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Gemeinsames Sorgerecht...

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...wenn KV und Mutter das gemeinsame Sorgerecht haben,und Mutter möchte mit Kind in einer andere Stadt ziehen,ab wieviel km darf der KV etwas dagegen haben,um auch dagegen angehen zu können????? Danke Carina


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http://www.lilienkelch.de/Sorgerecht56.php Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht? Im Falle eines gemeinsamen Sorgerechtes entscheiden beide Elternteile gleichberechtigt über alle Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung. Dies gilt nicht, wenn Gefahr im Verzug ist, also beispielsweise bei einem medizinischen Notfall. Ansonsten müssen sich die Eltern in allen wichtigen Entscheidungen, die das Kind betreffen, einigen. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sind beispielsweise: * Operationen * Kindergarten und Schulwahl * Berufswahl und Ausbildung * Aufenthalt des Kindes * Kindesunterhalt Im alltäglichen Leben spielt das gemeinsame Sorgerecht meistens keine besondere Rolle. In Angelegenheiten des täglichen Lebens kann jeder einzeln entscheiden, ohne daß er sich mit dem anderen Elternteil abstimmen muß. Angelegenheiten des täglichen Lebens sind beispielsweise: * Freizeitgestaltung * Hausaufgaben * Kleidung * Normale Arztbesuche Sie müssen sich also, sofern es nach der Trennung oder Scheidung bei dem gemeinsamen Sorgerecht bleibt, lediglich bei wirklich wichtigen Entscheidungen mit Ihrem Expartner einigen. Alle alltäglichen Entscheidungen treffen Sie selbst. LG Heike


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ab wieviel km gilt das denn....denn meine Bekannte will nur 15 km wegziehen,also in einen anliegenden Ort....kann er das auch verbeiten????


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einfach mal googeln, ich denke, dass es auf das Verhältnis zu KV ankommt, aber 15 km it doch pillepalle, das hat man in Berlin hier wenn man einmal umzieht, da kann doch keiner was sagen, kommt drauf an wie man es begründet.... LG Heike


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seh ich ja auch so...lach danke dir


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Ich bezweifle, daß man das an Kilometern festmachen kann. Wenn der KV ein Auto hat und ein Bus zwischen den Dörfern alle 10 Minuten verkehrt, dann ist es eher unproblematisch. Wenn der KV kein Auto hat und der Bus nur zwei Mal die Woche fährt könnte es schon ein Problem werden. Sie könnte dazu verdonnert werden, dem KV das Kind für die 14tägigen Besuchswochenenden frei Haus zu liefern, weil ihm aufgrund der Entfernung, der Verbindungen oder der Kosten nicht zugemutet werden kann, das Kind zu holen. Gruß, Elisabeth.


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Er hat ein Auto,verdient gut genug,um auch nen Bus im Notfall finanzieren zu können und macht das Theater nur,weil er es nicht verknusen kann,das seine Ex (von der ER sich getrennt hat) nen neuen Mann an ihrer Seite hat,die zwei bald zusammen ziehen wollen und der sich auch noch mit den Kindern gut versteht! Der Kleine wird seinen Vater genauso regelmässig sehen,wie jetzt auch!


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Auch bei so kurzen Entfernungen kann der KV Gründe für Einwände finden, bspw. Schulwechsel, gewohntes Umfeld. Ich denke es spielt auch eine Rolle wie alt das Kind ist und wie weit der KV derzeit entfernt wohnte.


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Mein Ex wohnt 300 km von hier.Wenn ich jetzt dagegen einwände einbringe, was kann ihm dann passieren (also de KV)? Mich ärger das nämlich schon das er sich so "aus dem Staub macht". Lg Stefanie


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Das Kind lebt bei Dir? Dann geht Dich das nix an. Man kann nicht dagegen klagen, daß der (Ex-)Partner weiter weg zieht. Man kann maximal dagegen klagen, daß das Kind wegzieht. Wo Dein Ex lebt, geht Dich nichts an. Auch ein Ex kann nicht dagegen klagen, daß die Mutter wegzieht. Er kann nur klagen, wenn sie das Kind mitnimmt.


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hab mich in den Postings verlesen, entschuldige. Aber dennoch eine Frage. Da er nun so weit weg wohnt muss ich doch nicht die Kinder zu ihm bringen und für alles finanziell aufkommen oder? Ich bin der Meinung wenn er sie sehen will muss er sie holen und auch dafür aufkommen. Und wie ist das mit dem Unterhalt erzwingen (wurde mir von der netten Dame beim UVG geraten)?Was ist wenn er sich dem Jugendamt widersträubt?Er hat im übrigen einen Betreuer, also ist das alles noch komplizierter . Lg Stefanie


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Wenn ER weggezogen ist, ist das SEIN Problem und er muß die (zusätzlichen) Kosten selber tragen. Wenn DU weggezogen bist könnte es DEIN Problem werden. Verursacherprinzip. Je nach den Bereichen, für die ein Betreuer bestellt wurde, sollte die Sache durch den doch einfacher werden, weil der unemotional da ran geht. Wenn der für die Finanzen bestellt ist, zahlt der die Rechnungen und feddich. Der Unterhaltspflichtige kann dann nicht mal eben einen neuen Porsche kaufen und jammern, daß kein Geld mehr da ist für das arme Kind. Bei einem Betreuer, der die Finanzen regelt, kenne ich das so, daß der Betreute eine bestimmten Betrag bar auf die Hand bekommt, die er dann zur freien Verfügung hat - der Betreuer zahlt vom Rest die Sachen, die bezahlt werden müssen. Ich würde mich an den Betreuer wenden. Es ist seine Pflicht, Schaden vom Betreuten abzuwenden. Und es schadet dem Betreuten, wenn es seinen Verplfichtungen nicht nachkommt und dadurch Schulden anhäuft. Der Betreuer wird seinem Betreuten auch raten, den Empfehlungen des JA zu folgen was Termine und so angeht. Gruß, Elisabeth.