Elternforum Alleinerziehend, na und?

Gemeinsame elterliche Sorge und ABR

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Hallo, ich hoffe, Ihr könnt mir ein wenig weiter helfen! Ich bin mehr oder weniger allein erziehend, der Kleine ist jedes 2. WE bei seinem Vater und dieses Jahr war er noch 2 Mal eine Woche mit ihm im Urlaub. Da habe ich natürlich nichts dagegen und auch ohne zu meckern zugestimmt. Jetzt, durch das neue Urteil, fordert der KV das gemeinsame Sorgerecht. Mir wurde in dem Schreiben auch mitgeteilt, dass sich das JA nochmal bei mir meldet und mir "Beratung und Unterstützung" anbietet (so stand es da). Der Anruf kam dann auch, nur leider konnte mir der Herr am Telefon GAR NICHTS sagen. Nachdem ich ihm ein paar speziellere Fragen gestellt hatte, auf die er keine Antwort wusste, habe ich es mit "Was ändert sich denn dann generell?" probiert - seine Antwort: "Alles." Maaaaannn!! Vielleicht könnt Ihr mir dazu ja was sagen... Hat der KV bei gemeinsamem Sorgerecht auch das ABR? Dh. kann er dann verlangen, den Kleinen zB. jede 2. Woche komplett zu sich zu holen anstatt nur jedes 2. WE? Wer ist noch betroffen und weiß noch mehr darüber? LG Alex


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Wenn es möglich ist, daß ihr das Wechselmodell wählt, 1 Woche Mama , 1 Woche Papa dann wäre es doch gar nicht das schlechteste.


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Wir leben auch das Wechselmodell, wechseln aber nicht wöchentlich sondern täglich und für uns und unser Kind die beste Möglichkeit, die wir wählen konnten. Fordert nur enorme Disziplin der Eltern! LG


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Hallo Ich habe mal eine Frage zu diesem Wechselmodell: Wie wird das genau gehandhabt? Dann ist doch eigentlich kein Elternteil richtig ae oder? Wie wird das mit dem Unterhalt dann geregelt? LG Christine


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Nein, es ändert sich insofern was das Mitspracherecht hat was zB Schulwahl hat. Du brauchst seine Unterschrift beim Ausweis und eine paar anderen Kleinigkeiten. Er klagt auf seinen "Teil" des SR und nichts anderes. Kann ich im Übrigen gut verstehen und würde ich in seinem Fall auch machen. Du wirst es kaum merken.


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Hallo und danke für die Antworten soweit. Ich möchte einerseits ehrlich gesagt nicht, dass er mehr Zeit mit ihm verbringt als notwendig, wobei ich andererseits nicht im Weg stehe, wenn es um Urlaub oä geht - er ist ja sein Vater. Das sagt mir aber nur mein Verstand, nicht mein Herz. Es ist so, dass er dort anscheinend vor dem Fernseher geparkt wird (kann mehrere Filme fast auswendig zitieren), mit teuren Geschenken überhäuft wird, sich schon als 2jähriger in Teufelssymbolik super auskannte und ständig mit Verletzungen aus dem WE heimkehrt (mal eine Platzwunde am Kopf, neulich ein blaues Ohr mit Knorpelbruch). Natürlich passiert das mal, aber relativ gesehen einfach zu häufig. Der KV hat bis zu unserer Trennung kein (!) Interesse an seinem Sohn gezeigt, dh er hat ihn zu 100% ignoriert - und das meine ich so, wie ich es schreibe. Und jetzt plötzlich?? Ich denke, der Kleine ist bei ihm einfach nicht gut aufgehoben - vielleicht bin ich auch nur zu "gluckig". Aber ich möchte lieber einmal zu vorsichtig sein als einmal zu wenig. Also hat er demnach dann auch das halbe ABR, wenn man es so nennen kann, ja? LG Alex


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Hallo Bobfahrer, "Du brauchst seine Unterschrift beim Ausweis und eine paar anderen Kleinigkeiten" "Du wirst ers kaum merken" Wow... ganz im Ernst: kaum merken ist für mich anders! Keine Kontoeröffnung ohne den Vater, kein reisepass, kein Personalausweis, keine (größere) ärztliche Untersuchung, eben keine Schulanmeldung, etc pp. Das ist bei mir aber MEHR als KAUM! Weiss Du, wir haben hier das GSR auf MEIN Betreiben hin, nur dass wir uns richtig verstehen... Aber ein GSR ist nun mal oft auch Mittel zum Zweck und Mittel der Macht wenn nötig. Es mag viele getrennte Väter geben, die sich viel und umfassend um ihre Kinder kümmern, aber sicher gibt es ca. genauso viele die eben NICHT am tagtäglichen Kleinkram des Kindes und der Organisation interessiert sind... Und ja, viele AE-Mütter arbeiten (fast) VZ und müssen das Kind "nebenbei" wuppen, während die Väter Überstunden machen können wenn nötig oder einfach abends noch auf einen Kaffee ausgehen, während Kindelein (z. B.) kränklich im Bett liegt... Ja, es gibt sicher auch viele Väter die sich gerne MEHR einbringen wollen, aber DAS hat nun mal auch nichts mit GSR zu tun. Also nochmal" mit "kaum merken" bin ich nicht einverstanden :-) Viele Grüße Désirée


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Also ich merke es kaum das die Kindsmutter auch Sorgeberechtigt ist - das ABR liegt bei mir - das SR haben wir gemeinsam. No problem!


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@ desireekk Wie oft im Leben eines Kindes eröffnet man für selbiges ein Konto, meldet es bei der Schule an, beantragt Reisepass oder Personalausweis ??? Da trifft es die Bezeichnung "kaum" jawohl ziemlich gut, oder ??? Gruß Keldana


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Ich habe meine Kinder allein in Kita und Schule angemeldet und wurde nie nach SR gefragt. Ich hab sie auch einfach allein beim EW-Meldeamt umgemeldet. Ich mußte niemals vor einer OP z.B. das ASR erklären oder wurde danach gefragt. Nur bei Kontoeröffnung und Reisepass mußte ich nachweisen, daß ich dasASR habe... und das kam 2 mal vor, in den fast 24 Jahren in dem ich Mutter bin.


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Bei der Anmeldung zur Realschule bekam ich ein Formular, die Sekretärin hat es ausgefüllt und die KM mußte es unterschreiben. Konto, Außweis auch..., sonst?


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trotz gemeinsames Sorgerecht (wenn er es denn bekommt) bleibt das ABR bei einem... 50:50 Model würde ich auch nicht wählen und mir auch nicht sagen lassen das das besser wäre... finde ich nämlich überhaupt nicht... lg und starke Nerven...