Mitglied inaktiv
Mein Freund und ich möchten evt. bald heiraten und ich habe eine 5jährige Tochter aus einer früheren Beziehung. Kennt sich jemand mit dem Thema aus? Muss mein Freund die Kleine adoptieren, wenn ja, was wird dazu benötigt. Wir möchten das auch das Kind seinen Nachnamen bekommt. An wen muss ich mich da (wahrscheinlich vorher?) alles wenden
Hallo, meine Söhne haben auch den Nachnamen meines Mannes angenommen. Sie waren bei der Hochzeit 12 und 8. Ich hab alleiniges Sorgerecht, somit musste der leib. Vater nicht gefragt werden. Adoptiert hat er die beiden nicht, da wir dem Vater nicht die Rechte und Pflichten abnehmen wollten. Frag einfach beim Standesamt nach. Meine Söhne mussten bei der Hochzeit auch unterschreiben und ich musste dann in den Geburtsstädten eine neue, geänderte Geburtsurkunde anfordern. LG Sandra
Adoption geht nur mit einverständnis des Vaters!!! Und frühestens 2 Jahre nach der Hochzeit!!! Die Einbennenung wird auf dem Standesamt gemacht und kostet mit Geburtsurkunden so um die 50€ wenn ich mich erinnere. Geht aber auch nur nach der Heirat meines wissens!
Hast du das alleinige Sorgerecht?
ja,das habe ich, zum vater besteht auch kein kontakt, er kümmert sich nicht und zahlt auch keinen Unterhalt
Wenn das Kind seinen Nachnamen trägt muß er auch bei alleinigem Sorgerecht mitunterschreiben, daß er einverstanden ist bei einer Namensänderung/ Einbenennung (so wars bei uns, habe auch das alleinige Sorgerecht für die beiden betroffenen Kinder, sie wurden auf meinen Namen einbenannt)
..
Na, dann waere es wesentlich einfacher, wenn dein Zukuenftiger einfach deinen Namen annimmt, dann heisst ihr alle gleich und koennt euch die Einbenennung des Kindes sparen.
Huhu...
ich habe auch ein Kind mit in die Beziehung gebracht. Nach der Hochzeit haben wir eine Namensschenkung gemacht. So haben wir alle den selben Nachnahmen ohne das mein Mann sie adoptiert hat
LG
wenn sie eh deinen Namen trägt, wäre es doch das einfachste, wenn dein zukünftiger Mann auch deinen Namen annehmen würde (so geschehen in unserer Verwandtschaft). Einer Adoption müßte der leibliche Vater zustimmen. Er verliert dadurch dann alle Pflichten (Unterhalt etc), aber auch alle Rechte. Sollte dein Mann dein Kind adoptieren und ihr euch irgendwann auch mal trennen, ist er für dieses Kind ebenfalls unterhaltspflichtig, da es rechtlich gesehen sein Kind ist.
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