Mitglied inaktiv
Hallo in die Runde, das ist keine klassische Frage für dieses Forum, aber zumindest von einer Betroffenen hier weiß ich, daher frage ich einfach mal. Nach dem Tod von Fenjas Papa bekommen wir beide ja nun Hinterbliebenenrente, vor Anrechnung meines Erwerbseinkommens beträge die "Witwenrente" 350, aber natürlich wird ja mein Einkommen angerechnet. Jetzt frage ich mich, wie "Witwenrente" und Elterngeld zusammenpassen- dass die Hinterbliebenenrente vor die Höhe des EG wurscht ist weiß ich, aber wie verhält sich das beim Bezug von Elterngeld? Wird die Witwenrente auf das Elterngeld angerechnet oder umgekehrt? Im BEEG finde ich nichts eindeutiges (was an mir liegen kann) und die Broschüre der Rentenversicherung verwirrt mich endgültig. Wie ist es denn nun? Sollte es, wie ich vermute, so sein dass der Sockelbetrag anrechnungsfrei bleibt: was, wenn mein EG darüber liegt, wird das voll angerechnet? Ich blicke das einfach nicht. Und für diejenigen, die mich noch von "früher" kennen: nein, ich bin nicht schwanger, aber es ist in der Grobplanung. LG, Maike
ich frag gleich mal meine Chefin, weil ganz sicher bin ich mir nicht. Die witwenrente bekommst du ja...
Witwenrente nach §46 SGB VI wird NICHT auf das Elterngeld angerechnet. D.h. es wird davor nicht als Einkommen angesehen, danach aber auch nicht angerechnet oder abgezogen
Das ging ja superfix, danke für Deine Hilfe! Bleibt die Frage ob das Elterngeld wie Erwerbseinkommen auf die Witwenrente angerechnet wird- sprich nur 40% dessen, was über dem Freibetrag liegt- oder mehr? Oder wie? :-) Das ist wirklich ein blödes Thema.
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