Conny2012
Hallo,
ich bin zwar (noch) nicht alleinerziehend, habe aber eine Frage die mir evtl jemand von Euch beantworten kann...
Es geht um folgendes: Ich bin nicht verheiratet habe aber einen festen Partner. Unser Sohn ist 8 Monate alt - ich habe das alleinige Sorgerecht.
Nun möchte ich ein ganz einfaches und normales Sparkonto für ihn eröffnen, habe den Antrag usw auch alles schon fertig gemacht, nun gehts nur noch darum daß ich alles unterschreibe und gut ist. Nun soll aber mein Lebensgefährte auch unterschreiben weil er ja als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist. Die Vaterschaft hat er ja auch anerkannt.
Ich hab der Dame von der Bank ne Mail geschickt mit der Frage ob er überhaupt unterschreiben muß wenn nur ich das Sorgerecht habe. Die Antwort war daß seine Unterschrift nötig ist weil er als Vater in der Geburtsturkunde eingetragen ist. Aber wenn ich eine Bescheinigung habe aus der hervorgeht daß ich das alleinige Sorgerecht habe, dann ist seine Unterschrift nicht nötig.
Nun meine Frage an Euch: Wo bekomme ich so eine Bescheinigung her?
Weiß das vllt jemand von Euch??
Danke und viele Grüße
Conny
Na irgendwer muß ja mal festgestellt haben, das Du das alleinige Sorgerecht hast??? Und das natürlich schriftlich...
Fru, wenn frau unverheiratet ein Kind bekommt und dem KV kein Sorgerecht einraeumt, dann gibt es eben kein Dokument, das das alleinige Sorgerecht dokumentiert. Deswegen heisst das Ding vom Jugendamt auch "Negativbescheinigung".
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aber: ja, auch wenn er die Vaterschaft anerkannt hat. Die Negativbescheinigung bescheinigt, das keine Sorgerechtsteilung vorliegt. Die Vaterschaftsanerkennung hat nix mit Sorgerecht zu tun... Gruß Corinna
zusprechen? sonst hat er es automatisch nicht?
... sonst müssten ja nicht soviele Väter klagen...
Jep... Lange Zeit war es sogar so, dass eine Teilung des SR überhaupt nicht möglich war...
Klar. Vaterschaft macht noch kein Sorgerecht.
gibts beim jugendamt. nennt sich negativbescheinigung.
DANKE!!!!!!!!!!!
beim Jugendamt... eine Negativbescheinigung...
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