nociolla
Mein Ex teilte mir mit das dadurch das er dort gemeldet ist das Kindergeld von dort zu zahlen ist .
Ob das auch für geschiedene gilt muss er noch klären.
Wenn dann würde die Deutsche Kindergeldkasse das Geld für 1 Jahr zurück fordern.
Und die Schweizer bezahlen wäre aber weniger.
Kennt jemand das Thema ?
Danke schon mal
Und wo ich schon dabei bin würde es sich lohnen / Erfolg haben das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht anzufordern wo er nun im Ausland wohnt ?
Würde mir den Stress sparen den ich immer bei den Behörden habe.
Den hier sind die 110% damit.
Noci
Nein, kein Ex in der Schweiz. Ich weiß nur generell bei Kindergeld, dass - wenn im Ausland und im Inland Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen besteht, dass dann grundsätzlich in Deutschland AUCH gezahlt wird, das ausländische Kindergeld aber gegengerechnet wird. Sprich: Es wäre dann nicht weniger als jetzt, nur ein Teil käme aus Staat A und der Restbetrag aus Deutschland. Diese Regelung gilt allerdings für EU-Ausland, ob es für die Schweiz auch gilt, weiß ich nicht. :-( Kindergeld ist generell ein ziemlich ekliges Thema bei Auslandssachverhalten, wenn ich mir immer anschaue, wie viele Gerichtsurteile dazu immer wieder veröffentlicht werden...
Deutschland stockt auf, bis zu dem Betrag den Deutschland zahlt, in erster Linie ist aber dass Kindergeld im eigenen Land vorrangig
Hallo hast PN Lg Heike
gibt ja einige die auch in der schweiz arbeiten aber mit den kindern in deutschland leben. kindergeld wird dann übers gehalt in der schweiz ausbezahlt und den differenzbetrag bekommt man von der kindergeldkasse in deutschland. du machst kein minus!
Du bist aber doch in Deutschland gemeldet und erhältst deutsches Kindergeld? Und Kindergeld steht demjenigen zu, bei dem die Kinder leben und das bist in diesem Fall du - richtig? Was hast du dann mit seinem angeblichen Kindergeldanspruch in der CH zu tun?
Hallo heisst wohl familienzulage und ist mind 200 CHF. http://www.babywelten.ch/schwangerschaft/beruf-familie/familie-werden/familienzulage-kindergeld Er muss das aber wohl beantragen. Und wenn er nicht beantragt, bekommt er auch nix. Also: ICH würde ihn fragen, warum er das beantragen will? Denn: ICH bekomme lieber das Kindergeld direkt von der öffentlichen Stelle als vom Wohlwollen das Vaters abzuhängen dass er es auch mit auzahlt. VG Désirée
Er hat halt das Kindergeld dort beantragt für seine anderen 3 Kinder und musste meine mit angeben da sie ja für in Nennkinder sind . Sprich hier in D war es so ich bekomme Kindergeld für Kind 1 und 2 er bekommt mit seiner neuen Kindergeld für Kind 3,4 und 5 . Er klärt ja noch ob ich als Ex Frau bei der die Kinder leben mit eigenen Sozialversierungspflichtigen Job auch davon betroffen bin.
:)
Ich hab keinen Ex, aber ich lebe in der Schweiz. Also die Familienzulage kann ein Elternteil beziehen, ist aber unabhängig, wo die Kinder leben. Allerdings muss sie dem Elternteil weitergegeben werden, der die Kinder bei sich hat. Also meine Eltern sind geschieden und als wir noch Kinder waren, haben wir bei unserer Mutter gewohnt. Unser Vater hat die Familienzulage erhalten und meiner Mutter überwiesen. War so, weil er über seinen Arbeitgeber mehr erhalten hat, als es meine Mutter getan hat. Der Arbeitgeber meiner Mutter musste bescheinigen, dass sie keine Familienzulage erhält. Ähm in deinem Fall ist mir nicht ganz klar, weshalb dein Ex in der Schweiz die Familienzulage beantragt hat. Für die Kinder die er mit der anderen Frau hat, macht das ja Sinn. Aber für deine, eigentlich nicht.
Was kam dabei raus?
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