Elternforum Alleinerziehend, na und?

Hat sowas rechtlich Sinn?

Hat sowas rechtlich Sinn?

Sif

Beitrag melden

Hallo. Ich braucht irgendwo Halt und Gewissheit und versuche deswegen mit Planung alles irgendwo in einen Rahmen zu kriegen... Wenn wir den Unterhalt selber schriftlich vereinbaren, reicht das? Kann ich ihn aus sowas auch festnageln,falls er sich nicht dran hält? Ich würde gerne das JA erstmal da raushalten.Immerhin waren wir 15 Jahre zusammen. Da hab ich die Hoffnung,das es evt auch so geht... Danke,Sif


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sif

Hi! Welchen unterhalt betrifft es? Kindesunterhalt ist gesetzlich festgesetzt....den kann man nicht vertraglich rgeln....betreuungsunterhalt schon.... wir haben nen ehevertrga und eine nacheheliche trennungsvereinbarung...und die gilt jetzt-...auch wenn das gesetz was anderes sagtg...zum glück für mich:D lg isi


Gabii

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sif

Wir haben den Unterhalt anfangs auch freundschaftlich geregelt, aber irgendwann meinte er, er zahle zu viel. Daraufhin habe ich ihm angeboten, dass mal ausrechnen zu lassen, weil ich Prozesskostenhilfe bekomme und es mich nichts kostet. Dabei kam raus, dass er die letzten Jahre 300,-- zu wenig gezahlt hat, was mich aber nicht weiter gestört hat, aber jetzt liegen wir wegen Unterhalt seit 1 Jahr vor Gericht. Ich habe immer versucht alles im Guten zu regeln, aber mittlerweile bin ich eines besseren belehrt, dass das meist nicht wirklich funktioniert. LG


Sif

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Gabii

Sein Plan sieht so aus,das ich außer dem Selbstbehalt,der ihm zustehen, alles bekomme. Wird in etwa 1100-1200 € sein,für mich als Ehefreu und seiner 4 Kinder ( 8,fast 6,4 Jahre und ein Spatz von 3 Monaten) Ich frage mich halt nur,ob ich ihn auf sowas auch "festnageln" könnte,sollte er sich mal anders entscheiden... LG Sif Ach ja,Rund 300 € darf er noch für einen Seitensprung monatlich zahlen.


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Gabii

Wie schon gesagt, Kindesunterhalt ist in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Wichtig dabei: die dortigen Summen stimmen, wenn zwei Kinder zu versorgen sind. Ist es nur eines, rutscht der Unterhaltszahler in die nächste Gehaltsklasse, muss also mehr zahlen... Wusstest Du das? Wenn nicht, überlege Dir noch einmal ob Du wirklich selbst den Unterhalt regeln willst. Der Trennungsunterhalt ist schwer zu berechnen. Eine gütliche Vereinbarung ist möglich. Bist Du allerdings nach der Trennung auf Unterstützung durch den Staat angewiesen, werden die überprüfen ob die Zahlungen stimmen oder ob Dein Mann mehr zahlen muss. Eventuell wird Dir die Differenz als "fiktives" Einkommen angerechnet. Du kriegst das Geld zwar nicht von deinem Mann, das Amt kürzt aber deren Zahlung um den Betrag. Es geht um Dein künftiges Leben. Lasst den Betrag vom Profi ausrechnen und gut ist. Gruß Corinna


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

Nachtrag: Bei 4 Kindern kann er Dir das Geld auch ohne schriftliche Vereinbarung überweisen... Gruß Corinna


bobfahrer

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sif

Die Düsseldorfer Tabelle ist nur eine Empfehlung und rechtlcih nicht bindend. Solange DU nicht Geld vom Staat kassierst damit er weniger zahlen muß ist das nicht legal, bekommst du kein Geld kannst du vereinbaren was du willst mit ihm. Die DT ist eine Richtline an der ihr euch Orientieren könnt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von bobfahrer

hallo du hast ja die kontobelege als beweis! nur wenn du h4 beantragen musst wollen die eigentlich genau berechnungen haben wenn ich mich nicht irre.


shinead

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Jep... Und so wie ich es überschlage ist selbst der Kindesunterhalt nicht komplett gezahlt. Ist also eine Mangelfallrechnung. Daher würde ich es durchrechnen lassen. Gerade, weil da noch ein Kind einer anderen Frau im Spiel ist. 1200 + 700 Euro Kindergeld... für 5 Personen... das wird eng...