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h4 bzw Kindergeld, Experten hier?

h4 bzw Kindergeld, Experten hier?

melina0510

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Hätte da einige Fragen .. LG


Misty

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Antwort auf Beitrag von melina0510

und die Frage?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Misty

frag doch


melina0510

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Antwort auf Beitrag von mf4

also, ich bekomme alg2 und Unterhalt vom KV für meine Tochter, aber kein Kindgeld. Die Gründe dafür sind sehr kompliziert. Naja, meine Frage wäre, muss mir die Arge das Kindgeld, also die 184 euro nicht eigentlich zahlen? Oder fehlen sie mir einfach?


mf4

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Mich würde mal interessieren, warum man kein KG bekommt. KG zahlt die KG-Kasse, nie das Jobcenter.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von mf4

Vorstellbar ist, dass das Kind nicht bei ihr gemeldet ist. Ich kann mir so einige Konstellationen vorstellen. Grundsätzlich glaube ich, dass wenn du keinen Anspruch auf Kindergeld hast, kein Amt dieses Kindergeld ersetzen wird.


taram

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Antwort auf Beitrag von mf4

Das würde mich doch auch brennend interessieren, warum man kein Kindergeld bekommt?! Kann mir auch nicht vorstellen, dass dir das fehlende Geld eine andere Stelle zahlt


mf4

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Antwort auf Beitrag von taram

Wenn das Kind beim KV gemeldet ist und er KG bekommt dann wird es für das Kind auch sicher für die KM kein H4 geben, also schon gar keine 184€ extra... oder irre ich da?


melina0510

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Antwort auf Beitrag von mf4

Der kv lebt in der Schweiz und geht auch da arbeiten, deswegen müsste er eigentlich das Kindergeld beantragen. Tut er aber nicht. Er ist zudem hoch verschuldet und sein Anwalt hat ihm angeblich gesagt, wenn er es beantragen würde, würde es eh nicht an mich bzw meine Tochter gehen, sondern direkt an die gläubiger. Nur die Infos habe ich. Ich streite mich seit einem Jahr mit der familiennahe darüber. Die wollen sich davon aber nichts annehmen, weil die Schweiz zuständig ist.


melina0510

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Antwort auf Beitrag von mf4

Meine Tochter ist natürlich bei mir gemeldet!


mf4

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Nie gehört... Kind lebt bei dir, Kind lebt in Deutschland Und bekommen kein KG? Das Jobcenter zahlt auf jeden Fall kein KG. Weniger Geld haben dürftest du aber nicht, denn auch wer KG bekommt dem wird es komplett angerechnet als Einkommen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Was Du schreibst ist Quatsch. Wenn Du in Deutschland einen Aufenthaltsstatus hast oder Deutsche bist, hast Du Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind bei Dir lebt. Hast Du selber mal einen Antrag gestellt?


taram

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Antwort auf Beitrag von mf4

Doch die 184 Euro fehlen, da sie ja eben abgezogen werden vom Jobcenter. Irgendwas stimmt hier nicht, denke, sie hätte schon ein Recht auf KG. Hier ist ein Kindergeldforum: http://www.familienkasse-info.de/forum/viewforum.php?f=4&sid=d5bb681b2e5c75b0a873053735b0d8d5


melina0510

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Ne, was ich schreibe ist kein Quatsch, sondern das was Tatsache ist. Ich habe selber den Antrag gestellt, dieser wurde aber wie gesagt abgelehnt ist. Ich zahle hier keine Steuern, weil ich auch nicht arbeiten gehe. Der KV aber in der Schweiz. Und genau deshalb ist wohl die Schweiz zuständig .. Das sagt mir die Familienkasse. Ich bin Deutsche und habe auch nie wo anders gelebt.


mf4

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Antwort auf Beitrag von taram

Das JC rechnet dir KG an, weil du KG bekommen müßtest. Das musst du mit der KG-Kasse klären. Den Ausgleich zahlt das JC nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Das kann so nicht richtig sein.


mf4

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Ist das Kind denn hier geboren? Du müßtest doch ab Geburt IMMER hier KG bekommen haben... sehr seltsam.


