Elternforum Alleinerziehend, na und?

Hallo zusammen

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Mitglied inaktiv

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Ich bin vor 2 jahren nach deutschland gekommen um zu studieren, aber ich bin noch nicht mit dem Sprache fertig. Die Ausländerbehörde hat mir noch eine Chans gegeben um die Prüfung nocmal zu schreiben.Mein Problem ist, meine Freundin ist von mir in 7 monate schwanger,und ich habe von jugendamt vaterschaftanerkennung bekommen. Jetzt ist die Frage, kann ich hier durch varterschaft aufenhalt bekommen oder wenn ich die prüfung nicht schaffe muss ich ausreisen ? Ich danke ihnen im voraus für ihre tips. lg Alejandro.


Pamo

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Soweit ich informiert bin, bekommst du durch die Geburt deines Kindes in Deutschland ein Aufenthaltsrecht. (oder ist es eine Duldung?) Hast du schon auf dem Auslaenderamt nachgefragt?


Amal5

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Hallo Alejandro, in Deutschland gilt: Alles im Sinne der Familienzusammenführung. Du hast tatsächlich die Möglichkeit, allein durch deine Anerkennung der Vaterschaft langfristig den unbefristeten Titel zu erhalten. Allerdings, sofern es nicht dahingehend in den letzten 4 Jahren eine Gesetzesänderung gegeben hat, kann es sein, dass man dich zunächst trotzdem ausweist und du erst nach der Geburt des Kindes und nach Bezahlung der Flugkosten für die Abschiebung, wieder nach Deutschland einreisen darfst (so erlebt bei einem tunesischen Bekannten vor 4 Jahren). Da deine Freundin allerdings schon im 7. Monat ist, ich weiß nicht, wann deine nächste Deutschprüfung ansteht, ich denke, das Risiko ist gering. Auf jeden Fall aber verhilft Vaterschaft auch zu dem unbefristeten Titel. Dies weiß ich sicher, weil man mir angeboten hatte, die Vaterschaft für mein "vaterloses" Kind gegen Unterhaltszahlung zu vergeben. (Was ich abgelehnt habe, denn mein Kind ist keine Sache, die man verkauft und eines Tages müsste ich ihr das erklären.) Ich hoffe dir geholfen zu haben. Für dich und deine Freundin viel Glück!


Paulista

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Ola Alejandro, ich kann mich den Beitraegen oben anschliessen, es gilt die Familienzusammenfuehrung. Zitat: Ein ausländischer Mann ohne ein gesichertes Aufenthaltsrecht erkennt die Vaterschaft an für das Kind einer deutschen oder ausländischen Mutter: Sofern das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und die Eltern im Rahmen einer Sorgeerklärung das gemeinsame Sorgerecht haben, hat der Vater Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Eine gute Seite fuer alle Auslaenderrechtsfragen ist http://www.info4alien.de Bist du aus Suedamerika? Alles Gute euch, LG Paulista


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Paulista

Jahaaa, aber da liegt er Hase im Pfeffer: Sie brauchen das GSR, die Vaterschaftsanerkennung reicht nicht. Jetzt weiß ich nicht: Kann man das GSR vor der Geburt regeln? Wenn ja, dann müßt Ihr nochmal zum JA und das in die Wege leiten. Wenn nicht, dann habt Ihr ein Problem, falls die Aufforderung zur Ausreise vor der Geburt kommt. Ach ja, die KM muß dem GSR natürlich auch zustimmen. Gruß, Elisabeth.


shinead

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Das GSR ist auch schon vor der Geburt zu regeln. Unabhängig von einer rechtlichen Regelung des Aufenthalts- oder Bleiberechts hat der Vater allerdings die Anerkennung zu unterschreiben. *nurmalsoanmerkenwill*


sophieno

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Antwort auf Beitrag von shinead

Der Vater meiner Tochter brauchte kein GSR, um eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen. Und ich bin sehr froh, dass er es nicht hat.


faya

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Durch die schriftlich anerkannte Vaterschaft hast du ein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Wie und in welcher rechtlichen Form ist mir nicht bekannt. Eine Ausweisung / Abschiebung dürfte meines Wissens nicht mehr möglich sein.