Frühlingswind
Hallo, ich lese schon seit mehr als zwei Jahren in diesem Forum mit und möchte heute selbst eine Frage stellen. Mein Mann und ich leben seit einigen Monaten getrennt, das Trennungsjahr läuft also noch. Theoretisch wäre ein Einreichen der Scheidung im ersten Halbjahr 2016 möglich. Allerdings möchte ich eine Scheidung aus zwei Gründen gern noch um mindestens ein Jahr verschieben, nicht allzu viel länger. Für meinen Mann wäre das wahrscheinlich grundsätzlich kein größeres Problem, allerdings nur dann, wenn er dadurch nicht allzu große finanzielle Einbußen hat. Damit meine ich nicht den Trennungsunterhalt und den nachehelichen Unterhalt (da haben wir uns ohne Anwalt geeinigt), sondern den Versorgungsausgleich, auf den man ja - soweit ich weiß - auch nicht teilweise verzichten darf. Ich habe keine Vorstellung davon, um welche Summe es sich da handeln kann und bitte daher euch um Hilfe (ich möchte gern wenigstens ungefähr Bescheid wissen, um welche Summe es sich handelt, bevor ich mit meinem Noch-Mann über den Zeitpunkt der Scheidung spreche): Unser Kind ist jetzt 2,5 Jahre alt, wir haben beide vor der Geburt Vollzeit gearbeitet, ich bin seit der Geburt in Elternzeit und werde evtl. im kommenden Jahr wieder in den Beruf einsteigen. Es geht also grundsätzlich erstmal um 1) die drei Jahre Elternzeit, in denen ich kein Einkommen hatte. Und dann um ein weiteres Jahr, in dem ich 2a) entweder gar kein Einkommen (auch kein ALG2 oder Ähnliches) habe (außer Kindesunterhalt und Kindergeld) oder 2b) nur ein recht kleines Einkommen in Höhe von etwa 500 € (werde zum Einstieg nur wenige Stunden arbeiten, später mehr), dazu Kindesunterhalt, Kindergeld und evtl. Wohngeld (zusammen etwa 1000€). Mein Mann verdient pro Monat ca. 2000€ netto, 3500€ brutto. Kann mir jemand von euch - vielleicht besonders von denen, die geschieden sind - sagen, um welche Summe es sich beim Versorgungsausgleich handelt? Wie wird diese Summe ausbezahlt - bekommt man dann später mehr Rente oder in anderer Form? Über Hilfe von euch wäre ich sehr dankbar! Viele Grüße, Frühlingswind
Falls mir niemand in Bezug auf eine konkrete Summe helfen kann, weiß dann jemand von euch, an wen ich mich mit meiner Frage wenden kann? Danke!
Hi, zwei Fragen wûrde ich nachgehen: Zählt die Zeit, in der ihr bereits getrennt seid überhaupt in die Berechnung des Versorgungsausgleich mit rein? Oder gilt das bis zu dem Moment der Trennung. Und zweitens: ihr könnt sehr wohl auf den Versorgungsausgleich verzichten. Notariell muss das beurkundet werden. Allerdings wird der Richter beim Scheidungstermn genau nachfragen, wie denn eure jeweilige Altersvorsorge aussieht und danach entscheiden, ob der Verzicht okay ist, sprich, ob jeder für sich genügend abgesichert ist. Geld aus dem Versorgungsausgleich gibt es erst, wenn BEIDE in Rente bzw. Pension sind. LG und viel Erfolg.
Vielen Dank für deine Antwort! :) Soweit ich weiß zählt die ganze Zeit bis zum Einreichen der Scheidung mit wenn es um die Berechnung des Versorgungsausgleichs geht. Dass man es notariell beurkunden lassen kann, wenn man sich anders einigt bzw. einer auf den Versorgungsausgleich verzichtet, hatte ich auch gelesen, allerdings hieß es an mehreren Stellen, ein Verzicht werde nur selten vom Richter genehmigt. Da die Beurkundung beim Notar sicherlich nicht wenig kostet und der Verzicht am Ende möglicherweise doch abgelehnt wird, werde ich das nicht machen lassen. Viele Grüße, Frühlingswind
Ich hätte im Rahmen des Versorgungsausgleichs an meinen Ex zahlen müssen. Der Scheidungsrichter ist allerdings meinem Wunsch gefolgt, dass ich nicht zahlen muss, da mein Ex schon immer Vollzeit gearbeitet hat und ich wegen der Kinder mindestens 15 Jahre nur in Teilzeit arbeiten wollte. Tatsächlich habe ich nicht vor, jemals wieder in Vollzeit zu arbeiten.