melina0510

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Habe ich, wurde abgelehnt. Habe wirklich schon viel versucht aber leider noch gar nichts erreicht. Letzter Weg wäre für mich an die Öffentlichkeit gehen oder sonst was, die 184 Euro fehlen ja jeden Monat.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Ja, von der Problematik habe ich gehört. Ich bin ja selber erst kürzlich aus dem Ausland nach Deutschland gekommen und habe das erste Mal Kindergeld beantragt. Anhand der Fragen, die mir gestellt wurden, kann ich mir das Problem sehr gut vorstellen. Und selbst wenn das JC den Betrag ersetzen müßte, wirst du da wahrscheinlich hin und her gereicht, weil die sich schlicht nicht auskennen. Kannst du den KV zur Antragstellung verknacken, ergo entweder er beantragt das KG oder er ersetzt dir den Betrag?


melina0510

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ja sie ist hier geboren.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Und wie lautet die Begründung der Ablehnung? Irgendetwas stimmt da nicht. Seid Ihr verheiratet?


spiky73

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Antwort auf Beitrag von melina0510

hallo, auch mich würde interessieren, wo du diese informationen her hast. auf zweifelhafte aussagen wie diese, die du offenbar vom kindsvater bekommen hast, sollte man nichts geben sondern sich an die zuständige stelle wenden und dort beraten lassen. grundsätzlich beantragt in deutschland derjenige das kindergeld (und bekommt es auch ausgezahlt), bei dem das kind seinen wohnsitz hat (das müssen nicht zwingend die eltern sein!) - in deinem fall bist du das, der kindsvater ist aussen vor. wo er arbeitet, ist völlig unerheblich. ich würde auch mal vermuten, dass in der schweiz kein anspruch auf vergleichbare leistungen besteht. hier einige links zur vorabinfo: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld_(Deutschland) http://www.bsv.admin.ch/themen/zulagen/00059/index.html?lang=de http://de.wikipedia.org/wiki/Familienzulage so, ich habe gerade mal die sache mit der familienzulage in der schweiz überflogen. die sache ist dort etwas schwammig, weil offenbar die gesetzliche grundlage immer noch nicht 100%ig vereinheitlicht wurde. aber wenn ich das richtig verstanden habe, gilt auch dort, dass leistungsberechtigt derjenige ist, bei dem das kind lebt (und das bist nunmal du). irgendwo stand in den 'häufig gestellten fragen' auch der satz, dass unter bestimmten voraussetzungen diese familienzulage exportiert wird (sprich, dann würde es an dich ausgezahlt). prinzipiell würde ich an deiner stelle die sache vereinfachen, indem ich einfach nach deutschem recht und gesetz kindergeld beantrage. soll der vater doch rotieren, wenn er sich was anderes tollen farben ausgemalt hat (dann erlischt eben im schlimmsten fall sein anspruch). was nützen dir 200 franken, auf die der kindsvater hypothetisch anspruch hätte, wenn dir hier das geld hinten und vorne fehlt (und er offenbar auch nicht in die puschen kommt)? das deutsche kindergeld ist übrigens auch höher... lg, martina


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Ich kenne 2 Fälle, wo es genauso ist!! Sie schreibt keinen Quatsch!


mf4

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krass finde ich das ich weiß wie es ist, wenn einem vom H4 noch 184€ fehlen über viele Monate


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ja, das kann heftig sein. Erst recht, wenn er das Geld nicht beantragt, sie es aber nicht beantragen kann...


Pamo

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Ich stell mir vor, dass sie ihn in solch einem Fall auf eine Beantragung verklagen muss und er bei Nichtbeantragung schadenersatzpflichtig wird. Dann heisst es, falls frau gewinnt, den Schadenersatz eintreiben. Bah!


mf4

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Mag sein aber wenn der arme Mann schon x Gläubiger hat kann die Frau ewig auf Kohle warten.


viersindwir

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Antwort auf Beitrag von melina0510

bekommt auch kein Kindergeld, auch wenn sie in Deutschland wohnen. Es zählt das Land, wo gearbeitet wird. Warum auch immer.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von viersindwir

Da lebt das Kind aber beim Vater, das ist etwas anderes.


mf4

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es zahlt das Land, wo das Kind LEBT und das ist in dem Fall nicht Deutschland im Falle der AP ist es aber Deutschland


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Oh man, das KG-Recht ist nicht nur schwarz-weiß!


melina0510

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Nein, wir sind nicht verheiratet. Er beantragt das Kindergeld nicht. Ihm ist es egal.. Als Begründung nennt er mir das, was sein Anwalt ihm ja gesagt hat. Das Geld würde eh direkt an seine Gläubiger gehen ..


