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gemeinsames sorgerecht...trennung

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ich hab da mal ne frage. ein guter freund von mir ist seit sechszehn jahren mit seiner partnerin zusammen,sie haben drei gemeinsame kinder,sind nicht verheiratet haben aber gemeinsames sorgerecht. die beziehung ist schon seit einigen jahren zerüttet,sie sind eigentlich nur noch wegen der kinder zusammen. nun hat er sich entschieden sich zu trennen,es ist wohl auch jemand neues im spiel. sie droht ihm nun das sie ihm die kinder entzieht wenn er sich von ihr trennt,will das volle programm mit anwalt etc durchziehen. hat sie bei gemeinsamen sorgerecht über haupt die möglichkeit das durchzuziehen. er ist ein sehr umsorgender vater,der alles für seine kids gibt.


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Ob das geteilte oder alleinige SR besteht hat meines Wissens kein Elternteil das Recht die Kinder zu entziehen... oder irre ich da? Umgangsrecht gibt es doch immer, wenn nicht etwas vorliegt, daß dem Kindeswohl schadet. lG Kerstin


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Also selbst bei alleinigem Sorgerecht hat der Vater doch auch ein Besuchsrecht. Also so sagte es zumindest mein Anwalt. Kinder wegnehmen kann man nicht so einfach, es sei denn er lässt sich was zu Schulden kommen..Gewalt, Alkohol, Drogen....


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genau das gleiche habe ich ihm auch gesagt. er ist im moment total in panik,weil bei seinen kindern aus erster ehe(die sache ist gut 20 jahre her),hat die ex frau das gleiche spiel durchgezogen,da durfte er seine kids lange zeit net sehen,und ist daran fast zugrunde gegangen. ich habe ihm geraten sich erst mal beim anwalt und beim jugendamt schlau zumachen.


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Vor 20 Jahren war alles noch anders..., welches Bundesland ist es ???


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Hallo Viel machen kann Sie da nicht was das gemeinsame Sorgerecht betrifft. das jemandem wegzunehmen ist sehr sehr schwer. Habe bei meiner Tochter auch nur das alleinige Sorgerecht bekommen weil der Vater es freiwillig abgegeben hat und trotzdem wurde er vom Richter noch 10 mal gefragt ob er das wirklich will. Mit dem Umgangsrecht ist das so eine Sache. Wenn Sie die Kinder nicht raus gibt kann er zwar klagen, heißt aber nicht das es was bringt obwohl er Recht bekommt. Am besten schon mal auf dem Jugendamt vorbauen und als erstes dort hingehen. Macht immer einen besseren Eindruck


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Das ist - wie immer - das Dilemma zwischen Recht haben und Recht bekommen... Mein Schwager hat eine Tochter aus erster Ehe. Die Tochter ist 14, die Trennung/Scheidung war vor 3 Jahren. Bis mein Schwager meine Schwester geheiratet hat, war die Tochter jedes WE bei ihm, weil die Mutter sich mit ihrem neuen Lover in einer weiter entfernten Stadt traf. Aber die Hochzeit hat sie ihm übel genommen - seit einem Jahr hat er das Kind nicht mehr gesehen. Die Tochter hatte eine sehr enge Vaterbindung, weil sein Handwerksbetrieb direkt neben dem Wohnhaus lag, während seine Ex aushäusig berufstätig war. Das Kind stromerte also oft auf seinem Betriebsgelände herum. Natürlich hat er Klage eingereicht - er wartet jetzt auf diverse Gutachten und einen Gerichtstermin. Leider ist das Kind bis dahin wahrscheinlich endgültig von der Mutter vergehirnwascht, die Tendenzen sind schon da (man wohnt im gleichen Dorf und läuft sich über den Weg). Der arme Mann leidet wie ein Hund. (Und wahrscheinlich am allermeisten leidet das Kind - manchmal könnte ich echt kotzen.) Ja, er hat Recht. Aber es wird eine Weile dauern, bis er das Recht auch bekommt. Nur: Was will Dein Bekannter denn stattdessen tun? Bei der Frau bleiben? Vielleicht wäre es sinnvoll, sich frühzeitig externe Hilfe durch das Jugendamt und/oder einen Mediator zu holen. Denn: Nicht selten sind das dann doch leere Drohungen von den Müttern. Das kann auch ein geschick platzierter Verzweiflungsschrei der Kindesmutter sein, der dann aber nicht durchgezogen wird. (Die Ex meines Schwagers hat übrigens immer gesagt, daß sie einem Kontakt zwischen Kind und Vater nie entgegenstehen wird.) Gruß, Elisabeth.


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Sag mal ist das in Bayern mit deinem Schwager?


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Nein, nicht in Bayern. Wieso?


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Naja, solche Machenschaften gibt es nur noch in ganz wenigen Bundesländern. In BW zB wird ja nach dem Cochemer Modell verhandelt, in vielen andern Bundesländer auch! Bayern gehört noch nicht dazu! http://de.wikipedia.org/wiki/Cochemer_Modell Bei uns in der Stadt wurde sogar auf Basis des CM ein eigenes Modell entwickelt bei der die Anwälte, Familienrichter und das JA noch enger zusammenarbeiten.


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Tja, es ist in BaWü. Theorie und Praxis???


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Tja, dann sollte er sich mal ans JA wenden und sich erkundigen warum die sich nicht danach richten, ebenfalls den Anwalt befragen. Ich bin sicher bei uns in HDH würde es sowas nicht geben. ICh weiß 1000pro das BW das Modell mitmacht...


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Es handelt sich um einer Heidenheimer "Randbezirk". Ich gebe das an ihn weiter. Er meint - und der Anwalt stimmt ihm wohl zu - daß der SB vom JA wohl "etwas befangen" ist. Die Ex gehört zur örtlichen Dorfprominenz, irgendeine Dorfvorsteherdynastie oder so - ich kenne mich da nicht aus.


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Na das interessiert mich jetz aber! Ich kann ihm auch "meine" Anwältin empfehlen - die kann es mit dem Richter sehr gut und kenn sich mit JA und CM voll aus und fordert das dann auch ein! Kannst mir ja mal per PN seinen Anwalt nennen und den Randbezirk - und evtl wie die Dorfschöne heißt - es gibr seit ca. 2 Jahren das Heidenheimer Modell - also irgendwas läuft da falsch! http://verfahrenspflegschaft-bag.de/bag/cms/upload/pdf/pdf-Banner/Die_Heidenheimer_Praxis.pdf


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er ist seit jahren unglücklich in der beziehung,die beiden waren nur noch wegen der kinder zusammen.nach aussen hin heile welt und hinter den vier wänden ein mal mehr mal weniger harmonisches aneiander vorbei leben.aber von partnerschaft kann schon lange nicht mehr die rede sein. getrennte betten,jeder macht sein ding.die kinder sind wahrscheinlich nicht unglücklich,sie haben die beiden nie naders als so kenneglernt. die kids bis auf den ersten sind immer dann entstanden wenn ne trennung kurz bevorstand...alles tropis ..ja ne ist klar. sie hat wohl die gunst der stunde genutzt.


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das bundesland ist übrigens nordrhein westfalen.