Mitglied inaktiv
Hallo zusammen! Ich gehöre leider seit Februar/März auch zu euch. Ich bin 30 und habe 2 Kinder (7,5 und 1 3/4 Jahre). Ich habe meinen Mann Ende Februar rausgeschmissen nach 13 Jahren Beziehung und davon 5 Jahre Verheiratet. Kurz darauf hab ich festgestellt das ich mit Nr. 3 schwanger bin. Nachdem der 1. Schock überwunden ist freue ich mich jetzt auf den Krümel. Nun zu meiner Frage: Da mein Mann nur eine kleine Rente bekommt hab ich jetzt beim jugendamt "Unterhaltsvorschuß" beantragt. In dem Antrag stand drin :"Der Unterhaltsvorschuss wird längstens für 72 Monate, also sechs Jahre, gezahlt. die Zahlung endet spätesten, wenn Ihr Kind 12 Jahre alt wird." Heißt das jetzt das ich nach den 6 Jahren überhaupt kein Geld mehr bekommen kann? Oder kann ich dann wieder neu beantragen? LG Sandra
Das heisst, dass du nur max. sechs Jahre Unterhaltsvorschuss beziehen kannst UND dein Kind muss dabei jünger als 12 Jahre sein. Angenommen, das Kind ist schon 8 Jahre, wenn man den UHV beantragt, dann bekommt man also sogar nur 4 Jahre das Geld.
nach 6 jahren ist entgültig schluss, dann gibts leider nichts mehr
Nein, nach maximal 72 Monaten ist Ende Gelände, dann gibt es gar nix mehr. Oder eben wenn das Kind 12 ist, dann gibt es auch nix mehr. Weil 12jährige ja nix mehr kosten - die schickt man in die Minen und schon bringen sie mehr Geld herein, als sie kosten *ironieoff*. Leider ist das so.... Gruß, Elisabeth.
Vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Also werden meine /unsere Kinder dafür bestraft das der Vater aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten gehen kann um genügend Geld zum Leben zu verdienen! Unsere armen Kinder
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Wie Zählt das denn bei dem 3. Kind? Das kommt ja dann erst im September. Bei Ihm fängt es dann erst im September an zu zählen, oder?
Vielen Dank nochmal für die schnellen Antworten
LG
Sandra mit ihren 2,5 Kids
Hallo Sandra, ja, No. 3 hat ab Geburt Anspruch auf 72 Monate. Lena
Hallo, der Zeitpunkt pro Kind fängt natürlich mit Antragstellung an.... Wenn du, also jetzt nicht unbedingt auf das Geld angewiesen bist, könntest du auch nur für das Älteste beantragen und dann vielleicht in 2 oder 3 Jahren für das nächste..... Geht aber nur, wenn du sonst keine Sozialleistungen bekommst! Bei Hartz IV musst du für alle Kinder beantragen - wird dort abgezogen! Für das 3. dann erst nach Geburt! LG Ursel
Nun ja, aber wenn Du noch mit Deinem Mann zusammenleben würdest, gäbe es nicht mal UHV - obwohl Dein Mann dann auch nicht mehr verdienen würde. DIE Argumentation finde ich - hmmm - komisch.....
das war doch der fröhliche in der kur fremdpopper...???? er sollte vielleicht doch auf gigolo umsatteln, dann kann er auch den unterhalt an seine kinder zahlen. kann wie so oft nur den kopf schütteln, daß man von so einem ein drittes mal schwanger werden kann!!!
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