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Diese Aussage dürfte auch falsch sein, weil das Geld ist, das dem Kind zugute kommen soll. Das kann gar nicht an die Gläubiger gehen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Wie ist denn nun die Begründung der Ablehnung der Kindergeldkasse?


mf4

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Das KG für sein Kind geht an die Gläubiger für seine Schulden? Spinnt der?


melina0510

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Das die Schweiz zuständig ist. Ich glaube, dass das auch schon richtig ist. Aber was kann ich machen, wenn der KV das Geld nunmal nicht beantragt? Ich habe schon versucht, es in der Schweiz selbst zu beantragen, geht aber nicht. Irgendwie muss man ihn dazu ja kriegen können, sodass ich das Geld bekomme, was mir zusteht.


mf4

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Wenn dir jetzt 184€ fehlen würde das aber bedeuten, das Jobcenter rechnet dem Kin das KG als Einkommen an, obwohl es dieses nicht bekommt. Normal hast du vom KG nicht mehr, denn die 184€ bekommst du von der KG-Kasse, aber werden als Einkommen ans H4 angerechnet (schmälern also das H4).


Pamo

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Die Schweiz sei zuständig für WAS? Für das deutsche Kindergeld? *lach* Wer nicht in D einkommenssteuerpflichtig ist, bekommt auch kein Kindergeld. (Wenige Ausnahmen gibt es hier) OK, nochmal, sind der KV und du einkommenstechnisch verbandelt? Seid ihr ein Paar oder getrennt? Ist das Problem, dass dein KV den deutschen Kindergeldantrag nicht unterschreiben will und du deswegen kein KG bekommst? Guck doch mal in den KG-Bescheid rein und zitiere mal die exakte Formulierung des Ablehnungsgrundes.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Ihr seid also nicht verheiratet. Ist der KV deutscher Staatsbürger? Hat der KV Sorgerecht fürs Kind?


melina0510

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Nein ist er nicht. Nein er hat kein Sorgerecht.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Dann bin ich jetzt fast sicher, dass das ein Fehler der Kindergeldkasse ist. Hast du dich mal zum Anwalt bemüht? Wie lange geht das schon so?


Ralph

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Hallo, ich sehe absolut keinen Grund für eine Ablehnung, deshalb würde mich der GENAUE (!!!) Ablehnungsgrund, vor allem haargenau die Paragraphen interessieren, in denen dieser grandiose Ablehnungsgrund stehen soll. Das Kind lebt bei Dir und ist bei Dir gemeldet. Du hast ein gesichertes Aufenthaltsrecht (uninteressant, da Du Deutsche bist, ich erwähne das nur, weil nicht einmal die deutsche Staatsangehörigkeit eine Anspruchsvoraussetzung für die Kindergeldberechtigung ist), das allein berechtigt Millionen von Müttern, Kindergeld zu beziehen. Ihr seid nicht verheiratet, das Kindergeld hat deshalb nichts, aber auch gar nichts mit dem Vater zu tun. Ihr habt damit absolut keine rechtliche Beziehung, selbst irgendwelche abstruse steuerliche Verknüpfungen aufgrund irgendwelcher Sonderabkommen mit der Schweiz entfallen also hier. Ich bin mir deshalb zu 99,99% sicher, daß das Amt auf dem falschen Dampfer ist. Also her mit der konkreten Antragsablehnung! Viele Grüße Ralph


melina0510

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Werde die Ablehnung raussuchen und heute Abend genau schreiben. Vielen dank schonmal, muss jetzt aber leider erstmal los.


spiky73

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Antwort auf Beitrag von Ralph

hier noch der link zum bundeskindergeldgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/index.html hier nochmal ein auszug aus §3, abs. 2: Erfüllen für ein Kind mehrere Personen die Anspruchsvoraussetzungen, so werden das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Leistungen für Bildung und Teilhabe derjenigen Person gewährt, die das Kind in ihren Haushalt aufgenommen hat. Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem Elternteil und dessen Ehegatten, Pflegeeltern oder Großeltern aufgenommen worden, bestimmen diese untereinander den Berechtigten. Wird eine Bestimmung nicht getroffen, bestimmt das Familiengericht auf Antrag den Berechtigten. Antragsberechtigt ist, wer ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes hat. damit ist eigentlich alles gesagt...


