Elternforum Alleinerziehend, na und?

ich kann nicht mehr auf beiträge antworten!

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Mitglied inaktiv

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schrecklich, die neue ansicht. @plymouth ich würde ganz schnell eine umgangsvereinbarung aufsetzen und die dem herren zur unterschrift vorlegen. du hast recht, richter und jugendamt interessiert das hick hack im hintergrund nicht. wenn es um etwas medizinisches geht, unterschrift ersetzen lassen, dafür braucht es keinen anwalt, das kannst du selbst erledigen.


plymouth

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Hallo kravallie, Ja, das neue Outfit hier ist gewöhnungsbedürftig! Was soll denn alles in die umgangsvereinbarung hinein? Die Daten, uhrzeiten, Orte, wer bringt wer holt etc? Und soll ich das gleich für das erste Halbjahr 2019 komplett machen? Per Mail oder Einschreiben? Frist zur Rückmeldung setzen (bei sowas kriege ich immer nur 'danke für Deine Mail' als Antwort, Frist wird einfach ignoriert...) Gruß und Danke!


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von plymouth

In der Web-Ansicht, die ich eigentlich präferiere, kommt man immer auf die Startseite, wenn man "beantworten" anklickt. Gib an, was passiert, wenn er in der gegebenen Frist nicht antwortet. Zum Beispiel: "Ich möchte gerne die Umgangstermine bis Weihnachten festlegen. Bitte nenne mir bis zum 15.9. die Wochenenden, die Dir im 4. Quartal 2018 passen würden. Falls Du Dich bis zum 15.9. nicht meldest, gehe ich davon aus, daß Du in diesem Kalenderjahr keinen Umgang mehr wünschst und plane dementsprechend." Fristen ohne Konsequenzen sind tatsächlich wirkungslos. Das funktioniert selbst bei Kindern nur, wenn sie klein sind. Kennt man ja: "Ich zähle bis drei, und wenn Du dann noch nicht die Schuhe angezogen hast...." Ich wußte, die Kinder werden groß, als die Frage folgte: "Und was dann?"


@ni

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Antwort auf Beitrag von plymouth

Ich würde die Vereinbarung mit Hilfe des Jugendamtes oder eines Richters aufsetzen lassen. Die haben alles im Blick was dazu gehört (Rhythmus, Uhrzeit, Ferien, Feiertage etc)


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von plymouth

Die Richter haben gar nix im Blick, das ist auch nicht ihre Aufgabe. Sie entscheiden NUR und wirklich AUSSCHLIEßLICH zu den Dingen, die man ihnen zur Entscheidung vorlegt. Das ist ihr Job. Mehr nicht. Das JA hat vielleicht, möglicherweise, wenn man an einen guten Sachbearbeiter kommt einen Überblick. Aber darauf bauen würde ich nicht. Letztlich muß die AP selber wissen, WAS sie wirklich konkret festgelegt haben will. Und weder das JA noch ein Richter werden einen unwilligen KV in einen kooperativen KV verwandeln. Sie wird sich also so oder so noch eine Weile mit den Deppen rumschlagen müssen. Ich vermute sowieso, daß er bald das tut, was die meistens KVs irgendwann tun und was die ganze Sache ungemein erleichtert: Er entzieht sich der ganzen Chose komplett. Erste Tendenzen dazu hat er ja schon.


@ni

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Antwort auf Beitrag von plymouth

Nun ja, wenn die Kindeseltern nicht in der Lage sind sich zum Wohle des Kindes auf bestimmt Dinge zu einigen, dann ist es sehr wohl die Aufgabe eines Richters dies zu übernehmen. Es geht hier ja schließlich auch um das Recht des Kindes die Zeit mit seinem Vater verbringen zu können. Wenn keine Einigung untereinander möglich ist, so kann man einen Antrag bei Gericht auf Regelung des Umgangs stellen - dies ist dann auch rechtlich bindend für beide Seiten und kann durch das Gericht sanktioniert werden, wenn sich eine Seite nicht daran hält. Das ist, aus meiner Sicht, in einer solchen Situation am sinnvollsten, um für das Kind eine bestmögliche Lösung und Kontinuität zu schaffen.


Limayaya

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Lustig, Kravallie, mir gehts genauso.... Hab jetzt den Tipp aufgegriffen und bin unten auf "Mobile Ansicht". Geht jetzt, wie du siehst. Aber die "Mobile Ansicht" ist -um es mal freundlich auszudrücken- sehr benutzerunfreundlich.