Mitglied inaktiv
Hi... tja, ich habe jetzt eine Vorabveröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle gelesen, auf die ich hingewiesen wurde. -Wie schon berichtet steigt der Regelbetrag für den Unterhalt aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten um ca 6% auf 199Euro. -Seltsamerweise bleibt aber der Selbstbehaltssatz der Unterhaltspflichtigen offensichtlich unverändert... Ja was denn nun? Sind die Lebenshaltungskosten in den letzten 2 Jahren gestiegen, oder nicht? Immerhin wurden die Selbstbehaltssätze vor 2 Jahren festgelebt, unter Berücksichtigung der damaligen Vorjahreskosten. Soll das die Grundlage sein, mit der man die nächsten 2 Jahre überstehen muss? ...also mit dann 4 Jahre alten Zahlen? Übrigens.... ob das schon was aussagt über zukünftig zu ermittelnde Sozialhilfebedarfssätze?
Also Phil kam ja noch während der DM Zeit.Und als ich mit Thorben schwanger war hab ich mich schon nach des Ausstattungen umgesehen und regelmäßig geschockt auf die Europreise geschaut. Angeblich ist ja nix teuerer geworden-deshalb bleibt der Selbstsatz.Und das Kind wird teurer-deshalb steigt der Unterhalt:-) Irgentwann wird es soweit kommen das der Unterhalt nicht mehr auf Sozi gerechnet wird und das man in Deutschland die 3 EU nur mit Hilfe vom Staat gut über die Runden kriegt ohne Frembetreuung einzusetzen. LG Chrissie
Hi Rainer Ist für Dich zwar in der Tat ungerecht. Aber das gibts leider immer mal wieder. Andersrum wird ein Schuh draus, ob das was den Lütten da mitunter nach Abzug des Mindestbehaltes übrig bleibt, über oder unter einem Existenzminimum liegt, interessiert irgendwie auch nicht und hat dann ergo die Folge ein Sozialfall zu werden. Ich will da nicht der mahnende Zeigefinger sein ;-)). Aber irgendwie habe ich mir das Gedönse mit der Gerechtigkeit abgeschminkt. Es ist wie es ist und mann/frau muss da irgendwie durch. ... wie auch immer. Das hat dann zumindest den Vorteil 2 der 3 grauen Haare ein paar Jährchen später spriessen zu lassen ;-)) Ebenfalls geschröpfte Grüsse Heike
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