Hi, zwei Fragen wûrde ich nachgehen: Zählt die Zeit, in der ihr bereits getrennt seid überhaupt in die Berechnung des Versorgungsausgleich mit rein? Oder gilt das bis zu dem Moment der Trennung. Und zweitens: ihr könnt sehr wohl auf den Versorgungsausgleich verzichten. Notariell muss das beurkundet werden. Allerdings wird der Richter beim Scheidungstermn genau nachfragen, wie denn eure jeweilige Altersvorsorge aussieht und danach entscheiden, ob der Verzicht okay ist, sprich, ob jeder für sich genügend abgesichert ist. Geld aus dem Versorgungsausgleich gibt es erst, wenn BEIDE in Rente bzw. Pension sind. LG und viel Erfolg.
Ihr könnt in einer Trennungsvereinbarung den Stichtag für den Versorgungsausgleich gemeinsam festlegen. Aber das geht nur mit Notar und kostet dementsprechend extra. Falls Du konkrete Zahlen haben willst: Relevant ist vor allem die Einkommensdifferenz zwischen Deinem Mann und Dir. Während der Elternzeit sammelst Du, wenn ich richtig informiert bin, Rentenpunkte auf Basis des Ecklohns - zumindest war das bei meinem Ex damals so. Insofern ist die Elternzeit auch nicht viel relevanter als die Zeit davor. Während seiner Elternzeit hat mein Ex mehr eigene Rentenpunkte gesammelt als in all den Jahren davor und danach, weil er immer weit unter dem Ecklohn lag. Wichtiger ist, wie gesagt, die Einkommensdifferenz. Es gibt in jeder größeren Stadt eine Beratungsstelle der Rentenversicherungsträger. Die sind meiner Erfahrung nach sehr nett und hilfsbereit. Mach einen Termin aus und laß Dich beraten.
Vielen Dank für deine Antwort! Ich hab gleich mal nach Beratungsstellen gegoogelt - bei uns in der Stadt gibts sogar mehrere davon und ich werde möglichst schnell einen Termin dort vereinbaren. Damit ich bis zum Beratungstermin ruhiger schlafen kann, würde ich mich freuen, wenn du mir nochmal antwortest, ob ich das, was du schreibst, richtig verstanden habe: a) Wir sind noch nicht lange verheiratet und 10 Monate nach unserer Hochzeit wurde unser Kind geboren. In diesen 10 Monaten vor der Geburt haben wir annähernd gleich verdient - Versorgungsausgleich wäre also +/- Null auf beiden Seiten. b) Der Ecklohn (Jahreslohn) beträgt aktuell 35.000€ (brutto). Mein Mann hat einen Jahreslohn von 42.000€ brutto, hat damit also in der Elternzeit etwas mehr Rentenpunkte erworben als ich (ich hab keine Vorstellung davon, wie viele Punkte das bei 7000€ ausmacht). Das heißt also, in der Elternzeit habe ich einen bestimmten Betrag als Versorgungsausgleich erworben, weil (mein) Ecklohn geringer ist als der Jahreslohn meines Mannes, oder? c) Die Zeit nach der Elternzeit ist damit die Zeit, in der mein Mann am schlechtesten wegkommt - hier herrscht ja die größte Differenz: entweder 1) 0 € Einkommen bei mir - 42.000€ Jahreseinkommen bei ihm oder 2) 6000€ Einkommen bei mir - 42.000€ Jahreseinkommen bei ihm. Da kann ich nur hoffen, dass das eine Jahr, um welches ich gern die Scheidung nach hinten verschieben möchte, nicht massenweise Rentenpunkte weniger für ihn bedeutet! Vielleicht wissen die Berater ja auch Konkretes zur Wahrscheinlichkeit bzgl. der richterlichen Genehmigung eines Verzichts auf den Versorgungsausgleich. Ich schreibe, sobald ich mehr weiß - vielleicht nützen diese Informationen ja auch noch anderen :) Nochmals vielen Dank und viele Grüße! Frühlingswind
Es kann auch zu folgendem Szenario kommen. Du arbeitest wegen des Kindes lange Zeit nur noch Teilzeit und Deine spätere Rente liegt unterhalb der Mindesversorgung. Dann wird Dir die Rente über den Versorgungsausgleich im Rahmen der Grundsicherung im Alter angerechnet.
