ungewohnt
Hallo Ich frag mich grade: Gilt dies nur bei laufendem Bezug, wenn dann Beerdigung und sonstige Verbindlichkeiten bezahlt sind? (Also wenn noch was übrig bleibt). Oder auch noch für Jahre zurück liegenden Bezug? Also vor jetzt 9 Jahren und wenn ich mal sterbe - angenommen in 20 Jahren - müssen diese Beiträge zurück gezahlt werden? Stand leider nichts in dem Artikel drin.
Hier ist es sehr gut erklärt: http://www.n-tv.de/ratgeber/Erben-muessen-Geld-zurueckzahlen-article3690101.html Hat der Verstorbene Vermögen im Rahmen des sogenannten Schonvermögens - dann muss aus dieser Erbmasse heraus das bereits erhaltene ALG2 des Verstorbenen zurück gezahlt werden. Hintergrund ist: Verstorbene haben kein Anrecht auf Schonvermögen mehr. Hast du also kein gut gefülltes Sparbuch, dann muss auch nichts zurück gezahlt werden.
Naja, ich meine ja nicht: Schonvermögen oder so. Ich arbeite und bekomme seit 8 Jahren keine Hartz IV mehr. D.h. ich spare sicherlich noch mehr und habe vermutlich heute bereits mehr als das Schonvermögen. Aber eben nach diesem Hilfezeitraum erspart.
Ich möchte bezweifeln, dass ein H4-Empfänger zigtausende zu vererben hat und selbst wenn es 3000 wären müsste davon die Beisetzung bezahlt werden.
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