mf4

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Antwort auf Beitrag von spiky73

Das da was gehörig schief läuft ist klar aber... Das Thema war ja, dass sie nun 184€ zu wenig hat. Würde ja heißen das Jobcenter rechnet ihr KG an, welches sie aber nicht bekommt. Wenn es KG gibt bekommt man zwar 184€ mehr aber diese werden beim H4 abgezogen... Sie müsste also keinen Cent mehr oder weniger haben... es sei denn es wird Geld angerechnet, welches sie nicht bekommt Meine Frage also an die AP: Wird die das KG (welches du nicht bekommst) dennoch als Einkommen laut Bescheid angerechnet?


spiky73

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Antwort auf Beitrag von mf4

das kann schon sein, ist im grunde genommen aber auch irgendwie unerheblich: kindergeld müsste eine dem H4 vorrangige leistung (raaaaaaaalph?! ist dem so? war doch früher zu sozialhilfezeiten der fall - das dürfte sich doch nicht geändert haben?!) und die zahlung sollte daher forciert werden. ob die arge da in vorlage tritt (mit der option, sich das geld von der kindergeldkasse wiederzuholen), oder ob sie das kindergeld anrechnen, obwohl es nicht gezahlt wird (quasi um die mutter dazu zu bringen, der kindergeldkasse gegenüber mit härteren bandagen zu kämpfen) ist da erst mal wurscht. wobei ich mir auch beim besten willen nicht vorstellen kann, dass die entscheidung der kindergeldkasse korrekt ist. wenn das nämlich stimmen würde, dann müsste doch in jeder vergleichbaren konstellation (elternteil, bei dem das kind lebt ist alleinerziehend mit alleinigem sorgerecht) der kindergeldantrag negativ beschieden werden. grob gesagt. dabei ist es dann doch eigentlich auch jacke wie hose, ob der nichtsorgeberechtigte, mit dem das kind NICHT in einem gemeinsamen haushalt lebt, überhaupt in D lebt und arbeitet. ich kann mich nur noch dunkel daran erinnern, wie das damals beim erstantrag war - aber den vater betreffend wurden keine unterlagen angefordert. da genügte schon die angabe, dass er in amiland lebt und es keine weiteren informationen gibt. der folgeantrag (geburt von kind2) wurde erst mal zurückgewiesen, das weiss ich noch gut - aber das lag daran, dass irgendeine MEINER unterlagen fehlerhaft war. nach dem vater hat auch da keiner großartig gekräht (aber der hatte ja auch die vaterschaft nicht anerkannt und mir lagen ausser name und geburtsdatum keine informationen vor)...


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von melina0510

bei dem das Kind lebt bzw. gemeldet ist,.Lebt es bei der Mutter - halt die Mutter.Lebt es bei Oma - dann die Oma. Die Kindergeldkasse erzählt dir völligen Quatsch - Allerdings kann ich das gar nicht glauben, den warum sollten sie.Geh mit dem Antrag zum Abteilungsleiter.Sagt dieser dir das gleiche, würde ich mich nett umdrehen und ihm sagen, das ich damit ans Fernsehen gehen und dann direkt dahin marschien.Ansonsten ruf bei RTL an und sprich mit der Anwältin für Arme.Die macht es dann für Dich. gruss Chrissie


