mmh
Ist eine Alleinerziehende (berufstätig) mit neuem Partner (der in der gleichen Wohnung gemeldet ist) automatisch wieder in 1 oder kann sie auch in 2 bleiben? Ich blick da irgendwie nicht durch. Schon jetzt: Danke!
Wenn Du mit Deinem Partner zusammen wohnst, musst Du wieder die 1 eintragen lassen.
...die StKl II ist nur für "echte Alleinerziehende", die NICHT mit einem anderen Erwachsenen (egal, ob das jetzt die Oma oder der neue Partner oder das erwachsene, berufstätige Kind ist) in einer "Haushaltsgemeinschaft" lebt. Ansonsten eben - StKl I.
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