Mitglied inaktiv
Hier die Antwort von Frau Bader, echt ne Lachnummer. Gehört eigentlich auf www.witze.de Hallo, allgemein geantwortet: bzgl. Kind wird der neue Partner nicht dazuzählen, bei allem anderen schon. Wegen der Lohnsteuerklasse bitte auf dem Steuerberaterforum fragen! Gruß, NB LG Sue
Du, das hab ich grad vorhin schon gelesen, war einfach zu neugierig. Mann, die Frau ist ne Koryphäe...*gg Naja, Du hast es ja nochmal ins Steuerforum gestellt. Mal sehen, was die dazu meinen.... LG Ilona
Habe von meiner Kollegin im Einwohnermeldeamt gehört, dass einem StKl 2 schon nicht mehr zusteht, wenn man z. B. als Frau mit Kind mit der Mutter oder Schwester zusammenzieht! *sorry* Wenn eine 2. erwachsene Person mit im Haushalt ist, erlischt steuerrechtlich die AE-Eigenschaft :-(
Ich wohne mit meiner Schwester zusammen und bin dadurch auch in die Steuerklasse 1 gerutscht! Du bist dann nicht mehr AE sondern lebst in einer Lebensgemeinschaft! Nachteile habe ich dadurch keine so schlecht ist Steuerklasse 1 auch nicht!!!
naja viel wirds aufm Lohnzettel nicht ausmachen - und im Vordergrund stünden dann ja auch die Vorteile. Ich würde nur noch hälftig Miete, Strom, Futter zahlen. Ich hätte ein Auto *g* - naja gut, er hat ein Auto... Muss ich das dann sofort melden? Bestimmt, oder? Na super, das lohnt sich ja... Warum ich den ganzen Terz veranstalte... ganz von meinen Postings im Partnerschaftsforum gestern mal abgesehen *g* - neben mir die Wohnung wird frei. Sie hat 3 Zimmer, statt wie meine 2, sie ist 10 qm größer und kostet gerade mal 70 Euro mehr. Sie hat ebenfalls einen Garten, wie gesagt, genau die Wohnung neben mir. Zum 1.5. wird sie bezugsfertig, die Bude ist schön, Eigentümerin bleibt die gleiche (die hab ich gestern auf der Straße getroffen) ich müßte mich nichtmal ummelden! UND, das Wichtigste, ich kann die Wohnung alleine bezahlen, selbst wenn es mit einem Partner, der da eventuell mal einzieht, in die Brüche geht. Die erste ME ist erst für 2011 angesetzt. LG Sue
... lass IHN nebenan einziehen. DAS könnte auch viele Vorteile haben...*gg LG Ilona
haben die jetzt also mal eben einfach weggelassen, dann hauts auch hin *kopfschüttel LG Ilona
hi suka, soweit ich nach dem steuerrecht laut einer befreundeten steuerberaterin weiss, dürftest du ja jetzt laut irgendeinem § 24b einen sog. entlastungsfreibetrag von 1308.- euro pro jahr haben. wenn du in eine eheähnliche gemeinschaft ziehst (die widerlegbar wäre, aber in deinem fall wohl nicht) und der hinzugezogene bei dir seinen 1. oder 2. wohnsitz meldet, dann entfällt dieser freibetrag. d.h. du kommst von steuerklasse II in I und die genannten 1308 euro sind nicht mehr abzugsfähig (aber erst ab 2007, in deinem fall). that´s it. andere experten hier mögen mich korrigieren, wenn ich irre. grüße von old mama
nebenan einziehen lassen wäre dann meine alte Wohnung, und beide kosten über 800 Euro, das würde sich nun wirklich nicht lohnen. WENN wir das überhaupt machen dann vermietet mein Freund seine Wohnung unter, sprich, gehts daneben kann er jederzeit wieder raus und ich kann in meiner Wohnung bleiben. Ich ziehe da so oder so ein, wenn ich sie bekomme - ob nun mit jemandem oder ohne... LG sue
Das mit dem Untervermieten ist natürlich auch eine Superidee.... LG Ilona
ja bei ihm geht das locker und vor allem hier in München. Das ist so ein Monsterhaus mit 100 Parteien, die Hausverwaltung schläft und kümmert sich nicht... insofern ist es machbar. Bei mir gehts eben nicht, weil die Eigentümerin bestimmt zweimal die Woche um das Haus rumkriecht und die Nachbarn auch sehr viel mitbekommen (von denen hatte meine Eigentümerin ja sogar die Neuigkeiten, dass ich einen Partner habe - hm, ich sollte mal über unsere Lautstärke nachdenken) LG Sue
äh...vielleicht solltest Du das tun....*gg. Aber insgesamt hört sich das doch alles recht gut an.... Na denn, frohes gemeinsames Schaffen.... LG Ilona
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