ccs
Hallo ihr lieben,ich hab ein paar fragen um einer freundin vl besser helfen zu können,vl könnt ihr mir diese beantworten: Mutter und vater sind nicht verheiratet,haben zwei kinder,kind1 2jahre,kind2 1jahr,wohnen zusammen,stehen beide im mietvertrag Mutter befindet sich noch in elternzeit ,bezieht eg,kg,und mietzuschuss Vater bekommt 220€,war mal geschäftsführer,ging bleite vor 7jahre,will nur in hoher position arbeiten.... Mutter möchte das vater auszieht,er will aber nicht,sie sucht wohnung,eine zu finden ist recht schwer.... War erst zweimal mit beiden kids alleine,einmal herschte das totale chaos danach zu hause... Einmal die woche muss er mit kind1 ca.1stunde alleine sein,aufgrund eines notwendigen termines den die muttet mit kind2 alleine wahrnehmen muss... Vater hat auch mal einen unfall verursacht und kind2 musste im kh behandelt werden(mutter war in einem anderen zimmer,vater verlies die wohnung und lies die tür auf,kind viel die treppe runter) So zu meinen fragen:kann man den vater i.wie zwingen,das er ausziehen muss??? Kommt es zu einer trennung,darf der vater dann sofort alleine mit den kids sein(die mutter ist für eine beziehung zum vater,hat aber aus versch.gründen angst die kids bei ihm alleine zu lassen) Ich hab ihr geraden alles aufzuschreiben,er tut dies bereit,dokumentiert alles,teilweise sog.mit fotos. Danke im voraus,für die antworten.... l in gewickelt vom ihm,kindh,ist wirklich so)
Den letzten satz einfach weg denken
klar darf er mit kindern allein sein. er hat ja umgang, das kann sie nur per gericht begleitet erwirken. am besten mit jugendamt sprechen. da beide im mietvertrag stehen, haben auch beide anrecht auf verbleib in der wohnung. sie sollte sich mit einer beratungsstelle wie jugendamt informieren.
Beim ja hat sie schon angerufen,die dame sagte:sie seien beide erwachsen,da könnten sie doch eine lösung finden... Hab ihr getaxen nochmal anzurufen vl hat sie glück und eine andere dame am telefon...
Er sagt auch das er nur mit kind1 alleine sein will,bzw es muss ein kind schlafen ansonsten will er nicht auf beide aufpassen....
sie sollte da einen termin machen. bei mir kamen sie nie mit solch einer antwort. dafür sind die ja auch da.
Sie kann auf Zuweisung der Wohnung klagen. Wichtig wäre dabei aber, daß der Verieter sie auch als alleinige Mieterin akzeptiert und daß sie die Miete auch alleine zahlen könnte. Oder sie verklagt ihn auf Auflösung des Mietverhältnisses - damit sie raus ist aus der Mietverpflichtung für diese Wohnung - und sucht sich was anderes. Begleiteten Umgang kann sie ohne seine Zustimmung nur über das Gericht einklagen - und da sind alle Prognosen zum Ausgang eines Verfahrens reine Spökenkiekerei. Doch wenn er schon sieht, daß er mit zwei wachen Kindern überfordert ist, ist er vielleicht kooperativ in der Hinsicht. Mein Rat wäre, daß sie sich an einen Anwalt oder wenigstens an eine Rechtsberatung (die "üblichen Verdächtigen" wie Caritas, AWO, Diakonie, VAMV etc. bieten eigentlich alle sowas an, meistens kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr) wendet
interessantes wort......
*kicher* Ich habe gerade mit meiner Hamburger Schulfreundin telefoniert, irgendwie färbt das ab.
Auch nicht-getrennten passieren aus Unachtsamkeit Unfälle mit den Kindern. Ich nehme an er hat nicht die Tür offen gelassen, weil ihm das Kind egal ist. Das wäre mich mich kein Indiz, dass er die Kinder nicht haben dürfte. Die Beispiele reichen für mich nicht aus... wenn doch dann sollte man mir die Kinder nehmen, denn als sie klein waren passierte mindesten 1 Unfall pro Kind und eines meiner Kinder verschwand mal im Einkauszentrum. Die Beziehung muss doch irgendwann mal besser gewesen sein. Ich kann gar nicht glauben, dass man einen Vater nicht mal 1h mit seinen Kindern allein lassen kann. Die Trennung ist nicht ausgesprochen oder? Der Trennungsgrund ist was? Wie unachtsam er mit den Kindern umgeht? Wenn er keine Anstalten macht auszuziehen und das Zusammenleben mit ihm unzumutbar ist dann sollte sie gehen. Sicher nicht leicht aber ewig warten, ob er mal doch geht ist doch auch kein Zustand.
Er hat die tür nicht zu gemacht,weil er von 12 bis mittag denkt...und das sind nur ein paar gründe....aber er will ja auch gar nicht mit zwei kids alleine sein....
Klage auf Zuweisung der Ehewohnung funktioniert (nur) bei trifftigem Grund. Anwaltliche Beratung ist da der beste Weg. Been there - done that.... VG!
Sie kann die wohnung mit mietzuschuss zahlen.... Ihm steht nur 220€ zu im monat,sonst nichts,er ist nichtmal krankenversichert
... dann eben nur Zuweisung der Wohnung - ohne Ehe ;-) Wichtig ist, wer im Mietvertrag steht. Vermutlich beide, sonst könnte sie ihn ja einfach raussetzen. Bei uns ging es damals nicht im mindesten darum, wer finanziell wie gestellt war oder die Miete bezahlen konnte oder krankenversichert war. Da ging es eher darum zu belegen, WARUM es zu zweit nicht mehr geht, DASS es nicht mehr geht (wichtige Gründe sind gefragt!) und wieso der Vater ausziehen soll und nicht ich (grundsätzlich haben ja beide erstmal das gleiche Recht darauf, drin zu bleiben, bei uns lief es drauf raus, dass es ihm eher zuzumuten war, allein was neues zu finden, als mir als AE mit 4 Kids). Und dann kam noch die Frage, ob es nicht möglich ist, zu zweit drinzubleiben und feste Bereiche abzutrennen. Aber wie gesagt: Der Anwalt wäre da am besten. VG!
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