mf4

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

RTL Nee oder? Ich würde doch niemals mein Privatleben ausschlachten lassen und dann noch ausschmücken, dass es die ausstrahlungs-würdige Dramatik erreicht hat.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Ganz ehrlich, wenn man mir mit RTL, Blödzeitung und Konsorten droht, nehme ich das sportlich gelassen, von mir aus würde ich sogar noch die Telefonnummer des Chefredakteurs mitgeben, wenn ich sie denn hätte. So etwas beeindruckt mich z.B. gar nicht. Erstens sollte man bei RTL niemals vergessen, daß es dort ausnahmslos um Sendeformate geht, die auf Quote und Effekthaschereien ausgerichtet sind und niemals den Menschen im Auge haben. Zweitens hat auch die angebliche Anwältin für Arme schon katastrophale fachliche Fehler hingelegt: Was da im Fernsehen zu sehen war, ist in der Realität never ever so abgelaufen. Bei der Blödzeitung geht es um Auflage und ebenfalls nicht um die Menschen. Ein paar Erfolge sehe ich, auch bei RTL, aber wirklich hanebüchene Fälle lösen auch die nicht. Erst recht nicht diesen, denn er ist nicht "telegen". Wer außer fachlich versierte Anwälte versteht denn diesen Sachverhalt? Die Zuschauer würden nach 5 Minuten wegzappen. Das will sich RTL doch nicht geben. Nein nein, der einzig richtige Weg ist, sich professionelle Hilfe zu holen, notfalls via Prozeßkostenhilfe, und dann den Rechtsweg zu beschreiten. Mit der Presse hat man kurzzeitig Unterstützung, hinterher aber, wenn die Journaille wieder abgezogen ist, steht man wieder auf verlorenem Posten. Solche Antragsteller, die die Presse dabei haben, werden grundsätzlich nicht wirklich ernst genommen. Dagegen Menschen, die sich juristisch beraten lassen und der Verwaltung fachlich zu Leibe rücken, werden sehr viel mehr respektiert, und wenn die Widersprüche juristische Substanz haben, erst recht. RTL, Blödzeitung & Co. wirken da langfristig eher wie Störenfriede, im wahrsten Sinne des Wortes. Viele Grüße Snoopy


32+4

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Antwort auf Beitrag von melina0510

den ablehnungsbescheid beim JC vorlegen. diese müssen solange in vorleistung treten! kindergeldkasse -> widerspruch einlegen http://mainz-kwasniok.de/grenzg%C3%A4nger-euregio/kindergeld-in-zwei-l%C3%A4ndern/ deutsch - schweiz gibt es bei vatersein.de einige fälle bzw. gab und die waren damals sogar noch komplizierter UND wahr! auch wenn sich das einige kaum vorstellen können/wollen


mf4

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Was ich nicht ganz verstehe... Was auch immer dahinter steckt aber... wenn sie die 184€ NICHT bekommt hat sie ja nur weniger, wenn ihr die nicht-erhaltenen 184€ angerechnet werden und das müßte dann als Einkommen im Bescheid stehen. Darauf hat sie leider nicht geantwortet. Steht da kein Einkommen hätte sie im Falle der KG-Zahlung zwar +184€ KG aber auch -184€ H4. Sie dürfte also nicht weniger haben, es sei denn es wird Geld als Einkommen angerechnet, welches nicht eingeht. Diesen Fall habe ich allerdings schon erlebt, dass mir Monate KG angerechnet wurde, welches ich nicht mehr bekam und auch der Kontoauszug reichte nicht als Nachweis, dass ich nicht mehr KGx3 bekomme sondern nur noch für 2 Kinder.


melina0510

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Antwort auf Beitrag von mf4

Das Kindgeld wird mir angerechnet. Beim JC habe ich aber schon erreicht, dass sie mir es ab nächsten Monat nicht mehr anrechnen wollen. Ich warte noch auf die Schriftliche Bestätigung. Nun gut, aber ab August beginne ich meine zweite Ausbildung, erhalte dann auch keine Leistungen mehr vom JC. Woher bekomme ich das Geld dann?


mf4

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Antwort auf Beitrag von melina0510

DANN ist das natürlich mies und du hast die 184€ weniger. Ich hatte den Spaß, kein Kontoauszug reichte dem JC und es dauerte Monate bis ich es nicht mehr angerechnet bekam. Die KG-Kasse meinte auch nur, es sollte dem JC reichen zu sehen, dass ich kein KG bekomme auf mein Koto... reichte aber dem JC nicht.


