Mitglied inaktiv
Hallo Leute, es gibt ja nun ab Juli diese Hartz IV-Erhöhung. Wie sieht es dann aber mit dem Unterhaltsvorschuß aus? Wird mir dann die oben genannte Erhöhung von Seiten des Jugendamtes gleich wieder gekürzt und mit dem Unterhaltsvorschuß verrechnet? Angeben muss ich die Erhöhung doch, oder weiß "das Jugendamt" dies automatisch, weil es ja allgemein durch die Presse ging und somit bekannt sein dürfte? Wer weiß Rat? LG Christine
hi, also ich meine, dass der unterhaltsvorschuss ja altersabhängig ist. das bekomme ja auch ich, obwohl ich 2 gehälter habe. das bekommt man ja uach nur, wenn der vater nicht zahlungsfähig gewillt ist. ich denke, da wird von seiten des jugendamtes nix geändert. selbst auf dem jährlichen prüfbogen, den ich immer bekomme, wird nicht nach meinen einnahmen gefragt. andersrum wäre es ja anders, wenn dein kind die nächste alterstufe erklimmt und 6 jahre wird. dann gibts ja ordentlich mehr , das wird dann beim alg2 eingerechnet und du bekommst weniger alg2 LG Mel
daher werd ich das auch nicht bekannt geben.
Es hängt von den (nicht vorhandenen) Finanzen des KV ab nicht von denen der Mutter. lG Kerstin
Danke Ihr Lieben! Ich hatte da nur irgendwas im Hinterkopf, dass man Änderungen finanzieller Art bekannt geben muss. Aber stimmt schon, das Einkommen meines Ex ist deshalb ja nicht höher geworden, so dass ich weiterhin den Unterhaltsvorschuß bekomme für die Jungs. LG Christine
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