterin eine Wichtigtuerin ist, der es wahnsinnigen Spaß macht Leute ein wenig herum zu kommandieren. Oder sie ist schlicht blöd und glaubt was sie sagt. In keinem der beiden Fälle braucht dich ihre Meinung zu interessieren.
Hallo. Ich an deiner Stelle würde mich mit dem Kostenträger des Integrationsplatzes in Verbindung setzen. Die Problematik bei I-Plätzen ist: Das Integrationskind hat eine gewisse Anwesenheitspflicht, das heißt es muss eine bestimmte Anzahl von Tagen anwesend sein sonst stellt der Kostenträger die Zahlungen für den I-Platz ein. Dem Kindergarten geht es wohl dann darum das ihm dieses Geld dann fehlt. Das mit den 3 Wochen sehe ich etwas knapp bemessen an. Meine Tochter hatte auch einen I-Platz und sie war eigentlich in den gesamten Ferien zuhause und die Kranktage kamen dann auch noch dazu. Das waren wesentlich mehr "Fehltage" als die euch erlaubten 3 Wochen. lg Heidi
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