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Hebt Ihr Kontoauszüge auf?

Hebt Ihr Kontoauszüge auf?

Sunny76

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Frage steht ja schon oben. Ich kenne Leute, die die sofort wegschmeißen und Leute, die alles für 10 Jahre abheften Ich hab sie bisher immer aufgehoben. Aber es nervt und eigentlich ist es auch überflüssig?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Ich werfe sie irgendwann weg, meist nach 2 Jahren etwa. Was wichtig ist, Unterhalt usw. habe ich abgeheftet im Original und als Kopie.


stern1978

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

ich heb meine 3 jahre auf...meine eltern 10 jahre...liegt aber daran, dass das finanzamt bei ihnen mal eine nachprüfung 7 jahre rückwärts gemacht hat und die kosten fürs neuausstellen der kontoauszüge knappe 200 euro gekostet hat. da ich onlinebankin hab, ist das bei mir ganz einfach...die liegen alle schön auf dem server von der sparkasse rum *lach* lg sandra


engelchen_lpz

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

immer die letzten 4 Jahre hab ich noch da


orry

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Mindestens 5 Jahre, wichtige Dinge länger. Dir empfehle ich den elektronischen Kontoauszug.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Privatleute müssen Kontoauszüge überhaupt nicht aufbewahren. Grundsätzlich ist es aber sinnvoll drei volle Jahre und und das laufende im Zugriff zu haben. Forderungen verjähren ja nach 3 Jahren, so kann man für eventuelle Forderungen (oder auch Garantiefälle) die Abbuchung und das Kaufdatum nachweisen. Ich habe steuerrelevante Kontoauszüge eingescannt auf dem Rechner und in der Cloud. Die Originale wandern nach 3 Jahren in die silberne Tonne der Firma. Sofort wegschmeißen wäre für mich nichts. Dazu hatte ich schon zu viele Fälle von falsch verbuchten Zahlungen, die ich dann "beweisen" musste.


ungewohnt

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Ich habe meine seit 21 Jahren aufgehoben. Ich muss nachweisen, dass ich keine Unterhaltszahlungen erhalten habe. Daher auch alle, denn die Zahlungen könnte ja erfolgt sein. Nein, nicht der Schuldner muss die Zahlung nachweisen, sondern der Gläubiger, dass er keine erhalten hat. TOLLE Rechtsprechung