melina0510

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Begründung der Ablehnung vom Wiederspruch: Die Einspruchsführerin erfüllt die Anspruchsvorraussetzungen des § 62 Abs:1 Einkommenssteuergesetz für einen steuerrechtlichen Kindergeldanspruch in Deutschland. Für das genannte Kind besteht jedoch zugleich in einem anderen Staat der EU ein Anspruch auf Kindergeld, nämlich der Schweiz. Welcher Anspruch vorrangig ist, bestimmt sich im Verhätnis zu den EU-Staaten nach den Regelungen der Verordnungg Nr. 883/2004 und hierzu ergangene Durchführungsverordnung Nr. 987/2009. Diese Verordnungen gehen als überstaatliche Vorschriften der deutschen Rechtsordnung vor und sisnd in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Die Konkurrenz zwischen Kindergeldansprüchen in Deutschland und EU-Staaten wird durch die Art. 67 und 68 VO aufgelöst. Der Zweck dieser Vorschriften besteht darin, funktionsidentische Doppelleistungen in verschiedenen Staaten zu vermeiden. Sind für den selben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtvorschriften mehrerer EU-Staaten zu gewähren, so ist vorrangig der Staat zuständig, in dem eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Hierauf folgen die durch den Bezug einer rente und schließlich die durch den Wohnort ausgelösten Ansprüche. Das Kind lebt in der BRD, die KM geht keiner Erwerbstätig nach. Der KV übt jedoch in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aus. Der Kindgeldanspruch in der Schweiz ist deshalb gegenüber dem deutschen Kindgeldanspruch vorrangig. Da der Kanton bern Kindergeld in Höhe von monatlich 230 Schweizer Franken gewährt, besteht kein Anspruch auf die Differenz, da in der Schweiz höheres Kindergeld gewährt wird. Der Einspruch konnte daher keinen weiteren Erfolg haben.


mf4

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Nach dieser Begründung bekommst du kein KG aber dennoch ist es völlig falsch vom JC dir nicht-erhaltenes Geld anzurechnen. Wäre ja bei mir so, als würde das JC würde mir Unterhalt für die Kinder anrechnen, den ich bekommen KÖNNTE... den ich aber nicht bekomme.


chartinael

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Antwort auf Beitrag von mf4

um bei ALGII den Bescheid anzufechten? Oder hast Du das gar nciht versucht?


spiky73

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Antwort auf Beitrag von melina0510

hallo melina, die begründung würde mir in teilen einleuchten, aber nur, wenn der kindsvater und du auch weiter eine wirtschaftliche einheit bildet. dem amt muss doch auch klar sein, dass DU in der schweiz als nichtschweizerin eben keinen antrag stellen kannst (immerhin hast du rein rechtlich/einkommenssteuerrechtlich überhaupt nichts zu tun). dann könnte ja schon fast jede deutsche mutter, die irgendwann mal von einem berner sennenhund gebissen wurde, für ihr kind in der schweiz irgendwelche kindergeldähnliche leistungen beantragen. du solltest dich auf jeden fall anwaltlich beraten lassen und gegen diese entscheidung gerichtlich vorgehen. SO geht es dann ja nicht - wenn der anspruch in der schweiz rechtens ist, dann sollte die kindergeldkasse dir auch einen leitfaden an die hand geben, wie du diesen anspruch auch durchsetzen kannst...


mama.frosch

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Antwort auf Beitrag von melina0510

was ist denn das für eine komische rechtsprechung? rate auch zu anwalt. und frag mal ralf wie das ist - wenn die arge das nun im nächsten bescheid nicht mehr anrechnet (also das kindergeld), ob du das nicht auch rückwirkend irgendwie durchkriegen kannst. das geht in bestimmten situationen nämlich bis zu vier jahre rückwirkend.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von melina0510

"Für das genannte Kind besteht jedoch zugleich in einem anderen Staat der EU ein Anspruch auf Kindergeld, nämlich der Schweiz." Das ist schon einmal der erste Knackpunkt. Die Begründung ist schlichtweg falsch und deshalb nichtig. Wenn schon, dann hätte man darlegen müssen, aufgrund welcher Rechtsvorschriften, ggf. Verweise auf andere gesetze usw. diese Regelungen auch für das NichtEU-Mitglied Schweiz gilt. Zweitens: Lt. Kindergeldgesetz hat Kindergeldanspruch, wer das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat. Das ist die AP. Es ist nicht dargelegt, weshalb bei fehlender steuerrechtlicher Verbindung zum KV die AP keinen Kindergeldanspruch hat. Da die Materie sehr komplex ist, würde ich an Deiner Stelle drei Dinge unternehmen. Zum einen sofort beim Vorgesetzten der Kindergeldstelle vorstellig werden und eine Nachprüfung beantragen. Sollte er nichts unternehmen, lasse es Dir schriftlich gteben. Zweitens, sofern Dein Vorgehen erfolglos bleibt, Dir umgehend professionellen juristischen Beistand holen, denn es geht, auf die Jahre gesehen, um einen hohen fünfstelligen Euro-Betrag. Drittens mit dem Schreiben des Leiters beim JC vorstellig werden und das Kindergeld als Einkommen herausnehmen lassen. DAs JC darf dieses Einkommen nicht (mehr anrechnen), sondern muß, im Gegenteil, Dir die Beträge seit Anrechnung nachzahlen. MAn kann vor dort aus bei der Familienkasse Erstattung anmelden. Allerdings bleibst Du in der Pflicht, das offensiv weiter zu verfolgen, was letztlich aber ja auch in Deinem Interesse ist. Ralph Dri Drittens


