zwerg0813
Ist der AG verpflichtet den Mann für die Besuchstermine freizustellen weiss das jemand? Der BT ist alle 14 Tage Donnerstags aber er macht da ein Riesendrama draus wenn der Tag mal zwecks Arztterminen oder so verschoben werden muss...
Nein, ist der AG nicht. Mein Mann musste sich jedesmal Urlaub nehmen wenn er was extra einrichten wollte, als die Mädels noch bei der Mutter wohnten. Aber wenn die Besuchstermine fest sind, dann kann man die Arzttermine ja problemlos anders legen.
Nein, das geht den AG nichts an. Ist es nicht möglich, einen Nachmittag alle 14 Tage von Arztterminen und ähnlichem freizuhalten?
Eine Freistellung? Ganz sicher gibt es sowas nicht. Und du kannst die Arzttermine auch so einrichten, dass sie nicht in die Besuchszeiten fallen. Das ist für mich nur akzeptabel bei Akutbehandlungen. Wenn ich mein Kind schon nur alle 14 Tage sehe erwarte ich schon, dass die Ex jeden 2.Donnerstag mal keine Termine fürs Kind macht.
Bei dem mageren Umgang würde ich auch ein Drama draus machen wenn der dann noch ausfällt. Beziehungsweise wieso kann der Vater nicht mit zum Arzt, wenn der Termin so wichtig ist dass er nicht anders gelegt werden kann ?
Es ging um einen kurzfristigen Arzttermin der definitiv NICHT anders gelegt werden konnte... Und was den "mageren" Umgang angeht: der Herr möchte nicht mehr Termine haben ;-)
Dann ist es an ihm den Umgang abzusagen und Du bist nicht die die verweigert.
Der Umgang findet nur unter Aufsicht vom JA statt, mit ihm alleine werde ich bestimmt nicht irgendwo hin gehen... diverse Ausraster in der Vergangenheit..
Verleg die Termine auf die anderen 4 Tage der Woche und schon passt alles.
Wie schon geschrieben - es handelte sich um einen DRINGENDEN kurzfristigen Termin der an dem Tag stattfinden musste - und bei einem Baby lässt sich nunmal nix zu 100% planen da kann immer mal was dazwischen kommen, vor allem wenn es eh schon krank zur Welt kam...
Termine sind für mich keine NOTfälle. Diese kann man natürlich nicht planen aber würden diese immer donnerstags anfallen wäre ich auch stutzig.
Das Kind ist ja noch sehr klein.
Es war das 1. mal, ich lege sonst ALLE Termine um diesen Tag Drumherum aber dieser Termin ließ sich wie gesagt nicht anders legen da es dem kleinen an diesem Tag sehr schlecht ging!
Dann ist es aber kein Termin sondern ein Notfall und dafür muss nun mal abgesagt oder umgeplant werden. Wenn er darauf keinen Bock hat sollte dich das nicht weiter kümmern.
Dann mach einen Haken dran. Er findet das doof, was er darf, aber es wird ja so schnell nicht wieder vorkommen. Blöd ist es, wenn Du ihm das Recht absprichst, das doof zu finden. Und sein AG hat da gleich gar nichts mit zu tun. Wenn er an allen anderen Tagen arbeiten muß, dann wird es keinen Ersatztermin geben. Ist so. Er muß damit leben, daß das diesmal eben so war - und Du mußt damit leben, daß er ob dieser Tatsache nicht in Begeisterungsstüme ausbricht. Das gehört (beides) zum Leben.
Nen, der Arbeitgeber hat mit den Freizeitaktivitäten der Angestellten nichts zu tun. Umgekehrt würde es mich interessieren, wie du auf die Idee kommst, man könne für ein Treffen mit dem Kind freigestellt werden.
Dass dieser Satz von Dir : " Der BT ist alle 14 Tage Donnerstags aber er macht da ein Riesendrama draus wenn der Tag mal zwecks Arztterminen oder so verschoben werden muss..." sich nun nicht nach Notfall und Ausnahme liest oder nach dem ersten Mal. Von daher auch die Antworten. Wenn es dem Kind schlecht geht und zum Arzt MUSS, dann kann natürlich kein Umgang stattfinden, vor allem wenn der vom JA betreut werden muss. Aber da das JA ja dann eingebunden ist sollen die das mit ihm klären und ihm nahebringen. Du kannst einen Alternativtermin anbieten in Absprache mit dem Jugendamt. Gute Besserung an den Kleinen, was ist denn mit ihm ?
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