viersindwir
vom Vater? Sie wohnt mit ihren beiden Töchtern (5 und 7) bei mir um die Ecke, Vater wohnt 2 Straßen weiter. Es ist aber ein absoulter hick-hack zwischen ihr und dem Vater. Die Kinder wollen nicht zum Vater, die große geht, weil sie ihren Vater nicht verletzen will..., die Kleine will gar nicht, nur wenn die Mutter mit geht. Also machen sie alle was zusammen, aber gegen den Willen der Mutter. Ihr wird das alles zu viel, sie würde am liebsten zur ihren Eltern, aber das sind 350km weg, darf sie nicht mit den Kindern, ist klar. Aber darf sie ohne Zustimmung vom Vater 50km weg ziehen? Sie ist seit einem Jahr arbeitssuchend, hat auch schon verschiedenes gemacht... Klar muss das Amt zustimmen. Mir geht es nur um den Vater....
Haben beide das Sorgerecht, dann darf sie nicht. Kann versuchen sich vom Richter die "Erlaubnis" zu holen.
Ich denke das ist davon abhängig, ob bei der Entferung der geregelte Umgang noch machbar ist...
Ich denke das ist davon abhängig, ob bei der Entferung der geregelte Umgang noch machbar ist...
eine Fahrt sie eine Fahrt er. Nur weiß er es ja noch nicht und meine Frage: darf sie die 50km ohne seine Zustimmung wegziehen?
ich werde wahrscheinlich anecken, aber ich würde es mal anklingen lassen und sehen, wie er reagiert. wenn er nicht negativ reagiert, würde ich mir eine wohnung suchen und umziehen. wo kein kläger, da kein richter. wenn es ihm plötzlich einfallen sollte, was gegen 50km zu haben, kann er ja dagegen klagen, dann fällt das gericht die entscheidung.
nicht für eine wahnsinns Entfernung....bei 350 sieht das sicher anders aus, aber 50.....da würde ich auch nicht groß was Regeln, das man nicht megaweit weg zieht ist klar, ist auch richtig, das das so geregelt ist, aber man kann ja auch niemanden zwingen mit dem Mann in einem Dorf zu wohnen...
Ich glaube auch, gelesen zu haben, dass 50 km ohne Erlaubnis möglich ist und kein Richter da was sagt, 350 km sind natürlich ein anderer Schuh und auch verständlich
Bei gemeinsamen Sorgerecht hat er auch mitzuentscheiden was Schule & Kindergarten betrifft. Kann die Freundin belegen dass dieser Umzug dem Kindeswohl dient ? Ihm wird es leichter fallen zu belegen, dass Schulwechsel & Kindergartenwechsel, Wegfall des gewohnten Umfeldes nicht dem Kindeswohl dient ! Und bei 50km wird es sicherlich einen Schul und Kindergartenwechsel geben.
Egal warum, er ist dagegen, weil sie es so möchte.
dann soll sie ihm halt zuvorkommen und es beantragen. so heimlich still und leise vom acker machen, kommt nicht gut....
50 Kilometer ist schon ein neuer KiGa oder eine neue Schule. Damit ist der KV mit im Boot. Ohne Zustimmung würde ich nicht umziehen. Wenn ein konkreter Job in Aussicht steht, über den Anwalt regeln lassen. Ohne konkretes Angebot, wird m.E. kein Richter der Welt den Umzug billigen.
fällt mir irgendwie schwer zu glauben.... 50 km nur um dem kv zu entkommen? die kinder aus dem umfeld reißen? wie oft sehen die kinder den vater denn und wie lange ist die trennung her? wenn sie da einen neuen mann oder eben job oder familie hätte aber mal grad so entscheiden 50 km weit weg ziehen...
im übringen wird das dann schwerer den kindern beizustehen wenn sie nicht mehr mögen, denn 2 straßen weiter ist schon eine andere nummer wie 50 km, da lassen sich die kinder vielleicht eher beruhigen wenn sie wissen mama ist um die ecke. auch wenn hier vorgeschllagen, ich würde nicht schnell einfach so umziehen, erst recht nicht wenn der vater interesse am abr hätte.
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