Mitglied inaktiv
Ich frage mich gerade (und das völlig ohne den Hintergrund der aktuellen, oft wiederholten Diskussion) ob man Geschenke die man während des Bezuges Von ALG2 bekommt irgendwie melden muß. Also zB 200Euro die man (oder die Kinder) zum Geburtstag bekommt, eine gebrauchte Waschmaschiene die der nachbar verschenkt, die Versicherungszahlungen für ein Auto die der eigene Vater übernimmt. So etwas halt. Und wenn ja, wieviel darf man geschenkt bekommen (oder auch gewinnen oder so) ohne daß einem Leistungen dafür gestrichen werden? Ich rede hier von einmaligen Vorkommnissen, nicht von regelmäßigen Zahlungen. Und wie sieht das bei materiellen Dingen aus, müssen auch Gegenstände angegeben werden? nur mal so aus neugier...
Glaube man muss jedes Geschenk angeben, egal ob Bargeld oder die Waschmaschine. Taram
ich glaube waschmaschine wäre wurschd, wenn man nicht grad eine beantragt hätte im zuge einer erstausstattung. ansonsten müsste man angeben. in meiner alg2-zeit habe ich daher immer überlegt , was nötig wäre und dann das schenken lassen zu weihnachten. sonst handhaben wir es meist so,d ass ich das geld bekomme und die geschenke kaufe. lg mel
Ich glaube Geschenke ab 50€ muß man angeben.
Ich werde aber das Geld was Oma gibt für Geschenke für die Kids oder das geld welches ich für Ausstattung der Einschulung bekam so wenig angeben wie die Waschmaschine die ich von meinem Ältesten bekam. Hätte mir keine leisten können von ALG2 ![]()
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