Pamo

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Aha, nicht sehr logisch dass du kein KG bekommst, weil der nichtsorgeberechtigte KV Schweizer Leistungen beantragen *könnte*. Widerspruch einlegen, schriftlich, Vorgesetzten fordern. PS: und ja, die Schweiz als EU-Land ist gut.


melina0510

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Also erstmal vielen Dank für die vielen Antworten. Dann werde ich jetzt mal Prozesskostenbeihilfe (oder wie man das nennt!?) beantragen und mir dann ggf einen Anwalt nehmen. Denn, wenn das JC mir das Kindergeld dann nicht mehr als Einkommen anrechnet, habe ich zwar das Problem vorerst beseitigt, weil ich dann ja die 184 Euro wieder bekomme, aber was mache ich dann ab nächstes Jahr, wenn ich keine Leistungen mehr bekomme? Alles wieder von vorne beginnen? Die Nachzahlungen wären ja auch nicht wenig, wenn ich sie denn dann bekomme. Sind ja jetzt schon 13 Monate.


mf4

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Mir musste das JC zurückzahlen, was mir zu viel angerechnet wurde und das war ein 4stelliger Betrag.


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Verstehe ich nicht... Kindergeld steht dem Kind ab Geburt zu, wird somit auch gezahlt, unabhängig davon, ob man h4 bezieht oder nicht. Der Vater hat damit nichts zu tun, da das Kind bei der Mutter lebt. Daher gibt es auch keinen Grund, warum er das KG beantragen sollte.


KerstinG74

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Hallo, mein Exmann (geschieden seit Oktober) arbeitet auch in der Schweiz. In der Schweiz ist es z.B. üblich, dass die Firma, in der man arbeitet, einen Kinderzuschuss gibt. Dieser wird beim deutschen Kindergeld abgezogen. Bei mir hieß das z.B., als wir nur arbeitstechnisch getrennt gelebt haben aber noch ein Paar waren, dass ich pro Kind deutsches Kindergeld 44 Euro erhalten habe, die Differenz halt Deutsches Kindergeld - Kinderzulage in der Schweiz = ausgezahltes Kindergeld. Da waren wir allerdings nur mit 2. wohnsitz entfernt gemeldet. Sobald ich mich mit dem ersten Wohnsitz angemeldet habe, hat mein Ex das bei seiner Firma angegeben (dass die Kinder nicht mehr bei ihm leben), die Firma hat die Zulage gestrichen und ich konnte das volle Kindergeld erhalten. Und so ist es immer noch. Das einzige ist, dass ich das Kindergeld jedes Jahr beantragen muss, wo ich unterschreiben muss, dass mein Ex keine Gelder aus der Schweiz erhält. Ist aber nur eine Formsache. Allerdings arbeite ich hier in D - vielleicht macht das einen Unterschied? Oder Dein Ex lügt Dich einfach an, weil er so ein höheres Einkommen hat... *schultern zuck* LG Kerstin


AngelaE

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Antwort auf Beitrag von melina0510

Ich bekomme auch Leistungen vom Jobcenter und Kindesunterhalt vom Ex, weil er selbstständig ist. Kindergeld musste ICH SELBER bei der FAMILIENKASSE beantragen! Nicht der Vater!!! ich hab ja das Sorgerecht und das Kind!! die 184 Euro welch die Familienkasse zahlt nimmt das Jobcenter wieder!!! Es wird einer ALG2 Empfängerin Mutter ANGERECHNET! die guten Zeiten sind leider vorbei! Elterngeld ebenfalls! Gruß, Angela


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von melina0510

was aber auch noch sein kann: der Vater bezieht das Kindergeld in der Schweiz und behält es für sich. Außerdem glaube ich nicht, dass Gläubiger Zugriff auf das Kindergeld hätten.


AngelaE

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Das würde nur dann möglich sein wenn der Vater die Geburtsurkunde hätte PLUS die Urkunde für die Familienkasse usw!