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Geburtstagsfeier beim Papa?

Geburtstagsfeier beim Papa?

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Darf ein fünfjähriges Kind seinen (sechsten) Geburtstag beim Papa feiern bzw darf der KV die Feier ausrichten? Rechtlich gesehen ist das keine Frage: Der KV darf bei geteiltem Sorgerecht natürlich (jährlich abwechselnd mit der KM) die Feier ausrichten - und zwar ohne dass die KM dabei anwesend ist. Aber in der Welt der Kindsmütter sieht das wohl anders aus... Hat jemand damit Erfahrungen oder einen Rat? Zur Situation: KV und KM in einem Raum ist für das Kind, das beide niemals als Paar erlebt hat, unvorstellbar (rastet aus, weint, ist nicht ansprechbar). Das Verhältnis zwischen KV und KM ist angespannt, bereits mehrere Gespräche bei Erziehungsberatung, um ständige Einmischungen und "Restriktionen" der KM zur Ausübung der elterlichen Sorgen durch den KV in den Griff zu kriegen. Das Verhältnis von Kind und KV ist gut, stabil und sehr herzlich, Verhältnis des Kindeds zur sogenannten next (leben seit vier Jahren zusammen) auch. Sorgerecht 50:50, halbe Zeit bei Papa, halbe Zeit bei Mama, wöchentlicher Wechsel. Schonmal danke für die Antworten!


Susanne.75

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Was ist denn die Frage? Wie man die KM dazu bekommt, daß der KV die Feier ausrichten darf? Wenn letztes Jahr sie dran war, dann ist jetzt wohl er dran. Aber wir kennen sie ja alle nicht. Wissen nicht, was sie bewegt oder wie sie so drauf ist oder welche Gründe sie hat. Notfalls muß das Jugendamt Klartext sprechen, wenn sie dem KV nicht zuhören möchte.


Trulla1984

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Wie würde das denn die letzten Jahre geregelt? Da der KV seit 4 Jahren in einer Beziehung ist dürfte das Thema ja schon öfter aufgetaucht sein. Bei mir ist es zum Glück so das vor Gericht festgelegt wurde das die Geburtstage bei mir stattfinden. Wenn es aber möglich ist von seiten des KV falls der in der Woche fällt kann er ihn dann haben. Lg


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Antwort auf Beitrag von Trulla1984

Danke für die Antwort! Das Thema taucht jedes Jahr auf, letztes Jahr und dieses Jahr aber eben verstärkt (der Kleine wird ja größer und fragt mehr nach). Eine gerichtliche Regelung dazu gibt es leider nicht - wäre das so, dann könnte man auf Nachfrage des Kindes ja immerhin eindeutig sagen: Geht nicht! Fällt der Geburtstag in eine Mama-Woche, dann bringt sie den Kleinen am Geburtstagsvormittag oder am Tag danach für ein oder zwei Stunden vorbei, damit wir "feiern" können. Fällt der Geburtstag in eine Papa-Woche, dann wird die Woche "getauscht". Viele Grüße!


Sternenschnuppe

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Wechselmodell, gemeinsames Sorgerecht, gleiche Rechte, fertig. Will sie das nicht kann sie ja klagen.


mf4

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Ich sehe da gar kein Problem, zumal eh schon alles 50:50 ist. Ob jemand das darf steht doch gar nicht zur Debatte. Ich hätte nichts dagegen, wenn das hier der Fall gewesen wäre aber man zog es vor von mir zu erwarten, dass ich alles kaufen, alles bezahle, Feier ausrichte und Ex samt Eltern hier einlade. Hab ich Idiotin auch lange gemacht, aber nun abgeschafft... jetzt schmollt man.


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Antwort auf Beitrag von mf4

Naja: Für die Feier einkaufen und bezahlen sollen wir ja auch - nur ausrichten dürfen wir sie nicht. Danke jedenfalls für die Antwort - ach so ein leidiges Thema :-(


mf4

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Wie jetzt? DU sollst zahlen und einkaufen und sie feiern dann mit dem Kind IHRE Feier von DEINEM Geld?


muddelkuddel

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ich denke, dass sollte jährlich gewechselt werden, dann gibts bei der scheinbar angespannten situation den wenigsten diskussionsbedarf...bei wechselmodell hätte das auch durchaus juristisch bestand, denn die mutter hat den geburtstag des kindes (außer den ersten :-) ) nunmal nicht für sich gepachtet. ich fand es übrigens cool, dass papa dieses jahr den kindergeburtstag ausgerichtet hat (fiel aufs papa-we), spart mir geld, dreck und stress ;-) LG


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Antwort auf Beitrag von next

Danke für die Antworten und Meinungen! Das ist echt hilfreich - vor allem wichtig für uns zu wissen, dass das kein abwegiges Anliegen ist!