Mitglied inaktiv
Ich habe am Montag ein VG bei der Stadt München. Nur brauchen die jemand, der schon ab 1.12. anfangen kann. Meine Elternzeit endet aber erst am 30.12. und mein Arbeitgeber will mir ja kündigen. Falls!!, mir die Stelle taugen würde und die mich auch nehmen, wie macht man das dann, meine alte Firma zahlt mir ja Abfindung, aber sie können mir ja nicht in meiner Elternzeit kündigen.. oh mann, ist das alles kompliziert :-)) Hat jemand einen Ratschlag?? ok, der 1. erst mal die Stelle anschauen... Susi
Hallo, Du könntest einen Aufhebungsvertrag machen in dem die Abfindung mit drin steht. LG Sibs
Wenn ich richtig informiert bin kannst du mit Zustimmung des Arbeitgebers die Elternzeit vorzeitig beenden! So war es bei mir auf jeden Fall! LG Tanja
Hallo Wobei ich mich dann aber erkundigen würde ob die alte Firma dann immer noch verpflichtet ist die Abfindung zu bezahlen. Lg Sonja
Das ist so: Grundsätzlich kann der alte AG in der EZ nicht kündigen, das ist richtig. Er kann erst am ersten Arbeitstag nach der EZ die Kündigung aussprechen zum dann vertraglich nächstmöglichen Zeitpunkt. DU kannst auch inner. der EZ den Arbeitsvertrag kündigen. Zu den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Zum Ende der EZ beträgt die Kdgfr. IMMER 3 Monate. Ich rate Dir: Wenn Du offiziell schon weißt, daß er Dich loswerden will und der neue Job klappt. biete ihm an, daß Ihr einen Aufhenbungsvertrag macht und dabei auch eine Abfindung rausschaut. Viele Grüße Désirée
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