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Gesetzlicher Vertreter KV ja/nein - wenn KM allein sorgeberechtigt ??

Gesetzlicher Vertreter KV ja/nein - wenn KM allein sorgeberechtigt ??

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Hi, unser KV mchte für Tim ein Depot eröffnen, ist ja schwierig, also mache ich das, weil er ja nicht sorgeberechtigt ist. Frage, ist er denn ein gesetzlicher Vertreter ?? Oder bin nur ich das, weil eben allein sorgeberechtigt?? ?? Schnall ich nicht ??!! Und wenn nicht, muß ich ihm dann eine Vollmacht für dieses Konto geben ? Kennt sich jemand aus ? Tati


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Wenn Du allein sorgeberechtigt ist, bist Du auch allein die gesetzliche Vertreterin Deines Kindes, der Vater nicht. Er braucht dann eine Vollmacht für das Konto, wenn Du möchtest, daß er auch verfügungsberechtigt sein soll. LG, Huf


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... nicht auf das Depot zugreifen dürfen, wenn er es anlegt? Für mich persönlich käme es jedenfalls nicht in Frage, dass ich ein Sparbuch oder dergleichen für mein Kind anlege, auf das ich selber nicht zugreifen darf. Ich kann solche Vorbehalte definitiv nicht verstehen, denn wenn der Vater das anlegen will, dann will es ja wohl auch auf das Depot zahlen, oder nicht? Ich würde dann das Depot über meinen Namen laufen lassen.


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Hi, wer sagt denn das er nicht zugreifen soll ? Mann, ich frage was und gleich wird das schlimmst vermutet. Klar soll er zugreifen können, ist ja sein angelegte Geld, und er möchte es auf Tim's Namen haben. tati


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Hi... erstmal ein frohes neues Jahr :o)) Meine Antwort war ja auch nicht an dich gerichtet ;o) Übrigens, durch das alleinige Sorgerecht bist du in rechtlichen und geschäftlichen Dingen auch alleiniger Vertreter für Timmi. Geschäfte im Namen des Kindes kann der nicht sorgeberechtigte Elternteil nicht tätigen. Überlegt euch das gut, ob ihr die Anlage schon auf Timms Namen für ihn hinterlegt, denn er hat dann Vermögen. Ich habe alles Bargeld, das für Vincent so in den 2 Jahren aus meiner Familie angekommen ist, auf meinem Namen angelegt, damit es nicht zum Nachteil seiner Mutter als Vermögen gewertet wird, das sie ja ersteinmal verwerten müsste. Der Nachteil ist, dass bei meinem Tode das Geld in den Erb-Topf kommt.... aber er ist ja eh Alleinerbe bei mir. Gruss


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Okay, Happy New Year.. Manchmal lese ich halt nur für mich. Also, das mit dem Vermögen stimmt, aber noch ist es unter den Grenzen und wenn was sein sollte, muß es halt auf einen anderen Namen angelegt werden. Und sonst wäre es ja mein Vermögen was auch aufgebraucht werden müßte, wo ist der Unterschied. Ich möchte schon wissen,w as J. für ihn macht, damit ich, fals es mal eng wird, weniger machen kann, ohne das nichts mehr für ihn gemacht wird, weißt was ich meine ?? Vertraun ist gut, Kontrolle ist manchmal halt besser. Aber ehrlich, ich hoffe, es wird nie sein müssen, und da sind ja noch die Omas und Opas... Bis denne Tati