Elternforum Alleinerziehend, na und?

Hallo und Frage hab

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Hallo, ich heiße Conny und hab eine fast 3jährige Tochter. Bin alleinerziehend und gerade überhaupt kein Durchblick - vllt kann mir jemand von Euch helfen? Ich war jetzt 3 Jahre in der Elternzeit und hab Alo II bekommen. Ab Mitte August werd ich arbeitslos sein - geht zeitlich einfach nicht mehr da sonst meine Kleine nicht versorgt wäre. Jetzt bin ich total verunsichert ob ich auch weiterhin Alo II bekommen kann / darf oder "nur normales" Alo. Von den Ämtern bekomm ich keine richtige Antwort und ich werd nur von A nach B geschickt weil sich keiner zuständig fühlt. Danke und liebe Grüße Conny


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also mein laienverstand sagt mir, daß du anspruch auf alg1 hast, wenn du zuvor in lohn und brot gestanden hast und jetzt gekündigt wurdest.


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Ich hatte das so verstanden, daß sie Erziehungszeit und davor den Job hatte (oder?) und da die Erziehungszeit ja auch angerechnet wird denke ich auch sie hat Anspruch auf ALG1. lG Kerstin


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hattest Du vor Deiner Elternzeit ein exorbitantes Gehalt für Deinen Berufszweig, bekommst Du nur für das HEUTE durchschnittlich zu erzielende Gehalt ALG I. Ist mir so gegangen. Habe ca. 300,00 Euronen weniger bekommen (monatlich!), als ich mir ausgerechnet hatte. Hätte ich nur zwei Jahre Elternzeit gemacht, hätte ich das volle Geld bekommen. LG Ilona


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der Angestellten in Tränen ausgebrochen, als die mir erzählte, wie "viel" ich ALG I bekomme... war total geschockt... hatte das nicht gewußt Wollte Dich nur warnen... LG Ilona


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Hallo, danke für Eure Antworten. Ich bin seit 2002 in dem Betrieb und war die letzten 3 Jahre eben nun zuhause. Ab Mitte August müsste ich wieder arbeiten, geht aber nicht also hab ich die Kündigung bekommen. Also Alo II bekomm ich dann nicht mehr und hab ich auch kein Anspruch mehr drauf, richtig? Nur auf Alo I - korrekt? Danke nochmals und liebe Grüße Conny


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... lange genug dort gearbeitet haben (mindestens 12 Monate), um einen Anspruch erworben zu haben... Inwieweit die Elternzeit mit gerechnet wird, weiß ich jetzt nicht so aus dem Kopf... LG Ilona


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Wie bei mir...18 Jahre im Betrieb, 3 Jahre EZ, danach Kündigung.... Ich bekomme jetzt ALG1 und vom ALG 2 nur was für die Wohnung..für aufstockendes ALG2 bekomme ich zuviel... Sind 300 Euronen weniger im Monat was ich jetzt bekomme :-( Also: ALG 1 beantragen, aufst. ALG2 aber trotzdem versuchen und Wohngeld...die sagen dir dann schon, ob und was du bekommst Susi