Mitglied inaktiv
Ich habe den Vater meines Kindes wegen häuslicher Gewalt angezeigt. Die Strafanzeige läuft noch. Unsere Tochte ist 7 Monate alt. Nun fordert er Umgangsrecht an 2 Tagen in der Woche je 2 Stunden und an jedem Sonntag. Geht soetwas überhaupt? Er will die Kleine abholen und zurückbringen auch jetzt schon. Muss ich sie ihm mitgeben. Wie ist denn normalerweise in solchen Fällen ein mass für Umgangsrecht. Ich stille nicht, wir haben nie richtig zusammen gewohnt und er ist unzuverlässig und hat kein Verantwortungsbewusstsein in der Vergangenheit gezeigt.
Hallo! Die rechtlichen Hintergründe kenne ich leider nicht. ICH würde sie ihm nicht mitgeben. Die Gründe liegen auf der Hand. Dann muss er das Umgangsrecht einfordern bzw. einklagen. Frag doch mal beim Jugendamt nach. Die können dir sicher helfen. LG SPMFL
NICHT MITGEBEN! Auch ohne Anzeige würde ich dem KV ein so junges Baby nicht mitgeben. Kein Gericht der Welt würde ihm zum jetzigen Zeitpunkt einen alleinigen Umgang zusprechen. Zum einen wg. dem Alter des Kindes, zum anderen wegen der laufenden Anzeige. Warum also solltest Du es tun? Üblich sind bei kleinen Kinder häufige aber kürzerere Besuche. Zwei- bis dreimal die Woche für ein, zwei Stunden mit Deiner Anwesenheit! Wenn ihr nie zusammengelebt habt, wird es lange Dauern, bis ihm ein Gericht ihm den alleinigen Umgang zuspricht. (Lass ihn ggf. den einklagen.) Normalerweise findet das erst ab drei Jahren und dann stundenweise statt. Übernachtungen erst wesentlich später! Gruß Corinna
Hallo walfisch32, nicht geben, KEINESFALLS! er kann zum Jugendamt gehen, wenns ihm wichtig ist, eventuell wird dann vielleicht ein betreuter Umgang festgelegt. Wenn Du dazu mehr wissen willst, schick mir ne PN. LG Heike
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