Aaaalso, Du hast ja nicht nur dein TZ-Einkommen, du bekommst ja für die ersten 3 Lebens-Jahre des Kindes auch noch "Rentenpunkte" zusätzlich zu deinem Brutto.. = zu deinem Bruttoeinkommen werden nochmal fast 35.000 EUR p. a. als fiktives Brutto unterstellt und davon Rentenpunkte bezahlt. Also denke ich nicht, dass das sooo dramatisch viel Unterschied ist zwischen Euch. Hilft das? Übrigens: ein Einkommensunterschied von 7.000 EUR x 2 Jahre macht schätzungsweise einen späteren Unterschied in der Rente von 2-4 EUR mtl. ... höchstens... Gruss Désirée
Mein Ex und ich waren 10 Jahre verheiratet . Er selbstständig ohne Renten Einzahlungen ich die ersten 2 Jahre Vollarbeitend mit ca. netto 1500 DM Steuerklasse 5 dann 2 Jahre Elternzeit und ab dann 25 Stunden mit Steuerklasse 5 und ca. 890 € netto. Also deutlich weniger wie 7.000 € Unterschied und ich muss knapp 200€ pro Monat an ihn abtreten . Und zwar nicht ab den Moment wo wir beide in Rente gehen sondern abgezogen wird es mir ab den Moment wo ICH in Rente gehe , ausgezahlt bekommt er es halt erst ab den Moment wo ER in Rente geht. Und das obwohl er 10x soviel verdient wie ich . Noci
Danke für deine Antwort! Ja, ich habe vor, die nächsten Jahre nur Teilzeit zu arbeiten und nur langsam die Stundenzahl zu erhöhen. Da ich spät angefangen habe, richtig zu verdienen (erst Ausbildung, dann längeres Studium + Vorbereitungsdienst) und nach 1,5 Dienstjahren bereits in Elternzeit gegangen), habe ich bisher nicht besonders viele Rentenpunkte gesammelt. Wenn ich viele Jahre Teilzeit arbeiten werde, wird sich mein Rentenanspruch also auch nicht allzu schnell allzu sehr erhöhen. Für den Fall, dass ich im Rentenalter nur die Grundsicherung erhalten sollte, wird also der Versorgungsausgleich verrechnet und ich bekomme nicht Grundsicherung plus Versorgungsausgleich, stimmts? Also genauso wie bei denen, die trotz Riester-Rentenvertrag nur Grundsicherung bekommen und nichts bzw. kaum etwas von ihrer Riester-Rente rausbekommen, weil diese angerechnet wird? Viele Grüße, Frühlingswind
In der Elternzeit habe ich kein Einkommen, die Basis für die Berechnung der Rentenpunkte für diese 3 Jahre ist also tatsächlich "nur" der Ecklohn (35.000€). Teilzeit möchte ich erst nach Ablauf der 3 Jahre arbeiten, ggf. auch erst ein Jahr später. Aber wenn der Einkommensunterschied nur so wenige Euro im Monat ausmacht, wäre das - in meinem Fall - wirklich toll. Hieße hochgerechnet auf einen Einkommensunterschied von 42.000€ x 1 Jahr 6 bis 12€ pro Monat und bei einem Einkommensunterschied von 36.000€ x 1 Jahr etwas weniger. Klingt nicht allzu viel - wenn man dann z.B. 12 Monate x 15 Jahre Rentenbezug annimmt, sind wir bei ca. 1100€ bis 2200€. Klingt verteilt auf 15 Jahre für den, der zahlen muss eigentlich noch gut, finde ich. Dann hoffe ich sehr, dass man mir bei der Beratung auch solche Zahlen nennen kann :) Viele Grüße, Frühlingswind
Das klingt so, als müsstest du deshalb (so viel) an ihn zahlen, weil er selbst nichts in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat? Aber eigentlich sollte das doch keine Rolle spielen, sondern nur der Einkommensunterschied in den betreffenden Jahren, oder? Er hat doch bestimmt während der 10 Jahre auch sein regelmäßiges Einkommen gehabt, das als Basis für die Berechnung genommen wird. Das wurde so beim Gericht berechnet und festgesetzt? Kann man da Einspruch einlegen? 200€ im Monat ist ja alles andere als wenig, wenn man nicht gerade eine richtig hohe Rente bekommt! Oder wird neben der EInkommensdifferenz zusätzlich noch geschaut wie es grundsätzlich mit den bisher gesammelten Rentenpunkten aussieht? Viele Grüße, Frühlingswind
Naja, aber wenn ich es richtig verstanden habe, hat er NULL in die GRV eingezahlt? Zudem zählt dein Netto hier gar nicht. Dein BRUTTO ist für die GRV maßgebend Während Du in den ersten Jahren also von 2.500 Brutto mtl. deine Rentenpunkte eingezahlt hast (= ca. 30.000 p. a.), dann 2 Jahre Rentenpunkte von ca. 35.000 gutgeschrieben bekommen hast ("Kinderpunkte"), dann sogar für ein Jahr für 35.000+ ca. 21.000= 46.000 und dann die Jahre danach jeweils weitere 21.000 EUR Und er eben NULL in die GRV: DAS macht den Unterschied. Gruss Désirée
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