Mitglied inaktiv
der vater meiner tochter hat gefragt was ist, wenn mir was pasiert, ob sie zu ihm kommt, oder wohin gute frage, habe alleiniges sorgerecht, würde sie danntrotzdem automatisch zu ihm kommen? oder wäre es besser gemeinsames sorgerecht zu beantragen
darüber denk ich momentan auch nach,ich weiss es nicht. gut wäre sicher deinen willen mal schriftlich festzuhalten...
meine sachbearbeiterin beim ja meinte zu der frage, dass ich testamentarisch festlegen kann, wo der krümelkeks aufwachsen soll. der vater bekommt dann nicht automatisch das kind. das JA prüft, wer den besten draht zu dem kind hat; welche der verwandten am besten geeignet wäre (alter etc) und wie der kontakt zum vater war. lg uta
werden wir wohl gemeinsames sorgerecht beantragen
und was ist mit deiner anderen tochter?du bist doch melanie?
n das sie zu meinen eltern kommen würde
und die mäuse müssten dann getrennt aufwachsen? bei uns ist das ja auch kompliziert,ich wüsste ehrlich gesagt niemand dem ich meine anvertrauen wollte ausser meiner weltbesten freundin.die ist aber grad auch schwanger und wär dann mit 3 kindern allein...keine ahnung,grübel da wie gesagt auch schon einige zeit drüber:(
ich weiss es echt nicht
Huhu, und das deine Eltern beide Kinder nehmen würden? Wäre das keine Option? Gruß, M+N
.
Hört sich an als gehts um Möbel ... naja, war nur so ein Gedanke. Papa hin oder her ... die Kleine hat eine Schwester. Da muss man zumindest mal drüber reden ... zusammen mit den eventuell in Frage kommenden Eltern von dir. Zusammen findet ihr sicher eine Regelung, die ja eh nur im Notfall eintreten soll. Viel Erfolg! Gruß, M+N
stirbt das sorgeberechtigte elternteil geht die sorge automatisch an den anderen elternteil über. man kann versuchen per testament und jugendamt etwas anderes zu hinterlegen - dies muss aber nicht so kommen. greezt anahid
Guten Morgen, ich bekam die Auskunft, dass das Vormundschaftsgericht prüft, wer die elterliche Sorge ausüben soll. Am liebsten nehmen sie den überlebenden Elternteil. Man KANN im Testament angeben, wen man selbst auswählen würde. Das Gericht MUSS dies aber nicht als beste Lösung ansehen. Geschwister werden nur ungern getrennt, da das Trauma in einer solchen Situation schon groß genug ist. Ich habe meine Eltern eingetragen (sehen wöchentlich die Kinder und haben einen guten Kontakt) und falls dies aus Altersgründen ausscheiden, habe ich meinen Bruder angegeben. Beide Väter haben keinen Kontakt und zumindest den vom Großen halte ich für absolut ungeeignet (habe auch seine Vergehen mit Beweisen aufgeführt). Aber ab nächstem Jahr denke ich, geht es sowieso besser, da der Große dann 18 ist und dann das Sorgerecht übernehmen wollte - wenn mir was passiert. Es ist schon komisch, wenn man vom eigenen Kind darauf angesprochen wird. Mama, wenn dir was passiert, nehm ich meinen Bruder. Und so viel ich weiß, ist es unrelevant, ob gemeinsames Sorgerecht besteht oder nicht. ICH würde immer das alleinige behalten, denn was die Zukunft bringt, weiß man leider nicht. Und rückgängig machen, ist SEHR schwer. Ursel
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